Eignungsuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordung FeV

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Zusammen,


    eventuell ist das bei Euch auch ein Thema. Bis zuletzt haben wir die Kosten für die Tauglichkeitsuntersuchung nach FeV für unsere Mitarbeiter getragen. Nun hat man beschlossen (ohne die Fachkraft oder einen Arbeitsmediziner dazu zu nehmen sich zu Beratschlagen), dass die Kosten mit sofortiger Wirkung nicht mehr durch den Arbeitgeber getragen wird. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer normativen Beurteilung bzw. Bewertung (außer in der Gefährdungsbeurteilung), um das Angebot durch den Arbeitgeber zu begründen. Letztendlich geht es mir um die Signale die gesendet werden, dass wir die Kosten für eine Untersuchung nicht tragen wollen, weil man Kosten einsparen möchte.


    Welchen plausiblen/ nachvollziehbaren Sachgrund oder Verpflichtung kann ich anbringen, um die Entscheider zu Überzeugen?

    (Wohl gemerkt, die Personalabteilung hat entschieden, Kosten einzusparen).


    Zusatz: G25 und G37 bieten wir bereits an.


    Wie sind Eure Erfahrungen. Bei uns geht es in erster Linie um LKW Fahrer (ca. 250).


    Für die Anmerkungen, Empfehlungen und Bemerkungen schon jetzt vielen Dank.

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen,

    für den Einsatz als Berufskraftfahrer müssen die LKW-Fahrer die Untersuchungen sowie die Module haben, um im öffentlichen Straßenverkehr transportieren zu dürfen. Bei uns wird die Tauglichkeitsuntersuchung nur für die Mitarbeiter bezahlt, die mit Ladegütern auch öffentliche Straßen benutzen. Mitarbeiter, die sich ausschließlich auf einem umschlossenen Betriebsgelände aufhalten, bekommen diese Leistung nicht.

    Wo sind die LKW-Fahrer bei euch im Einsatz? Bei öffentlichen Straßen muss der Arbeitgeber ja nachweisen können, dass seine Mitarbeiter fähig sind, am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die Kraftfahrer sind nur auf öffentlichen Straßen unterwegs. Naja, die Eignung wird ja formal mit dem Vorzeigen des Führerscheins bzw. mit der Verlängerung nachgewiesen, so steht es zumindest auch in der neuen DGUV Regel 114-615.

  • Nun ist der Führerschein bei Berufskraftfahrern ja nicht das Einzige. Die haben auch noch eine Fahrerkarte.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Es ist überall das Gleiche! Bei uns sind es die Sicherheitsschuhe. € 50,-- gibt es. Wer mehr will muss drauf legen.

    Du wirst über die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nichts finden. Wir hatten in den Kliniken größere als

    9 Sitzer Busse. Geld einsparen. Keine Eignungsfeststellung mehr. Kleiner Busse bestellt. DAs geht bei Euch natürlich nicht.


    Vielleicht gewährt Dein AG einen Zuschuss. Muss ja nicht die gesammten Kosten übernehmen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Jetzt bin ich auf der Suche nach einer normativen Beurteilung bzw. Bewertung (außer in der Gefährdungsbeurteilung), um das Angebot durch den Arbeitgeber zu begründen.

    Normativ wird man da wahrscheinlich wenig finden. Der Kraftfahrer benötigt den Nachweis um weiterhin einsatzfähig zu sein, somit ist das zunächst einmal in seinem Interesse. Gibt es bei Euch Regelungen was geschieht, wenn ein Fahrer seine Fahrerlaubnis verliert? Wie ist bei Euch der Bedarf an Fahrern und das Angebot dazu? Hier könnte man möglicherweise argumentieren, dass ja Fahrer zu anderen Firmen abwandern könnten, die die Tauglichkeitsuntersuchung bezahlen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme durch den AG freiwillig und somit Verhandlungssache. Erforderliche Qualifikationen wir Berufsstandwarung sind erst einmal Privatsache.


    Auch wenn es in der Praxis, glücklicher Weise, anders gelebt wird - der AG hat auch keine Verpflichtung meine regelmässige SiFa Fortbildung zu zahlen...


    Also Isoline, belastbare Grundsätze od. Verpflichtungen wirst du nicht finden.


    Da momentan das Geschäft ziemlich umkämpft ist, zieht wahrscheinlich am ehesten das Drohen mit Abwanderung...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    eine direkt gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme wäre mir auch nicht bekannt. Es wird quasi als freiwillige Arbeitgeberleistung angesehen, da der Beschäftigte in erster Linie die Pflicht hat seine Arbeitskraft aufrechtzuerhalten (als Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag).

    Da bei euch aber, vermutlich Jahre lang, die Leistung gezahl wurde, könnten die Beschäftigten durchaus davon ausgehen, dass dies weitergezahlt wird, oder? Wenn das nicht mehr gezahlt wird, wäre das also eine Änderung zum Arbeitsvertrag (oder falls besteht zu einer Dienst-/Betriebsvereinbarung) und somit wäre dann der Personal-/Betriebsrat dabei und zu beteiligen.

    Das geht dann aber schon weit ins arbeitsrechtliche, da wären wir Sifas dann außenvor. Daher bitte mit Vorbehalt verwenden.


    Vielleicht eine Idee, dass die PErsonalabteilung das zumindest nicht "einfach so" selbst entscheiden kann.


    Viele Grüße

  • @ All, das habe ich mir schon fasst gedacht.

    Aber das mit der Abwanderung ist selbstverständlich ein guter hinweis. Ein weiterer Aspekt ist die Arbeitgeberatraktivität.


    In der Tat zahlt de AG einiges, um den LKW Führerschein aufrechtzuerhalten (Modulschulungen usw.), lediglich die Fahrerkarte und neuerdings eben auch dieTauglichkeitsuntersuchung.