Bau eines Ex geschützten Raumes als Lackmischraum

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  • Hallo zusammen.

    Ich möchte eine neue Lackiererei bauen und bräuchte bitte Informatonen welche Richtlinien bzw. Bauvorschriften für ein Ex geschützten Raum (Lackanmischraum) vorgeschrieben sind.

    Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.

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  • Einen ersten Überblick bietet folgender Link

    Ich empfehle aber dringend hier fachkundigen Rat einzuholen. Ohne entsprechende Erfahrung geht das sonst ganz schnell schief. Foreninfos können unterstützen, aber niemals den fachkundigen Rat ersetzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schau da rein.

    https://www.bghm.de/fileadmin/user…nen/209-046.pdf

    Und du solltest dich mit "Aktiver Lagerung" auseinandersetzen. Ich betreue mehrere Lackieranlagen. Hier ist es Vorgabe dass du in einem Lagerraum in dem aktiv gelagert wird (aktive Lagerung = Dose im Lager aufmachen und was damit anstellen) ein mindestens fünf (oder achtfacher; hab die Unterlagen gerade nciht greifbar) Luftaustausch stattzufinden hat. Mit Decken/Bodenabsaugung. Denk auch gleich an den Pistolenreinigungsstand. Der ist per se auch Ex-Bereich. Den Reinigungsstand kannst du evtl. gleich an die Anlage anhängen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (23. Juli 2021 um 22:06)