Wann muss ich ein Exschutzdokument erstellen?

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  • Grüß Dich,

    ja, Du musst ein ESD (das hier einfach eine Gefährdungsbeurteilung ist) erstellen - mit dem Ergebnis, dass keine Ex-Gefahr besteht ...

    vgl. Diesel-Betriebstankstelle - keine Explosionsgefahr, aber ESD ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ja das stimmt.

    Dies hab ich auch gelesen.

    Gestrahlt werden hier verschiedene Metallteile wie z.B. Geländer / Autofelgen und, und ,und..

    Das Strahlgut wird wieder getrennt. D.h. der Staub wird in Abfallcontainer gesammelt.

    Hier hab ich meine Bedenken!?

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  • Trennung/Reibung geht immer mit der Möglichkeit der statischen Aufladung einher.

    Im SDB wird, wie erkannt, auf die Möglichkeit einer Staubexplosion hingewiesen, weshalb ich das vorweggenommene Ergebnis von a.r.ni leichtfertig formuliert finde.

    Betrachte einmal, wie die einzelnen Komponenten der Absaugung bzw. Trenneinrichtung gegen statische Aufladung gesichert sind.

    Dabei bitte nicht den/die Abfallkontainer vergessen/übersehen!!!

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich gehe auch davon aus, das es um die Gefahr einer Staubexplosion geht.

    Wie klein sind die Partikel?

    Wo wird gearbeitet - wo kann sich dieser Staub ablagern?

    Wie soll die Persönliche Schutzausrüstung aussehen?

    Mit welchen Geräten wird gearbeitet?

    Müssen diese Ex-geschützt sein etc...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Es gibt ja die Gestis Staub EX, da finden sich ein paar Eintragungen, die passen könnten.

    Meist dürfte man in Staubexplosionsklasse 1 landen und als untere Ex-Grenze relativ hohe Mengenwerte. Somit gehe ich davon aus, dass man bei entsprechender Luftführung raus kommt aus dem Ex-Bereich. Dies schließt aber nicht immer sicher eine mögliche Zündung z.B. im Bereich von Filteranlagen aus. Um das bewerten zu können muss man wesentlich mehr Informationen besitzen, als das was hier bisher geschrieben wurde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zu beachten ist noch welche Lüfter eingestzt werden ATEX-Lüfter, da die höchste Konzentration des Staubes im Lüfter bzw. Abluftsystem sich befindet.

    Da gibt es eine Mindesanforderung 1. Explosionsklassen, 2. Temperaturklassen, 3. Gerätekategorie (Gase oder Stäube).

    Alles in abhängigkeit wieviel Staub entsteht. Daher kann muss Gefährdungsbeurteilung erstellt werden und ein Exschutzdokument wo hervor geht ob Ex-Bereich oder nicht.

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  • Zu beachten ist noch welche Lüfter eingestzt werden ATEX-Lüfter, da die höchste Konzentration des Staubes im Lüfter bzw. Abluftsystem sich befindet.

    Vor dem Lüfter sollte der Filter sein, somit eigentlich nur noch Reste vom Staub, diese können allerdings sehr fein sein und somit leichter zünden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Reidl Franz,

    Du musst ein Ex-Dok erstellen. Strahlanlagen findest Du unter 3.3.10 in der DGUV-R 113-001. Auch wenn viele Bereiche (vermutlich) keine Ex-Zone aufweisen, kommt es stark auf die Lüftung, weitere Umgebungsbedingungen, das gestrahlte Material, eventuelle Beschichtungen (z.B. bei Felgen) usw. an.

    Auf Grund Deiner grundlegenden Frage empfehle ich Dir dringend Unterstützung zu suchen! Das Forum kann bei solchen Fragen nur bedingt unterstützen. Wenn dann eher im Sinne von "Experte gesucht".

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Bitte kein Ex-Doc erstellen! Dafür sollte man eine ATEX-Schulung haben, und selbst dann ist es so eine Sache ohne Berufserfahrung.

    Wobei - jede Oma kann ein Exschutzdokument erstellen, allerdings wird das im Fall des Falles nichts nützen, da inkompetent.

    Bitte externe Hilfe holen.

  • Grüß Dich,

    ja, Du musst ein ESD (das hier einfach eine Gefährdungsbeurteilung ist) erstellen - mit dem Ergebnis, dass keine Ex-Gefahr besteht ...

    vgl. Diesel-Betriebstankstelle - keine Explosionsgefahr, aber ESD ...

    Ist das tatsächlich so, oder wäre nicht vielmehr im Rahmen der GBU festzustellen, ob eine Gefährdung durch ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch vorliegt?! Erst wenn dies bejaht werden kann, wäre aus hiesiger Sicht die Gefährdung in einem expliziten Explosionsschutzdokument auszuweisen.

    VG Snooze

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  • Dein Auftraggeber hatte Dir das Sicherheitsdatenblatt von dem Strahlmittel gegeben. Dieses ist in der Regel Eisen mit Kohlenstoff und in der Korngrößenverteilung des Ausgangsmaterials musst Du schon viel Energie reinsetzen, bis Du eine Reaktion bekommst.

    Leider gibt es beim Strahlen Reibung unter den Kügelchen und mit dem zu strahlenden Gut. Dieses führt zu abrieb, der üblicherweise mit Sichtern aus der Umluft herausgefiltert wird und als Staubaustrag ausgeschleust wird. Dieser feine Staub hat eine größere Oberfläche, in der Regel ist dieser Staub auch nicht brennbar, wenn nicht zuviel brennbares Material (z. B. über die Beölung des Strahlgutes) eingetragen wird. Die Konstruierenden achten in der Regel darauf, dass keine Zündquellen bis zur Abscheidung des Staubes vorhanden sind.

    Innerhalb der Anlage wird der Bereich von der Strahlkammer bis zum Abscheider als Ex-Zone II angesehen (alte BGR 104 - Beispielsammlung), da keine Zündquelle vorhanden ist, ergibt sich keine Brand- und Explosionsgefahr. Beim Reinwerfen von Zigaretten oder anderen Brandresten kann es zu einer kleinen Verpuffung kommen (da die Oberfläche immer wieder abgetragen wird, entstehen Eisenstäube, die auch mit Luft reagieren können, aber i. d. R. nach einiger Zeit Oberflächlich oxidiert sind und daher nicht explosionsfähig), d. h. es kommt in der Regel zu einem glühenden Abbrennen in Deinem Staubaustrag. Den Austrag aus der Halle bringen und langsam ausbrennen lassen (oder Abdecken).

    Anders wäre es wenn Du Leichtmetalle strahlst. Dann kannst Du sehr schnell viele neue Freunde kennenlernen, die kommen mit den roten Autos und den blauen Lichtern. Deshalb werden dort keine Feststoffabscheider sondern Venturi-Wäscher eingesetzt.

  • Guten Abend.

    Kurze Nachfrage: Worin besteht eigentlich der normative Unterschied zwischen einem EX-Schutzdokument nach Parag. 6 Abs. 9 GefStoffV und einem EX-Konzept? Und gibt es ggf. eine rechtlich Grundlage für ein EX-Konzept? Die für das EX-Schutzdokument ist ja klar.

    Danke und viele Grüße.

  • Naja, ein Ex-Schutzkonzept ist eher dafür geeignet bekannte und unbekannte Gefahren mit möglichen Maßnahmen zu entgegnen. Das ist ja letztendlich wie beim Coronaschutzkonzept.

    Welche Maßnahmen ergreiftst du und wie setzt du das um und stellst damit sicher, dass das Happening nicht eintritt.

    Was dabei wichtig zu beachten wäre, sind die zusätzlichen Maßnahmen die Mitarbeiter betreffend. Wobei mir hier nicht ganz klar ist, ob das nicht schon zum Brandschutzkonzept gehört.

    Das Ex-Schutzdokument ist ja die Gefährdungsbeurteilung mit konkreten Maßnahmen damit das Happening gar nicht erst eintritt. Einen allzu großen Unterschid sehe ich hier nicht.

    sieh mal hier:

    Explosionsschutzkonzept und Explosionsschuzdokument — bgetem.de - BG ETEM

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Zum Ex-Konzept, siehe TRGS 720 Abschnitt 3, Absatz 3 und Abschnitt 4, Absatz 4.

    Im Explosionsschutzdokument wird das alles formal schriftlich festgehalten. In meinen Ex-Dokumenten habe ich alle Anlagenkomponenten aufgeführt und es wurden Prüfzyklen festgelegt.

    Das Inhaltsverzeichnis meines Ex-Dokuments für unseren Gefahrstoffcontainer sieht folgendermaßen aus:

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemeine Angaben

    1.1 Betreiber

    2. Einleitung

    2.1 Hinweise

    3. Beschreibung

    3.1 Anlagenbereiche

    3.2 Verfahrensbeschreibung

    3.2.1 Stoffdaten

    3.2.2 Tätigkeiten

    4. Bewertung

    4.1 Allgemein

    4.2 Sicherheitstechnische Kennzahlen

    4.3 Zoneneinteilungen

    4.4 Schutzmaßnahmen

    5 Kontrolle der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen

    6 Havariefall

    6.1 Verschüttung kleiner Mengen (max. ca. 2L) brennbarer Stoffe.

    6.2 Auslaufen eines Kanisters oder größere Menge an brennbaren Stoffen.

    6.3 Wärme- oder Rauchentwicklung; Entstehungsbrand.

    6.4 Brandalarm im geschlossenen Container.

    6.5 Stromausfall im Container

    Anhang:

    Abbildungen, Anlagenbereiche

    Begriffserklärungen:

    Flammpunkt [°C]

    Zündtemperatur [°C]

    UEG/OEG [Vol.-%]

    Explosionsschutzkennzeichnung

    Gerätegruppe

    Gerätekategorie

    Zündschutzart

    Explosionsgruppe

    Temperaturklasse

    Zonen

    Zone 0

    Zone 1

    Zone 2

    Zone 20

    Zone 21

    Zone 22

    Anlage 2 zu §15 und 16, BetrSichV

    Viele Teile des Anhangs sind nicht notwendig für ein Explosionsschutzdokument, sie dienen mir allerdings als "Gedächtnisstütze" und für interessierte Personen, die in dem Bereich arbeiten liefern sie zusammengefasste Informationen, was die einzelnen Dinge bedeuten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das Ex-Schutzkonzept ist die "Vorstufe" des EX-Schutzdokumentes...

    Wie Mick1204 ausgeführt hat:

    Im Konzept werden Schwachstellen analysiert und benannt... Im Dokument dann konkret niedergeschrieben und beurteilt (...Resultat wäre "Zonenfreiheit mit Lüftung und Überwachung" oder so ähnlich...)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo zusammen,

    ich werfe meine Frage auch mal hier dazu, da es gut zum Thema ExSchutz-Dokument paßt. Teilweise habe ich Antworten gefunden, ein paar Fragen sind aber noch offen. Hier suche ich fachliche Einschätzungen, da meine bisherigen Quellen auch nur groß geguckt haben.

    Wir haben bei unseren Kunden (Betreiber von Umspannwerken) immer mal wieder Diskussionen um den ExSchutz in Batterieräumen. Der klassische Aufbau ist, daß der Batterieraum abgetrennt und gekennzeichnet ist, innen sind Batterien (216V, isoliert, Blei-Säure-Batterien) auf isolierten Gestellen und in Säurewannen aufgestellt. Soweit alles easy.

    Aber: Blei-Säure-Batterien können meines Wissens beim Stark- oder Überladen ausgasen und damit Wasserstoff und Sauerstoff bilden - klassisches Knallgas.

    Kompliziert wird es bei der vom Kunden verlangten Installation: Lichttaster sollen in Ex ausgeführt werden, wobei keine Zoneneinteilung angegeben wird; Raumleuchten sind Feuchtraumleuchten ohne Ex, sollen aber unterhalb der Lüftungsöffnungen eingebaut werden.

    Wie denn nun?!

    Frage 1 ist die Kernfrage: Ist das nun ein ExBereich oder nicht? Und wer entscheidet das?

    Meiner Einschätzung nach stünde am Anfang die Vermutung, daß es ein solcher ist, wenn ich nicht wirksam verhindere, daß die Batterien ausgasen.

    Es braucht also, wenn ich die Beiträge oben richtig verstehe, eine (arbeitsplatzbezogene) Gefährdungsbeurteilung, in deren Verlauf die tatsächliche Gefahr, daß explosible Gemische entstehen, bewertet und mit Maßnahmen versehen wird. Denkbar wären hier ja die Verwendung von Rekombinationsstopfen auf den Zellen sowie eine frisch gerechnete natürliche Lüftung (Konvektion, keine Lüfter; Edit: Eine wirksame Maßnahme könnte auch sein, Ladegeräte einzusetzen, die die Ladeströme begrenzen. Das müßte dann als getroffene Maßnahme dokumentiert sein.).

    Wer würde diese dann während der Bauphase erstellen? Muß das der Betreiber tun? In Zusammenarbeit mit dem Errichter (der keine Ex-Erfahrung hat)?

    Oder ist da der Errichter in der Pflicht und muß sich sachkundige Beratung einholen?

    Auf Betreiberseite sagen mir die technischen Spezifikationen, daß sich mal jemand zumindest halbe Gedanken über ExSchutz gemacht und eine Gefährdung erkannt hat; Dokumentation dazu ist aber nicht vorhanden oder wird nicht herausgegeben.

    Frage 2: In Kraftwerken werden für die unterbrechungsfreie Spannungsversorgung anscheinend auch schon Lithium-Zellen (LiFePo4) eingesetzt. Dabei fiel eine meiner Meinung nach kühne Behauptung, daß da ja gar nichts nötig wäre, weil die in ihrem Schrank einfach in der Ecke stehen und nichts tun.

    Intuitiv verbinde ich Lithium mit Brandgefahr und allerlei anderen Auflagen, und sehe das "Och, das paßt schon so!" erstmal sehr kritisch.

    Hat da von Euch jemand Erfahrungen?

    Abgesehen davon, daß ich doch in jedem Fall eine GBU brauche, stellt sich mir auch die Frage, was da genau hineingehört.

    Disclaimer: Das ist hier erstmal Interesse an der Sache und der Punkt, daß die Frage immer wieder bei mir als Projektsteuerer landet. Ich habe die erstmal an den Betreiberverantwortlichen zurückgegeben mit der Bitte, das mit deren Sifa und Brandschutzbeauftragten zu besprechen. Und natürlich auch zu klären, was sie denn in den anderen Anlagen haben.

    Allerdings sehe ich schon, daß da nie ein Ergebnis kommen wird, wenn nicht jemand koordinierend eingreift.

    Danke Euch!

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (3. August 2022 um 08:42) aus folgendem Grund: Ergänzung Ladegeräte