Lagerung von Gartengeräten mit Verbrennungsmotoren in einer Halle

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  • Guten Tag,

    ich habe hier eine 200m² Leichtbau Lagerhalle (Stahlkonstruktion) in der Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren gelagert werden. Der Boden ist versiegelt.

    ~ 10 Benzinrasenmäher

    ~ 20 Motomix-Geräte (Heckenschere, Laubsauger, Kettensägen etc.)

    Die Geräte werden Nachmittags in die Halle gestellt (mit Kraftstoffreste) und am nächsten Tag gehen diese getankt in den Einsatz.

    Nun kann man den Benzingeruch in der Halle deutlich riechen aber es kommt zu keiner gefährlichen Konzentration da eine natürliche Be-und Entlüftung über die nicht dichte Stahlverkleidung wirkt.

    Es ist kein ständiger Arbeitsplatz.

    Es sind keine Fenster vorhanden.

    Zugangstor 2 x 2 m.

    Aber sollten wir hier als Prävention eine technische Lüftung einsetzen?

    Die ASR schreibt dazu nur :

    "Der Außenluftvolumenstrom ist nach dem Stand der Technik so auszulegen, dass Lasten (Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten) zuverlässig abgeführt werden und die CO2-Konzentration von 1000 ppm (siehe Tabelle 1) eingehalten wird."

    Um eine Messung komme ich nicht vorbei? Wie würdet ihr beurteilen?

    Gruß merle

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  • Hallo Merle,

    wie werden die Gartengeräte denn betankt? Mit Kanistern, mit mobilem Tank.... ? Wie sind die Betriebsmittel gelagert, welche Mengen?

    Hast Du Dir die TRGS 510 dahingehend schon mal angeschaut?

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,

    die Geräte werden mit Kanistern betankt.

    Die Benzin und Motomix Kanister werden im separaten Gefahrstofflager aufbewahrt.

    In dieser besagten Halle werden nur die Geräte mit Restmengen im Regal aufbewahrt.

    Ansonsten wird da nur Sand, Blumenerde etc gelagert.

    Die TRGS510 hab ich mir angeschaut, aber es geht ja nicht um "die Lagerung von Gefahrstoffen", sondern um "die Lagerung von Geräte mit Gefahrstoffen".

    Ich finde, dies ist ein Unterschied. Oder irre ich mich?

  • Hallo merle,

    Du schreibst :

    Nun kann man den Benzingeruch in der Halle deutlich riechen aber es kommt zu keiner gefährlichen Konzentration da eine natürliche Be-und Entlüftung über die nicht dichte Stahlverkleidung wirkt.

    Wurde das schon einmal gemessen oder ist das nur deine subjektive Annahme?

    Eine Messung wäre meiner Meinung angebracht, Frag doch mal über deine AP bei der BG nach. Der Messdienst könnte dich sicherlich unterstützen. Als Hilfe mal die TRGS 510, wie von bauco geschrieben, ansehen. Es geht darin nicht nur um Lagerung von Gefahrstoffen, sondern "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Da könnte man einen Treibstofftank durchaus mit einbeziehen bzw, zumindest als solchen betrachten.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • Kann denn die Betankung nicht außerhalb der Halle stattfinden?

    Dann würde sich der Benzindampf in der Halle nicht so stark aufkonzentrieren denn:

    Benzin ist ja immer noch Benzolhaltig und das ist ein K-Stoff!

    Mir persönlich reicht für die Benzolbelastung schon der Tankvorgang beim privat PKW und da gehe ich schon immer ein paar Schritte gegen den Wind und warte bis die Automatik den Tankvorgang stoppt ;)

    Für die Lagerung sehe ich kein Problem, da die Mengen der TRGS 510 nicht erreicht werden dürften.

    Krieg ist Verbrechen!

  • Die Geräte in der Halle mit Ihren Betriebsstoffen im Tank sehe ich als unkritisch, Tankinhalt ist soweit ich weiß auch ausgenommen, daher kommt ja auch nicht der Benzingeruch.

    Allerdings würde ich mir das betanken genauer ansehen. Vielleicht liegts ja auch an mir als Grobmotoriker, aber bei betanken mit Kanister und Kleingeräten ist das verschütten/einatmen vorprogrammiert.

  • Für die Lagerung sehe ich kein Problem, da die Mengen der TRGS 510 nicht erreicht werden dürften.

    Bei 30 Motorgeräten können die 10kg durchaus überschritten sein, wobei die TRGS 510 hier eher nicht zutreffend ist.

    Nun kann man den Benzingeruch in der Halle deutlich riechen

    Benzin hat die Eigenschaft, dass man schon geringste Mengen sehr gut riechen kann, selbst ich mit meinem verkümmerten Geruchssinn.

    Zunächst einmal würde ich mir die Geräte ansehen, ob diese in Ordnung sind, was den Kraftstoff angeht. Da kann es durchaus sein, dass Kraftstoffleitungen porös sind, oder auch die Tankdeckel nicht so dicht schließen, wie sie es heute sollten. Bei alten Geräten findet man oft noch eine kleine Bohrung im Tankdeckel, zur Belüftung. Beim Tankvorgang aus einem Kanister läuft auch schon mal was über das Gerät und niemand müht sich, das zu beseitigen, sondern man lässt es verdampfen, was dann zu längerer Geruchsbelästigung führen kann.

    Aber sollten wir hier als Prävention eine technische Lüftung einsetzen?

    Ich würde eher auf natürliche Lüftung setzen und evt. zur Querlüftung entsprechende verschließbare Öffnungen (Lamellenklappe bzw. Jalousieklappe) an zwei unterschiedlichen Hallenseiten, oben und unten vorsehen, so dass eine diagonal durch die Halle führende Luftströmung entstehen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei 30 Motorgeräten können die 10kg durchaus überschritten sein, wobei die TRGS 510 hier eher nicht zutreffend ist.

    Denke ich auch!

    Was evtl. noch zu klären ist: Wie schauts mit dem Brandschutz aus?

    Und: ist die Genehmigung aktuell...

    Krieg ist Verbrechen!

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  • . Es geht darin nicht nur um Lagerung von Gefahrstoffen, sondern "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Da könnte man einen Treibstofftank durchaus mit einbeziehen bzw, zumindest als solchen betrachten.

    KaMich,

    Nein, kann man nicht. Ein Treibstofftank ist kein ortsbeweglicher Behälter im Sinne der TRGS. Hier handelt es sich um Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang, in der Maschine, befinden; diese sind explizit in der TRGS ausgenommen.

    Probleme bei der Betankung sollte man sich im Rahmen der GB noch einmal anschauen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    unsere Gärtner verwenden ausschließlich spezielle Einfülladapter zum betanken - ein verschütten ist damit nicht möglich.

    (google: Stihl Sicherheitseinfüllstutzen Kraftstoff)

    Gruß

  • unsere Gärtner verwenden ausschließlich spezielle Einfülladapter zum betanken - ein verschütten ist damit nicht möglich.

    (google: Stihl Sicherheitseinfüllstutzen Kraftstoff)

    Was man hier im Forum "mal eben so im vorbeigehen" lernen kann, ist immer wieder überraschend.

    Das wollte ich schon immer mal schreiben und nehme diesen Fred jetzt einfach nur als Gelegenheit dazu.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • KaMich,

    Nein, kann man nicht. Ein Treibstofftank ist kein ortsbeweglicher Behälter im Sinne der TRGS. Hier handelt es sich um Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang, in der Maschine, befinden; diese sind explizit in der TRGS ausgenommen.

    Probleme bei der Betankung sollte man sich im Rahmen der GB noch einmal anschauen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Genau, die TRGS 510 ist bei der reinen Gerätelagerung ohne Umfüllen nicht die richtige.

    Schau dir die Schutzmaßnahmen §8 der Gefahrstoffverordnung an. § 8 GefStoffV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    So wenig wie möglich im Tank.. Substitution versuchen und vorsorglich Rauchverbot...

    Was man hier im Forum "mal eben so im vorbeigehen" lernen kann, ist immer wieder überraschend.

    |?Achso, es müssen wohl die original Stihl Sicherheitseinfüllstutzen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 (14. Juli 2021 um 12:46)

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  • Genau, die TRGS 510 ist bei der reinen Gerätelagerung ohne Umfüllen nicht die richtige.

    Schau dir die Schutzmaßnahmen §8 der Gefahrstoffverordnung an. § 8 GefStoffV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    So wenig wie möglich im Tank.. Substitution versuchen und vorsorglich Rauchverbot...

    |?Achso, es müssen wohl die original Stihl Sicherheitseinfüllstutzen sein.

    Nein, muß es nicht. Wo habe ich das geschrieben?!

    Lese mein Posting bitte nochmal vollständig und durch! Du hast den zweiten Satz nämlich vollständig unterschlagen!

    Zitat


    Das wollte ich schon immer mal schreiben und nehme diesen Fred jetzt einfach nur als Gelegenheit dazu.

    :u:

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Nein, muß es nicht. Wo habe ich das geschrieben?!

    Lese mein Posting bitte nochmal vollständig und durch! Du hast den zweiten Satz nämlich vollständig unterschlagen!


    :u:

    Ich hab dein Beitrag als Ironie verstanden. Meine Antwort hätte ich wohl auch so kennzeichnen sollen

  • Wenn ich etwas ironisch meine, dann kennzeichne ich das irgendwie. Das war schon genau so gemeint, wie ich es geschrieben hatte.

    Ok verstanden, dann hab ich dich missverstanden - sorry.

    "Stihl orginal Auslaufstutzen. Der Sicherheits-Einfüllstutzen verhindert Verschütten oder Überfüllen von Kraftstoffen, indem es sich erst im Tank öffnet und sich automatisch beim erreichen der Füllmenge verschließt. Passend zum Kombikannister."

    Aber ein Sicherheits-Einfüllstutzen verhindert zwar ein Verschütten beim Umfüllen, aber schließt es nicht aus. Daher muss bei dieser Tätigkeit die TRGS 510 dennoch berücksichtigt werden und eher außerhalb der Halle erfolgen.

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