Federbänder - Brandschutztüren

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  • Hallo Zusammen,


    hab folgende Aussage zu den Federbändern von Brandschutztüren erhalten:

    Abschließend noch ein Hinweis zu Federbändern:

    Diese sind bei T90-Türen überhaupt nicht zulässig, bei T30-Türen nur zu einer bestimmten Größe in massiven Wänden, in Trockenbauständerwänden überhaupt nicht!


    Ist diese Aussage korrekt? Kann mir da jemand weiterhelfen oder hat jemand dazu einen normativen Verweisß


    Dank und Gruß

    Markus

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