Wann muss ich ein Exschutzdokument erstellen?

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  • Frage 1 ist die Kernfrage: Ist das nun ein ExBereich oder nicht? Und wer entscheidet das?

    Das kann über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Das Explosionsschutzdokument ist die spezifische Gefährdungsbeurteilung für die Brand- und Explosionsgefahr.

    Kompliziert wird es bei der vom Kunden verlangten Installation: Lichttaster sollen in Ex ausgeführt werden, wobei keine Zoneneinteilung angegeben wird; Raumleuchten sind Feuchtraumleuchten ohne Ex, sollen aber unterhalb der Lüftungsöffnungen eingebaut werden.

    Wie denn nun?!

    Kann man so machen, wobei ich das mit dem Lichttaster nicht so richtig verstehe. Bei den Bleibatterien wird Wasserstoff frei und dieser ist deutlich leichter als Luft, strömt also nach oben. Er wird allerdings kaum in explosionsfähiger Konzentration im Raum vorliegen. Somit kann er auch an der Lampe vorbeiströmen, ohne dass da eine Zündung erfolgen kann, da unterhalb der unteren Explosionsgrenze. An der Decke sammelt sich der Wasserstoff dann an, wenn er dort nicht direkt abgeführt wird. Daher ist es schon sinnvoll die Leuchten abzuhängen. Durch sinnvolle Abluftführung oben, bekommt man den Wasserstoff weg. => keine Zone, wobei man den Deckenbereich als Zone 2 bis zu einer bestimmten Raumhöhe deklarieren könnte.

    Eine wirksame Maßnahme könnte auch sein, Ladegeräte einzusetzen, die die Ladeströme begrenzen.

    Nein, das wird nicht gelingen. Alternde Bleibatterien dürften auch bei begrenztem Ladestrom ausgasen.

    Wer würde diese dann während der Bauphase erstellen? Muß das der Betreiber tun? In Zusammenarbeit mit dem Errichter (der keine Ex-Erfahrung hat)?

    Anlagenerrichter zusammen mit dem zukünftigen Betreiber. Der Anlagenerrichter sollte ja schon einige Daten zu der Anlage liefern können.

    Frage 2: In Kraftwerken werden für die unterbrechungsfreie Spannungsversorgung anscheinend auch schon Lithium-Zellen (LiFePo4) eingesetzt. Dabei fiel eine meiner Meinung nach kühne Behauptung, daß da ja gar nichts nötig wäre, weil die in ihrem Schrank einfach in der Ecke stehen und nichts tun.

    LiFePo Zellen gelten als stabil.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vielen Dank!

    Alternde Bleibatterien dürften auch bei begrenztem Ladestrom ausgasen.

    Das ist tatsächlich eine neue Info. Das mit dem Ladestrom kam zwischendurch vom Kunden.

    Zitat

    Anlagenerrichter zusammen mit dem zukünftigen Betreiber. Der Anlagenerrichter sollte ja schon einige Daten zu der Anlage liefern können.

    Das ist definitiv ein Ansatz. Vom Errichter haben wir eigentlich alle Daten, wir spielen aber noch Beamtenmikado rund um die GBU.

    Aktuell habe ich den Brandschutzbeauftragten vom Errichter eingefangen. Der soll den ganzen Prozeß dann koordinieren, und ich hole die entsprechenden Rollen vom Kunden mit dazu.


    Zitat

    LiFePo Zellen gelten als stabil.

    Was bedeutet in dem Zusammenhang "stabil"? Keine spezielle Gefährdung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und nach SDB?

    Gruß


    Thilo


    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Was bedeutet in dem Zusammenhang "stabil"?

    Die fackeln nicht einfach ab, wenn ihnen etwas nicht passt. Bei den LiPo besteht ja die Gefahr der Kristallbildung, welche dann die Trennmembran beschädigen und dies kann dann zur unkontrollierbaren Reaktion führen. Bei LiFePo besteht diese Gefahr in der Regel nicht. Diese Akkus sind nur bei Kurzschluss kritisch, denn da fließen dann gewaltige Ströme.

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