Betriebsrätemodernisierungsgesetz

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  • Tach zusammen.


    Das hat die ETEM gerade veröffentlicht:

    https://www.bgetem.de/presse-a…saenderung-tritt-in-kraft


    Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll demnach in Kraft treten, aber beim BMAS steht nur der Regierungsentwurf:

    https://www.bmas.de/DE/Service…odernisierungsgesetz.html


    Spannend scheint das jedenfalls zu sein. Auf der ETEM-Seite heißt es u.a.:

    "...Daher bestimmt das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. ..."


    Mal sehen, was da kommt.:49:

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo,


    siehe hierzu Bundestag, da findet man alles zu diesem

    Gesetzesvorhaben:


    https://www.bundestag.de/aussc…Anhoerungen/837918-837918


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen!

    Ich habe gestern den DGUV Newsletter bekommen und dort von dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und den Änderungen bzgl.des mobilen Arbeites erfahren.

    Dazu habe ich dasBundesgesetzblatt mal bis zum Schluss gelesen und unter Artikel 5 steht dann etwas zur Änderung des SGB VII.

    Das ist ja auch das einzige was bzgl. des Versicherungsschutzes Sinn ergibt, nicht das BEtriebsratsverfassungsgesetz - hatte mich schon gewundert.


    Jetzt sind Wege zu Hause im Homeoffice/mobilem Arbeiten, wie Toilettengang, auch versichert, gleiches gilt für das "Kinder zum Kindergarten etc. bringen), auch wenn ich von zu Hause aus arbeite.


    Änderungen sind wie folgt:


    Artikel 5

    Änderung des

    Siebten Buches Sozialgesetzbuch

    § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz-

    liche Unfallversicherung – ... wird wie folgt geändert:

    1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

    Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Ver-

    sicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt,

    besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang

    wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unterneh-

    mensstätte.“

    2. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a

    eingefügt:

    „2a. das Zurücklegen des unmittelbaren Weges

    nach und von dem Ort, an dem Kinder von Ver-

    sicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder

    Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte

    Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haus-

    halts ausgeübt wird,“.


    Gruß

    Toni

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