Hab eine Frage an die Gefahrgutexperten bei uns.
Dürfen 60 Liter Diesel oder Benzin in tragbaren Kraftstoffbehältern, bei entsprechender Ladungssicherung, zur Betankung von Arbeitsmitteln auf der Baustelle in Montagefahrzeugen befördert werden ohne dass diese in Auffangeinrichtungen stehen?
Der Transport wird als gewerblicher Transport gemäß ADR eingeordnet, bei dem Benzin bzw. Diesel von einer Tankstelle befördert werden soll, um die Arbeitsmittel die auf Baustelle eingesetzt werden, betanken zu können. Kann hier die Regelung des Abschnitts 1.1.3.3 ADR angewandt werden? Danach dürfen höchstens 60 Liter Kraftstoff in tragbaren Kraftstoffbehältern transportiert werden?
Oder handelt es sich um eine Versorgungsfahrt mit weitreichenden Vorschriften?