Hallo,
in der ASR A 1.2 unter 5.1.5 steht wie folgt:
"Bewegungsflächen dürfen sich nicht überlagern mit:
-Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze,"
Situation:
Kann ich eine Arbeitsfläche für 3 Maschinen (hier: Bandschleifer, Bandsäge und Kreissäge), sofern die Mindestanforderungen zu jeder Maschine erfüllt sind, nutzen, wenn ich davon ausgehe, dass lediglich NUR eine Person NUR eine der drei genannten Maschinen zu einem Zeitpunkt bedient bzw. einschaltet und es in einer GBU schriftlich Festhalte?
Daraus folgend es auch in einer Betriebsanweisung für diesen Arbeitsplatz festhalte und zusätzlich noch mit einem Schild dort darauf hinweise?
LG