Gabelspitzen Höhenunterschied bei neuem E-Hubwagen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    einer meiner Kunden hat einen E-Hubwagen neu gekauft und für seine Verhältnisse beim Fach-Verkäufer anpassen lassen. Dazu wurden längere Gabeln (2m lang) angeschweißt. Das Lastdiagramm wurde nicht angepasst. Nun ist es so, dass die beiden Gabelspitzen eine unterschiedliche Höhe aufweisen. Es wird in der Regel eine Last von ca. 1 to gehoben, die 1m breit und 2m lang ist und aufgrund der Höhenunterschiede stark schwankt und die Gabeln biegen isch auch ganz nett. Die Gabelspitzenhöhen habe ich nachgemessen und sie sind noch in der Toleranz. Allerdings stört mich das nicht angepasste Lastdiagramm. Natürlich gibt es jetzt einen Streit um Rückgängimachen des Kaufvertrages. Einmal wurde nachgebessert. Wie seht ihr das? Was tun?


    Viele Grüße

    Falco

  • ANZEIGE
  • @Falco: "Was tun?" - dreizeilige Stellungnahme als SiFa, dann zurücklehnen - solche Verträge gehören nicht in Deinen Zuständigkeitsbereich.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • a.r.ni: so einfachist das nicht. Ich wurde gebeten, eine Stellungnahme zu schreiben und benötige noch fachliche Argumente. Besonders im Hinblick auf das Lastdiagramm, das nicht angepasst wurde. Muss dass? Kann das? Schon mal so einen Fall gehabt?

  • Moin Falco,


    hatte bisher nicht so ein Fall, dennoch versuche ich etwas hilfreiches zu schreiben. Ich denke Du hast Dir schon im Vorfeld einige Gedanken gemacht und Fragen gestellt. Ich persönlich würde vielleicht so anfangen:

    Für wen soll so ein Traglastdiagramm sein? Für die Mitarbeiter/ Anwender. Diese sollen daraus ablesen können mit welcher Last sie noch bestimmte Höhen anfahren können in Abhängigkeit von Schwerpunkt und Gewicht.

    Ändere ich nun die Länge der Gabelzinken und verändere das Kontergewicht des Hubwagens nicht, kann ich auf Grund der Physik (Hebelgesetz) auf keinen Fall die Lasten in die Höhen transportieren wie auf dem Traglastdiagramm angegeben ohne die Gefahr einzugehen das der Hubwagen umkippt. Daraus folgt für mich, dass das Traglastdiagramm dementsprechend angepasst werden müsste.

    Ich gehe auch davon aus, dass die Lastangaben am freien Ende auch nicht mehr stimmen kann, auch da in der Annahme dass das Kontergewicht nicht angepasst worden ist.


    Ich hoffe dies hilft Dir weiter.


    Grüße
    Mattes

  • Hallo, also mir würde es dazu folgende Fragen stellen:


    Hat der Stapler/Ameise durch den Umbau noch eine gültige CE-Konformität oder wurde diese neu erstellt?

    Was schreibt der Hersteller selbst über An-und Umbauten in seinen Betriebsanleitungen und Papieren? Verboten, Erlaubt, Erlaubt wenn...

    Ist der Umbau geprüft (Schweißnahtprüfung, Lastüberprüfung) mit Protokollen?

    (Liste ist sicher noch erweiterbar)


    Sollte diese Punkte Unbeantwortet oder negativ Beantwortet bleiben, ist das Gerät für mich nicht verwendbar und zu sperren. Dann kann der Verkäufer ordentlich Nachbessern oder dann die Ameise zurück nehmen,


    Die Frage nach dem Diogramm ergibt sich dann aus dem Protokoll.


    In der BGI 603 oder DGUV 208-004 oder 009 wird zumindest teilweise aufs Lastendiagramm eingegangen, das bei Anbaugeräten diese mit Eingerechnet werden sollen, aber auch da solltest Du wissen wie Schwer die Verlängerungen sind. Der Schwerpunkt verschiebt sich dadurch allemal.


    Wie die Kaufverträge dazu aussehen steht auf einem anderen Blatt. Aber aus Sicht der Arbeitssicherheit wären die oberen Punkte schon wichtig.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • ANZEIGE
  • Wer ist hier in der Rolle des Herstellers dieser Ameise getreten?

    Wie sollen die zukünftigen Prüfungen aussehen? Wer prüft diese Ameise.. derjenige dürfte auch Fragen dazu haben...

    Was steht in der Bedienungsanleitung zur Lastenverteilung...? Das ziehe ich gerne direkt für die Schulungen heran.


    Hole Dir eine zweite Meinung eines anderen Herstellers... bisher habe ich keinen Elektrohubwagen für die Höhe mit 2 m Gabeln gefunden... nur zum bodennahen Transport.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hat der Stapler/Ameise durch den Umbau noch eine gültige CE-Konformität oder wurde diese neu erstellt?

    Genau das würde ich mich auch fragen und zum entsprechenden Gerät gehört auch die Bedienungsanleitung mit Lastendiagramm. Wenn diese nicht stimmig sind, ist das Produkt mangelhaft. Was nützt eine lange Gabel, wenn ich den vorderen Bereich nicht nutzen kann, da keinerlei Angaben darüber vorhanden sind?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielen Dank für Eure Ausführungen, die meine Ansätze bestätigen und auch neue Aspekte bringen. Das hilft mir weiter.

  • DIe E-Ameise fällt unter die 2006/42/EG Maschinenrichtlinie. Es hat sich wahrscheinlich die bestimmungsgemäße Verwendung geändert, somit wäre das CE erloschen und die Maschine dürfte nicht mehr benutzt werden. Es muss auch eine Vollständige technische Dokumentation vorliegen, mit Zeichnung, Bedienungsanleitung und Lastdiagrammen. Es muss ebenso eine Risikobeurteilung erstellt worden sein.

  • ANZEIGE