Wäre das dann immernoch ein Wegeunfall
wenn wäre es ein Arbeitsunfall ....
Wegeunfall geht von verlassen der Wohnstätte bis zum eintreffen an der Arbeitsstätte (Werktor)
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wenn wäre es ein Arbeitsunfall ....
Wegeunfall geht von verlassen der Wohnstätte bis zum eintreffen an der Arbeitsstätte (Werktor)
wenn wäre es ein Arbeitsunfall ....
Wegeunfall geht von verlassen der Wohnstätte bis zum eintreffen an der Arbeitsstätte (Werktor)
ich denke mal, dass passierte auf dem Weg vom Spind zur Werkbank
Hatte also mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit nichts zu tun. Ist versichert, aber als was? BG entscheiden lassen......
ich denke mal, dass passierte auf dem Weg vom Spind zur Werkbank
Hatte also mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit nichts zu tun. Ist versichert, aber als was? BG entscheiden lassen......
nicht ganz, es war der Weg vom Einstechautomaten im 1.OG zum Schreibtisch im 2.OG, es war einer unserer Programmierer. Letztenendes ist das sicher nicht entscheidend, ob er nun am Schreibtisch oder an der Drehbank arbeitet.
wenn wäre es ein Arbeitsunfall ....
Wegeunfall geht von verlassen der Wohnstätte bis zum eintreffen an der Arbeitsstätte (Werktor)
Das wird immer komplizierter, nicht nur, dass es ein Anverwandter des Chefs ist, nein, er ist auch noch Gesellschafter. Und wohnt zusätzlich noch auf dem Firmengelände (in einem anderen Gebäude). Wo fängt da der Wegeunfall an und wo hört er auf?
Als Gesellschafter sehe ich ihn als Unternehmer und verweise auf die DGUV-Ausführungen dazu.
Moin,
Wo fängt da der Wegeunfall an und wo hört er auf?
im Zweifelsfall klärt das ein Gericht - halte Dich besser mit Mutmaßungen gegenüber Deinem Dienstherrn zurück; mein Kommentar in solchen Fällen "ich kann nur eine Vermutung aufgrund vergleichbarer Urteile äußern, aber die Einzelfallprüfung übernehmen Juristen."
Wir sind SiFas und keine Juristen.
(Mit Gedanken an verschiedene StarTrek-Episoden:
Moin,
im Zweifelsfall klärt das ein Gericht - halte Dich besser mit Mutmaßungen gegenüber Deinem Dienstherrn zurück;
Da hast du vollkommen recht, das bissel Recht, was ich in der Uni hatte ist hier nicht anwendbar.
Mein Chef ist im Gespräch immer sehr umgänglich, und er weiß, wie mit meinen Aussagen umzugehen ist. Solange er nichts Schriftliches zu einem Sachverhalt von mir bekommt, ist meine Aussage nicht 100%ig belastbar.
Und ob es ein BG-Fall ist oder nicht, dazu hab ich mich relativ klar ausgedrückt als ich sagte ich weiß es nicht.
(Mit Gedanken an verschiedene StarTrek-Episoden:
Und hierzu ... die letzte Sequenz mit "ich bin Arzt, kein Maurer" hab ich letztens erst wieder gesehen ... eine der besten Folgen der ersten Generation in meinen Augen
Guten Morgen, CaThMa,
hat jetzt nichts mit dem Themenstrang zu tun:
"ich bin Arzt, kein Maurer" hab ich letztens erst wieder gesehen ... eine der besten Folgen der ersten Generation in meinen Augen
die Episode "Horta rettet ihre Kinder" ist in der Tat klasse;
in verknüpfter Episodenbeschreibung wird es treffend beschrieben:
"... TOS-Folge ... fängt an wie die klassische Jagd nach einem tödlichen und überlegenen Monster und wandelt sich dann in ein interessantes und mitreißendes Plädoyer für Toleranz gegenüber anderen Lebensformen und Andersartigkeit im Allgemeinen. Die Auflösung der Folge passt genau in Gene Roddenberrys Philosophie, nach der friedliche Koexistenz und Zusammenarbeit fast immer möglich ist, wenn ehemalige Feinde erst die Beweggründe, Motive und Gefühle des anderen kennen. Auch hier profitieren beide Parteien voneinander, ..."
ich denke mal, dass passierte auf dem Weg vom Spind zur Werkbank
Hatte also mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit nichts zu tun. Ist versichert, aber als was? BG entscheiden lassen......
genau - Ist der Fall unklar, Unfallanzeige stellen. Der Unternehmer kann es verweigern, aber die SiFa sollte eine erstellte Unfallanzeige nicht ablehnen.
Jede BG handelt anders:
Damals BGHM: Kriterien nicht erfüllt - abgelehnt.
Aktuell UK NRW: Bitte senden sie uns alle Unfälle über 3 Tage Ausfall, egal wie der Unfall entstanden ist.
Seid da aber vorsichtig, dass die UK nicht mal eben die "Abgabe" auf einer solchen Basis erhöhen. Vorfälle "ohne äußere Einwirkung" sind nicht mit Maßnahmen abstellbar.
Bei uns wissen die Leute echt nicht Bescheid, was eine Unfallmeldung überhaupt ist. Hab heute mal wieder so nen netten Wisch bekommen. Keine Verletzung eingetragen, Kein Arbeitsausfall "Versicherter ist Geschädigter". Allerdings hat unser MA "nur" einen Passanten über den Haufen gefahren und ist später zur Arbeit bekommen.
Aber es war ja ein Unfall
Bei uns wissen die Leute echt nicht Bescheid, was eine Unfallmeldung überhaupt ist. Hab heute mal wieder so nen netten Wisch bekommen. Keine Verletzung eingetragen, Kein Arbeitsausfall "Versicherter ist Geschädigter". Allerdings hat unser MA "nur" einen Passanten über den Haufen gefahren und ist später zur Arbeit bekommen.
Aber es war ja ein Unfall
Ja es ist traumatisierend wenn man Leute"platt"fährt....
Ich hatte ine Kommilitonen, die eine Erwerbunsunfägigkeitsrente wegen einem schweren Wegeunfall bekam. Wurde auf der Heimfahrt mit dem Rad von Autofahrer umgefahren, der ihre Vorfahrt missachtet hatte. Der Autofahrer zeigte sie aber wg Körperverletzung an, da er einen Schock bekommen habe....( der Sohn vom Autofahrer war Anwalt ).
Ja es ist traumatisierend wenn man Leute"platt"fährt....
Ich hatte ine Kommilitonen, die eine Erwerbunsunfägigkeitsrente wegen einem schweren Wegeunfall bekam. Wurde auf der Heimfahrt mit dem Rad von Autofahrer umgefahren, der ihre Vorfahrt missachtet hatte. Der Autofahrer zeigte sie aber wg Körperverletzung an, da er einen Schock bekommen habe....( der Sohn vom Autofahrer war Anwalt ).
Anwaltlich eine Gegenanzeige schreiben lassen, Verfahrenszusammenlegung beantragen und dann rechnet der Richter die Erwerbsunfähigkeit gegen einen Schock auf.
Ja es ist traumatisierend wenn man Leute"platt"fährt
Dann hat man ja aber auch einen Gesundheitsschaden. Aber laut Unfallanzeige gibt es beim Versicherten keinen Gesundheitsschaden. Naja soll sich die UK drum kümmern.