Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Gesetzeslage.
Wir haben bei uns im Werk die Logistik out gesourcet und das wird daher durch eine externe Firma durchgeführt. Dieser Firma unterstehen 3 Läger sowie der gesamte Prozess der Be- und Entladung und des internen Transports mit Ffz von Material und Produkte.
Der Firma wurden und werden alle Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Mitarbeiter entsprechend schulen können.
Die Firma weigert sich seit 2 Jahren die Mitarbeiter zu schulen, da dies angeblich nicht Bestandteil des Vertrages ist und es eigentlich durch unsere Firma eingekauft werden müsste, also durch uns bezahlt werden müsste.
Meiner Meinung nach muss dies nicht Bestandteil sein, dies ergibt sich doch aus den gesetzlichen Vorgaben, oder sehe ich das falsch?
Sind wir den auf der sicheren Seite, wenn wir der Partnerfirma die benötigten Dokumente zur Verfügung stellen? Die Dokumente gab es schon vorher, da die Logistik vorab eine interne Abteilung war.
Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.
Gruß
Bolle