TRGS 510

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  • Moin,

    ich bin neu hier und ich habe das nicht absichtlich gemacht. ist das sehr schlimm?

    nö, nicht schlimm, aber sehr seltsam, dass Du den nutzlosen Beitrag, der ja laut Deiner Aussage ein Versehen darstellt, auch noch mit einem "Like" versiehst.

    Einen nutzlosen Ausrutscher von sich selbst auch noch mit "Like" zu loben, ist nun nicht nur fragwürdig, sondern einfach nur daneben (Stand 2021-07-09, 20:57 Uhr).

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Entschuldige, ich habe das nicht absichtlich gemacht, ich sehe auch keinen Grund wegen einem Versehen gleich so unfreundlich zu werden. Es waren die ersten paar Beiträge hier meinerseits und auf dem Handy ist das schnell passiert, genauso wie das mit dem Zitat….

    Ganz herzlichen Dank jedenfalls den anderen freundlichen Menschen die mir mit ihren guten Beiträgen sehr helfen!

  • NMRHZ Das mit dem Doppelposting kann passieren. Kein Dingen und lass das jetzt auch so stehen, damit der Fadeninhalt nicht entsellt wird.

    Tip für das nächste mal: Die Editierfunktion nutzen, den Inhalt löschen und "Versehentlich doppelt gepostet" oder etwas ähnliches schreiben.

    Wir hatten in den letzten Tagen Trollbesuch (jedenfalls bin ich davon überzeugt) und da reagiert der eine oder andere vielleicht etwas sensibler auf sowas.

    So, jetzt kommt beide her! Ich habe :50::49::49::49: ,*TeTa*, *Mil* und *muffin**muffin**muffin* zur Beruhigung der Gemüter.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Für mich alles okay, die erste Erfahrung mit der direkten Hilfe und tollen Antworten war ja super! Aber dann möchte ich halt einfach mal sagen dürfen ist man als Neuling nur sehr erschrocken über die Umgangsformen hier, gleich verbal so angegriffen zu werden mit „nutzloser Beitrag“, „nutzloser Ausrutscher“ und „einfach nur daneben“. Wäre schade wenn hier mit allen Neuankömmlingen so umgesprungen wird. Ich würde mich freuen wenn es einfach bei einem professionellen Miteinander bleibt. :)
    Danke dir Micha_K, der große Teil der Leute ist ja bestimmt nett.

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  • Moin

    Nochmal Noch mal eine Frage zum Volumen von Rückhalteeinrichtungen:

    „TRGS 510, 4.2 13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden.“


    Das ist eindeutig mindestens das Volumen des größten Gebindes.

    Aber ich meinte, es gab noch eine andere Regelung zum Beispiel diese 10 % des Gesamtvolumens, aber das finde ich nicht mehr in dieser TRGS.

    Hat jemand noch andere Regelungen bezüglich Volumen Rückhalteeinrichtung parat?

    Insbesondere denke ich auch daran wenn viele Kanister zusammen gelagert werden auch mit gleichem Inhalt in einer Lagereinrichtung?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Bei wassergefährdenden Stoffen ist zusätzlich die AwSV zu beachten. Dort findest du unter § 31 "Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager" auch deine 10 % Rückhaltevolumen ;)

    Edit: Die TRGS 510 enthält die gleiche Tabelle wie die AwSV und für ausgewählte Stoffe weitergehende Anforderungen bezüglich des Rückhaltevolumens in Abschnitt 12 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten".

    Einmal editiert, zuletzt von MrH (2. August 2022 um 22:21)

  • Ok danke.

    Erholung ich komme😁

    :sonne1::urlaub:

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)