Stuhlprobe

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  • Hallo zusammen, gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wie oft ich im Gastrogewerbe eine SzStuhlprobe abgeben muss?

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  • Hallo 1964kiefi,

    bevor hier so seltsam anmutende Fragen gestellt werden erwarten wir hier eine Vorstellung, damit wir alle wissen mit wem wir es zu tun haben.

    Sei doch so gut und erstell eine kurze Vorstellung hier: Eure Vorstellung im Sifaboard

    Und dann schreib doch bitte etwas zu den Hintergründen Deiner Frage

    Danke

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Die Antwort auf die Frage lautet: "Nein". Das notwendige Gesundheitszeugnis wird nach einer Belehrung nach §43 IfSG ausgestellt. Bluttests oder Stuhlproben werden heute nicht mehr durchgeführt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bluttests oder Stuhlproben werden heute nicht mehr durchgeführt.

    Auf Anordnung des Gesundheitsamtes können sie aber durchaus durchgeführt werden und bei manchen Betrieben sind sie vorgegebener Sicherheitsstandard, häufig, wenn es sich um EU zugelassene Lebensmittelbetriebe handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.