ChemVerbotsV Endverbleibs-Erklärung - wer hat davon was gehört???

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  • Hallo Fachleute,


    ich bekam heute vom Leiter des Einkaufs zwei Schreiben auf den Tisch, über eine Erklärung zum Endverbleib von Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV.

    Ich gestehe, dass ich mich mit dem Thema nie auseinandersetzt habe und das nachholen musste.


    Jetzt meine konkrete Frage, ich hoffe jemand hat Erfahrungen dazu, ist es richtig, dass ich als reiner Anwender für meinen Betrieb, keinen Sachkundigen benötige?

    Also sprich ich bekomme das Produkt, verarbeite bzw. nutze es und vertreibe es nicht weiter....


    Danke für eure Hilfe!


    P.S.

    So ein bisschen habe ich das Gefühl auf dem Schlauch zu stehen.

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid ()

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  • Hallo,


    würde ich so auch verstehen, da es um das Inverkehrbringen und den Handel mit dem Rohstoff geht.

    Ihr Verarbeitet das - idR ist die Forschung da außen vor. Sachkundig kann auch ein verantwortlicher Wissenschaftler sein, da er mit dem Stoff (Gift, mutagenes Material) umgeht.

    Nun kommt es aber auch darauf an, wenn ihr Endanwender seid: Wie ist ggf das entstehende Produkt eingestuft falls es z.B. eine Lösung ist, die ihr eventuell als Schädlingsgift auf den Markt bringt. Dann seid ihr wieder Inverkehrbringer für ein Gift...


    Ich musste sowas auch schon für einen der ganz großen Chemikalien-Händler ausfüllen. Der wollte für seine Dokumentation die Abgabe an Dritte deutlich belegen und dass wir über unsere Pflicht aufgeklärt worden sind.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hmmm, ist das nicht eher der Aufgabenbereich des Gefahrstoff-, Abfall- und/oder Umweltschutzbeauftragten?! - Die Sifa kommt doch beim Handling/Umgang/Arbeiten mit dem Zeug ist Spiel.


    Also sprich ich bekomme das Produkt, verarbeite bzw. nutze und vertreibe es nicht weiter....

    Warum braucht man es dann?!


    Als Service für den geneigten Leser einmal der Link zur ChemVerbotsV. Ich habe sie in meine Sammlung aufgenommen.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Nun kommt es aber auch darauf an, wenn ihr Endanwender seid: Wie ist ggf das entstehende Produkt eingestuft falls es z.B. eine Lösung ist, die ihr eventuell als Schädlingsgift auf den Markt bringt. Dann seid ihr wieder Inverkehrbringer für ein Gift...

    Wir sind nur Endanwender.

    Bekomme den Stoff, das Gemisch geliefert nutzen es vor Ort und gut ist.

    Es entsteht kein Produkt, sondern wird zur Desinfektion genutzt. Ok hätte ich dazu sagen sollen.

    :bremse:

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  • Hmmm, ist das nicht eher der Aufgabenbereich des Gefahrstoff-, Abfall- und/oder Umweltschutzbeauftragten?! - Die Sifa kommt doch beim Handling/Umgang/Arbeiten mit dem Zeug ist Spiel.

    Wie das bei uns läuft:

    *SarkAn*

    Einkauf bekommt schon seit Jahren regelmäßig so einen Schrieb. Irgendwie hat man es bearbeitet...

    Externe SiFa... ist/war nicht erreichbar, ignoriert das... was auch immer.:52:

    Verantwortlicher (Produktion, R&D) liest nur "Sachkunde" - neee haben wir nicht.

    Nun hat man sich eine interne SiFa geleistet... weil sonst engagierte Mitarbeiterin gekündigt hätte... hatte "den Kanal voll".:102:

    Einkauf: Bla, Bla, Bla - "Gift" ? - Gefahrstoff ??- Zack: offiziell zum Thema des Arbeitsschutzes deklariert.

    ALLE: Du bist doch Fachkraft, hast die Sachkunde, musst das beurteilen... Unterstütze mal...

    Wenn Du dann aufklären willst, sind plötzlich alle nicht mehr greifbar - aber du hast es nun auf dem Tisch...

    :44::44::44:

    *SarkEnd*

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • dass ich als reiner Anwender für meinen Betrieb, keinen Sachkundigen benötige?

    Als Anwender ist keine formale Sachkunde notwendig. Aber die Erklärung muss unterzeichnet werden. Das ist niemals Job der SiFa! Derjenige, der den Stoff benötigt und einsetzt soll auch die Erklärung unterzeichnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja, dann wird das Thema Arbeitsschutz abgearbeitet (sofern nicht schon geschehen) und der Rest mit dem Vermerk "Kein Arbeitsschutzthema" zurückgegeben.


    Mein Geschäftsführer glaubt ich könne die DGUV-V3-Prüfungen machen, weil ich ja "Sachkundig" wäre...
    Den Zahn habe ich ihm gezogen, dafür darf ich nun Angebote einholen.
    Ich mache es mir einfach und frage nach Stundensätzen und Anfahrtskosten, verhandeln muß am Ende eh der GF.
    Nie gemacht vorher, schaumama.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K ()

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  • Hallo s.Schmid,

    ich kenn das Thema auch. Die Sachkundefrage kam als wir einen Stoff der unter REACH gefallen ist, veräussert haben. Dazu benötigten wir einen gefahrstoffbeauftragten mit Sachkunde. Dies ist aber nicht mehr der Fall. Wenn wir allerdings Stoffe bestellen, aus denen mal auch Sprengstoff herstellen kann (wie z.B. Wasserstoffperoxid für unser Labor) dann müssen wir die Endverbleibserklärung abgeben. Wobei hier nicht mehr ausreicht, dass man "Laboranwendungen" angibt. Die wollen es jetzt schon sehr genau wissen. ich denke die können dann auch prüfen, ob wir das tatsächlich auch herstellen.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)