Es geht um folgenden
https://www.allgaier-process-technology.com/de/produkt/tau…aschinen-tsmtsi
Siehe Video auf der verlinkten Webseite unten.
Laut Handbuch: Gefahrenbereich 50 cm um der Maschine. Es sei sicherzustellen, dass sich beim Einschalten der Maschine niemand im Umkreis von 50 cm um der Maschine befindet.
Die Maschine ist natürlich kraftbetrieben, die Pendelbewegung wäre durch einen Menschen, der gequetscht oder z.B. am Kopf getroffen würde, nicht im geringsten beeinträchtigt. Nach meiner Einschätzung würde ein Kopftreffer auch mit Stoßkappe den KO bedeuten.
Die Maschine hat eine Bewegung von 3,5 cm von der Ruheposition, also 7 cm insgesamt.
So, wie sie bei uns betrieben wird, besteht auch Quetschgefahr zwischen Wand und Maschine.
Die Maschine hat eine CE Kennzeichnung und ist gemäß der Vorgaben des Herstellers (von Hersteller selbst) montiert.
Fragen:
Wie lassen sich der "Gefahrenbereich" einer fertig installierten Maschine und fehlende, trennende Schutzeinrichtungen miteinander vereinbaren?
Wieso sollten die 50 cm Abstand nur beim Einschalten eingehalten werden?
Habe ich in der Maschinenrichtlinie etwas übersehen, dass solche Taumelbewegungen nicht zu sichern seien, und mündliche Anweisungen Abstand zu halten nur beim Einschalten nötig sind?
Meine Nachfragen bei Allgeier waren fruchtlos. Sie sagen: Manche Kunden hausen sie ein, Manche machen eine Kette davor, manche machen gar nichts, und betreiben sie so. Die Empfehlung sei, eine Kette davor zu machen.
Also Kette und Zuruf für eine bewegte Machine...
Steh ich auf dem Schlauch? Oder werde ich vera*scht?