Gefährdungsbeurteilung Notausgänge

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  • Hallo zusammen


    Ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch oder ich bin einfach nur... Es geht um eine Gefährdungsbeurteilung über Anzahl und Breite der Notausgänge in einer Halle, Normalerweise sollten die 1,20m Breit sein da es ca. 80 Leute in der Halle gibt und arbeiten, die Halle hat aber 7 Notausgänge mit ca 1.05m Breite, und mir wurde bei einer Brandschutzbegehung gesagt es gäbe die Möglichkeit diese beizubehalten wenn man mittels Gefährdungsbeurteilung festlegt welche Notausgänge für welche Sektion/Mitarbeiter der jeweilige Notausgang zugeteilt ist. Hat jemand schonmal sowas gemacht ? Idee wie so etwas als Dokumentation bzw. Gefährdungsbeurteilung aussehen soll ?

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  • siehe weiter unten nach der Tabelle 1 in der ASR A2.3.


    "Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden. Eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden."


    Damit würde im Bereich Tür 1,05m reichen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo zusammen


    Ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch oder ich bin einfach nur... Es geht um eine Gefährdungsbeurteilung über Anzahl und Breite der Notausgänge in einer Halle, Normalerweise sollten die 1,20m Breit sein da es ca. 80 Leute in der Halle gibt und arbeiten, die Halle hat aber 7 Notausgänge mit ca 1.05m Breite, und mir wurde bei einer Brandschutzbegehung gesagt es gäbe die Möglichkeit diese beizubehalten wenn man mittels Gefährdungsbeurteilung festlegt welche Notausgänge für welche Sektion/Mitarbeiter der jeweilige Notausgang zugeteilt ist. Hat jemand schonmal sowas gemacht ? Idee wie so etwas als Dokumentation bzw. Gefährdungsbeurteilung aussehen soll ?

    Du kannst im Fluchtwegeplan die jeweiligen Sektionen dokumentieren und darin auch die zugehörigen Notausgänge kennzeichnen.

    Die Fluchtwegebeschilderung in der Halle anpassen, so dass die MA in jeder Sektion sehen können, wo "ihr" Notausgang ist.

    Ggf. die Sektionen am Boden kennzeichnen.

    Danach Unterweisung und Fluchtübung,

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo FasiFantasi,


    ich bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber ich gehe mal davon aus , dass nicht alle 80 MA gleichzeitig durch einen Notausgang wollen.

    In der ASR A2.3 gibt es ja die Tabelle mit div. Angaben zu den maximalen Fluchtweglängen. Somit könntest Du ja "eingrenzen" welche MA theoretisch wo rausgehen werden.

    Wenn Du die Anzahl durch deine Notausgänge teilst (80 / 7 = 11,42 MA), kommst Du sehr wahrscheinlich in ein "Einzugsgebiet" wo nicht mehr als 20 MA sind und somit darf der Fluchtweg wieder eine Lichte Breite von 1,00m haben.


    Hoff ich bin mit meiner Interpretation so richtig dran, bzw. so würde ich zumindest vorgehen.


    Gruß Andi_69

    Grüße aus Niederbayern,

    Andi:thumbup:

  • Hi,

    Im Falle eines Falles wissen dann auch die MA welche Ausgänge zu nehmen sind, weil sie die GB beachten?


    Es sind doch Grundsätzlich 2 Dinge. Die GB zielt auf den MA, zeigt Risiken an und versucht diese zu Minimieren. Ein Restrisiko ist okay.

    Die ASR gibt minimale Standards vor, die eingehalten werden müssen. Dabei kommt es sicherlich nicht auf einen cm drauf an. Grundsätzlich ist das aber ein Muss.

    Wo ist jetzt der Fehler? Wer will jetzt entscheiden das die Ausgänge in der Reihenfolge 1-5-4-2-.... zu nehmen sind?

    Schwierig. Vielleicht gibt es ja auch neue Piktogramme mit einer Nummerierung.


    Ich würde es nicht machen. Hier ist eine Überlagerung von Arbeitsschutz und Arbeitsstätten und Brandschutz.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin.


    Also ich würde von der GB die Finger lassen. Da zählt aus meiner Sicht zu viel Brandschutz mit rein.


    ICH würde mir den Ersteller eurer Brandschutzpläne ranholen. Vielleicht macht der sowas. Oder tatsächlich die örtliche Feuerwehr.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo,


    man wird in der Praxis den Fluchtweg nehmen, der einem

    bekannt ist. Und meist ist das auch der kürzeste Fluchtweg.

    Nach diesem Kriterium erfolgt auch die Zuordnung.

    Natürlich kann es immer den Fall geben, dass ein Weg durch

    Rauch/Feuer versperrt ist. Dann hat man natürlich

    Veränderungen bei der Zuordnung und damit auch eine

    höhere Belastung. Was man schon berücksichtigen sollte.

    Die Nutzung aller F+R Wege stellt schließlich der Idealfall

    im Notfall dar.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ASR A2.3 gibt es ja die Tabelle mit div. Angaben zu den maximalen Fluchtweglängen.

    Genau das würde ich auch als Maß heranziehen. Einfach im Lageplan einen maßstabsgerechten Radius um den Notausgang. Somit kann man feststellen, welcher Bereich der Halle innerhalb der maximalen Fluchtweglänge liegt. Das ist dann der bevorzugt zu verwendende Fluchtweg und wenn diese gut angeordnet sind, dann gibt es von jedem Standort aus mindestens 2 solche Wege.

    Wer will jetzt entscheiden das die Ausgänge in der Reihenfolge 1-5-4-2-.... zu nehmen sind?

    Siehe oben, das kann man ja auch unterweisen und dabei erklären, dass man üblicherweise den nächsten erreichbaren Fluchtweg verwendet und nicht erst quer durch die Halle wandert bis zum entferntesten Fluchtweg.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen


    Danke auch nochmal für eure Tipps, Ich habe es folgendermaßen gelöst. Ich habe einen Plan der entsprechenden Werkshalle gezeichnet und die entsprechende Mitarbeiterverteilung und Lage der Notausgänge eingezeichnet. In der Gefährdungsbeurteilung habe ich dann vermerkt das die Notausgänge für die jeweiligen Mitarbeiter im entsprechenden Sektor ausreichend sind, mit der Auflage alle Mitarbeiter zu unterweisen damit jeder über die aktuelle Lage der Notausgänge Bescheid weiß. Zusätzlich habe ich Schilder in bestimmter Höhe anbringen lassen so das man den entsprechenden Ausgang auch aus einiger Entfernung gut erkennt.

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