Hallo in die Runde,
ich diskutiere mal wieder mit unserer Technik und steh auf der Leitung.
Bei uns wurde ein neuer Fluchtweg ausgeschildert (ohne mich und Arbeitsschutztechnisch auch nicht zulässig). Um das Sicherheitsschild zu beleuchten wurde eine Leitung durch die Brandwand verlegt und nur sehr provisorisch mit Silikon wieder verschlossen.
Nach Aussage der Technik, darf eine einzelne Leitung durch eine Brandwand verlegt werden, ohne diese Brandschutztechnisch wieder zu verschließen. Wo das stehen soll, kann mir die Technik aber auch nicht sagen.
Wenn dann müsste das meiner Meinung nach in der MLAR stehen, aber ich finde da nicht wirklich was passendes.
Hat jemand einen Tipp, wo ich das finde?
Danke schonmal.