Vollständige Maschine oder nicht?

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  • Wenn du Kontakt mit der Sifa von Firma XY aufnimmst, weil diese Firma auch solche Produkte wie ihr herstellt und ergo auch mit dieser Maschine arbeitet, dürfte der Datenschutz kein Hindernis sein.

    Hier im Forum ist scheinbar niemand, der Erfahrungen mit diesen Maschinen hat. Es wäre nur eine Mögichkeit sich auszutauschen.

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  • Sei doch mal ehrlich. Wenn der Prozess von Anfang bis Ende korrekt gelaufen wäre, dann wärst du schon bei der Planung dabei gewesen.

    Dann hättest du von Anfang an gewusst, dass es einen Gefahrenbereich (50 ch hibbe und drüwwe) gibt. Den hättest Du von Anfang an die Maschine mit einem Korb oder einem Zaun (mit gesichertem Zugang) ausstatten lassen können. So müsst Ihr nachrüsten. Entweder verriegelte Tür oder einer Kontaktmatte.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • So müsst Ihr nachrüsten. Entweder verriegelte Tür oder einer Kontaktmatte.

    ...und genau dass müssen unbelehrbare Führungskräfte lernen... macht man es nicht richtig, kostet es 'n bissl mehr. Dumm gelaufen.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Sei doch mal ehrlich. Wenn der Prozess von Anfang bis Ende korrekt gelaufen wäre, dann wärst du schon bei der Planung dabei gewesen.

    Dann hättest du von Anfang an gewusst, dass es einen Gefahrenbereich (50 ch hibbe und drüwwe) gibt. Den hättest Du von Anfang an die Maschine mit einem Korb oder einem Zaun (mit gesichertem Zugang) ausstatten lassen können. So müsst Ihr nachrüsten. Entweder verriegelte Tür oder einer Kontaktmatte.

    Wir sind ehrlich.

    Das Projekt wurde in der Zeit meines Vorgängers geplant und angestoßen. Dann ist er krank geworden (Börnaut), eineinhalb Jahre weg vom Fenster, Aufhebungsvertrag bei "keine Aussicht auf Arbeitsaufnahme", neue SiFa - BÄM!

    Trotzdem - die Aufgabe ist zu lösen.

    Gute Nachricht: mein Vorgänger arbeitet wieder - in einer respektablen Firma. Trotzdem habe ich jetzt diese Aufgabe an der Backe...

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  • Gute Nachricht: mein Vorgänger arbeitet wieder - in einer respektablen Firma. Trotzdem habe ich jetzt diese Aufgabe an der Backe...

    Nachrüsten.............

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo

    ich weiß das es für solche Probleme Firmen gibt die euch bei dem "Projekt" begleiten. Immer wenn es um die Frage geht wer nach dem Eingreifen oder der Veränderungen an einer Maschine die Verantwortung übernimmt, ist man dort sehr gut aufgehoben. Die machen nur solche "Projekte".

    MfG

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  • Ja, Kostenvoranschlag ~5000 Ojroh.. Aber ich möchte etwas vorarbeiten...

    Nur der Zaun oder auch die Einbindung in die Anlagensteuerung?

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • CE-Kennzeichnung beachten! Bei Eingriff in die Steuerung etc.. Da kommt echt Freunde auf.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Es gibt keinen Eingriff. Eine Steuerung muss erst gebaut werden - und zwar konform aller EU Richtlinien. Daher brauchen wir ja die CE-Beratung. Die Steuerung und die Maßnahmen sind da nicht inbegriffen (Kosten und Arbeit).

    Je mehr Kollegen ich frage, desto mehr Wahnsinn erfahre ich. Mittlerweile hat sich der Hersteller geäußert: keine Aussage zur Nachlaufzeit und 50 cm Abstand sind in Betrieb jederzeit einzuhalten. Sie berichten aber über solche Maschinen, die sie kennen, wo Mitarbeiter einfach rangehen und Materialproben entnehmen.

    In welcher (dritten) Welt leben wir denn?

  • <...>Sie berichten aber über solche Maschinen, die sie kennen, wo Mitarbeiter einfach rangehen und Materialproben entnehmen.

    Gut, da steht jetzt nicht explizit, dass dieses bei laufender Maschine passiert, impliziert dieses aber.

    Je nach Entnahmestelle lässt sich das aber gefahrlos umsetzen:
    - ein Podest, wenn die Entnahme oben erfolgt
    - ein Probe-Entnahmeschieber, also eine mechanische Lösung, wenn die Entnahme unten erfolgt

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • psa:

    Sehe ich etwas anders. Das jemand an eine Rüttelplatte herantritt, die mit einer Kraft X ( die man sogar messen könnte als Hersteller) sich bewegt ist durchaus vorauszusehen und in der GBU zu beurteilen. Wenn die Kraft so gering ist, dass niemand zu Schaden kommt, ist es o.k. Ansonsten sehe ich da schon den Hersteller in der Pflicht, für eine Schutzeinrichtung zu sorgen. Das er dies aus Kostengründen nicht möchte und an den Betreiber abschiebt, ist zwar verständlich, aber nach CE nicht unbedingt richtig.

    Dies ist meine Einschätzung als ehemaliger Konstrukteur im Sondermaschinenbau.


    Gruß,

    Hagen

    Hallo Hagen,

    das ist leider die Krux an europäischen Rechtsvorschriften. Sie sind oft zu schwammig und durch die ergänzenden Regelwerke und Normen hat jeder Verantwortliche seine eigene Auslegung der Anforderungen. Deshalb hast Du aus meiner Sicht auch nicht unrecht.

    Ich mache seit 20 Jahren CE-Kennzeichnung und habe meine Einschätzung der Situation dargestellt. Und genau diese Einschätzung wird im schlimmsten Fall vor einem Richter be- oder widerlegt :saint:.

    Daher finde ich es immer cool, wenn jemand ne andere Sichtweise hat...regt mich zum Nachdenken an und ich kann meine Gedanken hinterfragen. Daher...gutes Statement von Dir :doppelthumbsup:.

    Um aber nochmal auf den "fiktiven, herstellerunabhängigen" Fall einzugehen:

    Ich habe das so verstanden, dass es wohl eine BA gibt, in der auch die 50cm Abstand bei Start drinstehen. Ob die BA gesamthaft rechtskonform ist, kann ich nicht nachvollziehen...habe sie nicht gelesen.

    Aber da scheinbar seitens des Betreibers schon der Standort (an der Wand) klar war, hätte der Betreiber (seine SiFa) rechtzeitig eingreifen müssen.

    Der Maschinenhersteller verkauft ein Produkt, dass theoretisch überall stehen kann (im Sinne der Richtlinien).

    Ich sehe da noch immer kein Verschulden oder Versagen des Maschinenbauers. Es gibt nicht umsonst Pflichten- und Lastenhefte.

    Wenn das Sieb so eng an einer Wand platziert wurde, gab es aus meiner Sicht einige Versäumnisse auf Betreiberseite.

    Beim Kauf eines Produkts in dieser Kampfklasse, erfordert es eine detaillierte Kommunikation lange vor der Montage am Erfüllungsort.

    Die Unzufriedenheit nach dem Kauf kann ich verstehen, aber die Argumentation in Bezug auf widerrechtliche CE-Kennzeichnung (wurde wörtlich so nicht gesagt, aber vermittelt) erschließt sich mir nicht.

    Es wurde oben schon gesagt, dass Maschinen auch mit teilweise erheblichen Restgefahren rechtens in Verkehr gebracht werden.

    Im Pharma-Maschinenbau ist das Alltag, wenn die Funktionalität es nicht zulässt, dass man 100% absichert.

    Die Risikobeurteilung (nicht Gefährdungsbeurteilung!) weist diesen Umstand dann zur Genüge aus und als Maßnahmen wird u. U. auf eine betreiberseitige GBU mit ergänzenden Betreiber-Maßnahmen verwiesen.

    Das ist nicht immer schön, aber in der Branche Produkt- und Arbeitssicherheit ein gängiges Vorgehen.

    Allen einen erfolgreichen Donnerstag, PSA

    ...die Verfertigung der Gedanken beim Sprechen!

  • psa thx für die ergänzende Erläuterung! Wobei für eine CE Kennzeichnung nicht nur die Hardware, sondern auch das Handbuch Regeln entsprechen muss, wenn ich die Sachlage richtig interpretiere. Die Maschine an sich war einwandfrei, ich war/bin nur mit dem Handbuch unzufrieden.

    Mittlerweile bin ich vom Hersteller auf einige Kapitel hingewiesen worden, die ich so nicht im Blickfeld hatte (zumindest in der Überschrift erschien mir das lesen als nicht zielführend). Zusammen mit den ergänzenden Angaben des Herstellers weiß ich nun, was zu tun ist.

    Und ja, auf unserer Seite stehen natürlich Pflichten. Ich hätte nur erwartet, dass diese Pflichten vorher kommuniziert würden. Der Prozessingenieur war von den Anforderungen jedenfalls voll überrascht. Das Blöde ist, dass der Erwerb/die Bestellung in einer Zeit angeleiert wurde, als ich noch nicht im Betrieb war, und die "alte SiFa" krank war. Aber die Show must go on... Nun sitzt das Kind im Brunnen.

    Daher folgende Frage:

    Wir haben den Taumelsieb, und werden ihn mit einer recht eigenwilligen Methode umhausen. Dann muss doch eine Konformitätserklärung angefertigt werden, weil wir die Inverkehrbringer sind - nicht?

  • psa thx für die ergänzende Erläuterung! Wobei für eine CE Kennzeichnung nicht nur die Hardware, sondern auch das Handbuch Regeln entsprechen muss, wenn ich die Sachlage richtig interpretiere. Die Maschine an sich war einwandfrei, ich war/bin nur mit dem Handbuch unzufrieden.

    Mittlerweile bin ich vom Hersteller auf einige Kapitel hingewiesen worden, die ich so nicht im Blickfeld hatte (zumindest in der Überschrift erschien mir das lesen als nicht zielführend). Zusammen mit den ergänzenden Angaben des Herstellers weiß ich nun, was zu tun ist.

    Und ja, auf unserer Seite stehen natürlich Pflichten. Ich hätte nur erwartet, dass diese Pflichten vorher kommuniziert würden. Der Prozessingenieur war von den Anforderungen jedenfalls voll überrascht. Das Blöde ist, dass der Erwerb/die Bestellung in einer Zeit angeleiert wurde, als ich noch nicht im Betrieb war, und die "alte SiFa" krank war. Aber die Show must go on... Nun sitzt das Kind im Brunnen.

    Daher folgende Frage:

    Wir haben den Taumelsieb, und werden ihn mit einer recht eigenwilligen Methode umhausen. Dann muss doch eine Konformitätserklärung angefertigt werden, weil wir die Inverkehrbringer sind - nicht?

    ...das lässt sich eindeutig und glasklar folgendermaßen beantworten:

    Kommt drauf an! :rock2:

    In der CE-Konformität hängt es an vielen Faktoren, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt oder ob in dem Fall die reine Erhöhung der Sicherheit anzulegen ist.

    Das ist komplex und musst Du im Rahmen einer Bewertung mittels der frei verfügbaren Interpretationspapiere (Wesentliche Veränderung und Gesamtheit von Maschinen) ermitteln.

    ...die Verfertigung der Gedanken beim Sprechen!

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  • Wir haben keine Gesamtheit von Maschinen in diesem Sinne. Die Maschine ist Standalone.

    Die Lösung sieht so aus: das Pulver kommt "von oben" in die Maschine, wird gesiebt, und geht über Schneckenförderer in die nächste Maschine. Keine Maschine weiß, was die Nächste tut. Jede Maschine verarbeitet nur das, was ihr zugeführt wird.

    Wenn jetzt der Sieb abgestellt wird, wird das Siebgut auf den Boden umgeleitet, muss eingesammelt und entsorgt werden. Die Maschine, aus der das Zeug kommt, kann und darf nicht durch einen stehenden Sieb abgeschaltet werden.

    Nun haben wir den Sieb gekauft, und er pendelt "gefährlich". Wir müssen ihn einhausen. Mit dieser Einhausung erhöhen wir die Sicherheit, lösen aber auch gleichzeitig Wartungs- und Prüfpflichten aus. Die Maschine selbst ändern wir nicht im Geringsten.

    Also müssen wir für die Maschine mitsamt Schutzgitter eine Konformitätserklärung anfertigen - nicht?

    Die Steuerung der Maschine ändern wir auch nicht. Die hat nur zwei Zustände ab Werk: an und aus, Dass wir eine Software haben, mit der wir ALLE Maschinen ansteuern und viele Parameter überprüfen/einstellen: außen vor. Die Maschine selbst "entscheidet" nichts, und kommuniziert auch nicht mit anderen Anlagenteilen. Würde unsere Software, die lediglich den Menschen ersetzt, der an den Stellschrauben und an den Schaltern drehen würde, eine "Gesamtheit von Maschinen" bewirken, dann müssten wir das gesamte Werk (vier Anlagen verteilt auf drei Gebäude) als EINE Gesamtheit deklarieren. Das wäre dann die Mutter aller EU Konformitätserklärungen :44: Die Anlage kann von jedem Terminal aus gesteuert werden, allerdings tun das Menschen, die Paramater justieren, und nicht die Software - die "entscheidet" nichts, sie meldet lediglich Werte.

  • Die Steuerung der Maschine ändern wir auch nicht. Die hat nur zwei Zustände ab Werk: an und aus, Dass wir eine Software haben, mit der wir ALLE Maschinen ansteuern und viele Parameter überprüfen/einstellen: außen vor. Die Maschine selbst "entscheidet" nichts, und kommuniziert auch nicht mit anderen Anlagenteilen. Würde unsere Software, die lediglich den Menschen ersetzt, der an den Stellschrauben und an den Schaltern drehen würde, eine "Gesamtheit von Maschinen" bewirken, dann müssten wir das gesamte Werk (vier Anlagen verteilt auf drei Gebäude) als EINE Gesamtheit deklarieren.

    ...das sind als Außenstehender zu viele unbekannte Faktoren in der Geschichte, aber das von mir rot markierte löst eine völlig andere Ansicht bei mir aus, als das, was Du einschätzt.

    Außen vor scheint mir das nicht zu sein.

    Aber das lässt sich in diesem Rahmen gar nicht bewerten und klären.

    Mein Tipp:

    Geh da mal mit den entsprechenden harmonisierten Normen dran und schreib Dir mal die Anforderungen raus.

    Ich glaube, in diesem Forum kann Dir niemand final helfen. Das must Du unter Zuhilfenahme von offiziellen Dokumenten abarbeiten.

    ...die Verfertigung der Gedanken beim Sprechen!