Arbeitsunfall oder nicht?

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  • Hallo zusammen,

    mal ne Frage. Ist eigentlich alles, was in der Firma "passiert", zunächst einmal als Arbeitsunfall zu behandeln?

    Hintergrund: Einem Kollegen ist heute im Haus auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz, nach dem Einstempeln, eine Ader geplatzt und hat im Treppenhaus Blut verloren. Erste-Hilfe wurde geleistet, Krankenwagen wurde geholt. Allerdings ist das nahezu ohne äußere physische Einflüsse geschehen (Außer die Steigung der Treppe).

    Ehrlich gesagt, weiß ich nicht so genau, wie ich mich jetzt verhalten soll ...

    Danke für eure Tipps!

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • Ja, Dokumentation steht natürlich außer Frage, ich werde alle Beteiligten interviewen und den Eintrag im Verbandbuch veranlasse ich auch. Was mich interessiert ist, ob man eine Unfallmeldung bei der BG absetzen muss, da es ja während der Arbeitszeit geschah.

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  • ob man eine Unfallmeldung bei der BG absetzen muss, da es ja während der Arbeitszeit geschah.

    aus meiner Sicht ist das kein Arbeitsunfall ..... aber das haben ja nicht wir zu entscheiden....

    deshalb schauen was auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt angekreutzt ist .... oder Abwarten bis die BG sich bei euch meldet und nachfragt was mit dem Herrn xyz passiert ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Da würde ich erstmal warten ob die Sache einen Arbeitsausfall nach sich zieht. Wenn nicht. Verbandbuch und gut ist. Wenn schon, kann man auch mal bei der BG/UK anrufen und fragen wie die das sehen. Den Fall hatte ich allerdings bislang nicht.

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  • Hallo zusammen,

    mal ne Frage. Ist eigentlich alles, was in der Firma "passiert", zunächst einmal als Arbeitsunfall zu behandeln?

    Hintergrund: Einem Kollegen ist heute im Haus auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz, nach dem Einstempeln, eine Ader geplatzt und hat im Treppenhaus Blut verloren. Erste-Hilfe wurde geleistet, Krankenwagen wurde geholt. Allerdings ist das nahezu ohne äußere physische Einflüsse geschehen (Außer die Steigung der Treppe).

    Ehrlich gesagt, weiß ich nicht so genau, wie ich mich jetzt verhalten soll ...

    Danke für eure Tipps!

    Hallo CaThMa,

    ihr könnt es gerne dokumentieren, aber:

    "Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufäl-lig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten be-kommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet."

    Siehe hier: https://www.dguv.de/de/versicherun…en%20f%C3%BChrt.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • CaThMa: Schlaganfälle, Herzinfarkte, Bandscheibenvorfälle haben "eine Vorgeschichte" und werden nicht als Arbeitsunfälle anerkannt.

    Dein geschilderter Fall scheint mir in dieses Muster zu gehören.

    Aber:

    -Dokumentation,

    - Meldung an die BG, wenn der Mitarbeiter 3 d arbeitsunfähig ist

    - abwarten, was die BG sagt.

    Wir sind SiFas, keine Mediziner oder Juristen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • klar hast du recht CW-EHS-RheinMain , aber man merkt auch hier im Forum immer wieder, dass es zu Unsicherheiten führt ob es nun wohl ein Arbeitsunfall ist oder nicht.

    Für unsere Mitarbeiter ist die Regel daher "Alles melden was passiert" und im Zweifel auch mal bei der UK/BG nachfragen. Dieses Vorgehen ist mir persönlich lieber, als dass ein Unfall nicht gemeldet wird. Herzinfarkte o.ä. wird aus meiner Jahresstatistik rausgerechnet bzw unter "sonstige Vorfälle" gezählt.

  • Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell man hier fundierte Anworten und Anregungen bekommt. Dafür ein Dankeschön!

    Folgendes haben wir intern jetzt als Vorgehen abgestimmt:

    Eintrag im Verbandbuch - check

    Information über den Hergang an den einen Geschäftsführer (der gleichzeitig ein naher Verwandter ist) - check

    Vorbereitend Unfallbericht der BG ausfüllen

    BG kontaktieren über weiteres Vorgehen

    Ich mache lieber zu viel als dass ich mir hinterher was ankreiden lassen muss.

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    So verdammt wahr!

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  • Ich tendiere auch dazu, im Zweifel lieber einen Arbeitunfall zu melden, als dieses nicht zu tun:

    Wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, ist die Krankenkasse in der Pflicht.
    Im Falle der Anerkennung (bei mir war es ein Achillessehnenriss (1993)) wird man Rehatechnisch zu einem Patienten, den selbst privatversicherte beneiden.


    OT:

    An dieser Stelle - aus eigener Erfahrung - mein Tip an Euch den Verunfallten immer darauf hin zu weisen, ALLE Unterlagen seines Arbeitsunfalls (Diagnosen, Arztberichte, Reha-Berichte etc.) gut und sicher aufzubewahren!

    Bei mir sind 2018 Probleme aufgetaucht, die sich als Unfallfolge einordnen ließen. Der behandelnde Arzt wollte alle Unterlagen sehen.
    Mein aktenordner war, bei irgendeinem der 5 zwischenzeitlichen Umzüge, abhanden gekommen und mussten erst bei der BG angefordert werden. - Ja, die hatten alles noch im Archiv aber es bedeutete einen Zeitverlust.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo zusammen,

    ich bin voll und ganz bei Micha_K . Jeden Unfall/Vorfall melden UND alle Unterlagen aufheben.

    Mehr wie NEIN sagen, kann der Versicherungsträger/BG/UK nicht :doppelthumbsup: .


    Grüße,

    CW

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    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Update:

    mittlerweile habe ich mit der BG gesprochen. Dort wurde mir gesagt, dass es sich nicht nach einem Arbeitsunfall anhört, wir aber auf jeden Fall das Ganze dokumentieren (Verbandbuch) und die Unfallmeldung machen sollen. Mehr wie ablehnen kann die BG dann auch nicht machen.

    Danke nochmal für eure zahlreichen Anregungen, das Thema ist (vorerst) für mich als erledigt einzuordnen.

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  • Wenn die Ader ohne äußerliche Einwirkung geplatzt ist wird es kein Arbeitsunfall werden.

    Das entscheidet aber der D-Arzt.

    Dokumentieren sollte man das intern schon, das schadet nie!

    Wir machen die Meldung an die BG erst nach erhalt der Krankmeldung, denn wenn der Mitarbeiter nicht >3 Tage (Unfalltag zählt nicht) ausfällt, ist sowieso keine Meldung an die BG notwendig.

    Mit der Meldung zu warten bis die BG das über die Rechnung des D-Arztes mitbekommt ist nicht zu empfehlen, da kommt bei der BG dann der Verdacht auf man möchte Unfälle verschleiern und dann werden sie schon mal unangenehm. (Passiert wenn Mitarbeiter ohne zu melden sich beim D-Arzt vorstellen, z. b. wenn sie am Folgetag länger Urlaub haben) :rolleyes:

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Moin,

    Bei mir sind 2018 Probleme aufgetaucht, die sich als Unfallfolge einordnen ließen.

    aus diesem Grund rate ich, dass auch Ereignisse dokumentiert werden.

    Mein Beispiel ist das Platzen einer Druckluftleitung, während ein Versicherter gerade vorbei lief.

    Er hat kein Pflaster auf das Ohr geklebt - also kein Eintrag ins Verbandbuch, ein paar Tage schlecht gehört, war jedoch nicht beim Arzt und nicht arbeitsunfähig.

    Wir haben den Vorfall dennoch dokumentiert, denn das Gehör ist sehr nachtragend - es ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorfall möglicherweise ein paar Jahre später zu einem Gehörsturz führt ... und dann ist es nicht schlecht, wenn das Ereignis dokumentiert ist.

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  • Mit der Meldung zu warten bis die BG das über die Rechnung des D-Arztes mitbekommt ist nicht zu empfehlen, da kommt bei der BG dann der Verdacht auf man möchte Unfälle verschleiern und dann werden sie schon mal unangenehm.

    Also das kenne ich so nicht ..... bei uns kommt dann einfach ein freundliches schreiben mitr der Aufforderung zu dem Arbeitsunfall stellungzunehmen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Also das kenne ich so nicht ..... bei uns kommt dann einfach ein freundliches schreiben mitr der Aufforderung zu dem Arbeitsunfall stellungzunehmen.

    ...das scheint von BG zu BG oder gar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich zu sein...

    Krieg ist Verbrechen!

  • Es muss ja auch im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Der WEg zum Arbeitsplatz um seine Tätigkeit zu starten gehört nicht dazu.

    Im amerikanischen besser formuliert --> Work-related.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Für den Fall gibts ja auch noch die Wegeunfälle

    kein Arbeitsunfall

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    Gruß Mick

  • Nur noch mal, um das klarzustellen, der Kollege hatte sich bereits eingestochen, somit hat seine Arbeitszeit schon begonnen. Wäre das dann immernoch ein Wegeunfall, sofern es als Unfall deklariert wird?

    Aus dem Krankenhaus ist er mittlerweile wieder entlassen, durfte nach Hause. Mal sehen, wie lange er ausfällt.

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