Brandschutzhelfer Präsenz-/HomeOffice

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  • Hallo zusammen,

    wir sind ein Verwaltungsgebäude mit ca. 120 Mitarbeitern verteilt auf 4 Etagen. Theoretisch (also Pre-Corona) gab es 2 Brandschutzhelfer pro Etage. Nun sind wir in einen 70/30 Betrieb übergegangen. D.h. es sollen maximal 30% der Mitarbeiter im Präsenz-Office sein. Damit verteilen sich tagtäglich ein paar Leute über 4 Etagen. Die 30% sind dynamisch und auch die Brandschutzhelfer sind natürlich öfter im HomeOffice als vor Ort.
    Was wäre hier bzgl. der Brandschutzhelfer zu tun? Müssten alle Mitarbeiter geschult werden oder wäre dies nur eine theoretische Option?


    Danke euch!

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  • Gleiches Problem - Lösung hast Du schon benannt. Aufgrund der Fluktuation und Rotation die BSH Schulung für alle anbieten. Wenn ihr einen BSB habt, kannst Du das intern machen. Ansonsten BG (da sind die Termine aber rar).


    Jährliche Schulung der MA zwecks betrieblichen BS bleibt unberührt und aller 3-5 Jahre bietet man den Mitarbeitern eine Fortbildung an (Bsp. via BG).

    Benennungsurkunden müssten noch erstellt werden, sofern gewollt, ist aber kein Muss. Ich mache es, da es für die MA auch eine gewisse Wirkung hat.


    Hast Du MA, welche wohl 100% wieder vor Ort sind, (ggf. Empfang oder Assistenz der GF) und kannst hier auf jeder Etage mindestens 1 BSH absichern, dann wäre das auch eine Lösung.


    Wenn eurer Unternehmen auf 70/30 geht, sollte es zwangsläufig eh zu einer räumlichen Verkleinerung kommen und man bietet dann Arbeitszellen an, die bei Bedarf genutzt werden. Ohne das ein MA einen festen Arbeitsplatz hat.

  • Um die Anzahl der BSH und EH im Betrieb aufgrund von Kurzarbeit und Home Office weiterhin aufrecht zu halten,

    habe ich bei uns die Zahl der Brandschutz-, bzw. Evakuierungshelfer erhöht, damit pro Gebäude und Schicht immer 3 da sind. Die Anzahl der Ersthelfer habe ich ebenfalls erhöht. Mein Betrieb unterstützt mich dabei |?.


    Brandschutzhelfer darf ich selber aus- und weiterbilden und bei den Ersthelfern kommt das Rote Kreuz zur Schulung zu uns ins Haus.

  • Servus, Die DGUV "205-023 Brandschutzhelfer" nennt eine ausreichende Anzahl von 5% der MA. Bei einem Lehrgang vorletzte Woche bei dier BG wurde im Gespräch Konkretisiert, das dies die Anzahl der anwesenden MA ist. Für Ersthelfer sind in der DGUV Vorschrift 1 §26 folgendes zu finden:


    "Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2.bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %, c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)."


    Auch hier gilt dmnach die Anzahl der zeitgleich anwesenden MA im Betrieb.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten und Infos :thumbup:
    Da wir einen langfristigen Mietvertrag haben, kommen wir aus der räumlichen Situation nicht so ohne weiteres heraus. Es soll im Spätsommer zumindest auch wieder auf 50/50 gewechselt werden.

    Einen Brandschutzbeauftragten haben wir nicht (war nach Brandschutz-Gutachten nicht notwendig) - somit externe Schulung.
    Eine Verständnisfrage noch: Wir können/müssen es jedem MA anbieten - wie stellt sich die Situation dar wenn es letztendlich aber nicht alle machen?

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  • Eine Verständnisfrage noch: Wir können/müssen es jedem MA anbieten - wie stellt sich die Situation dar wenn es letztendlich aber nicht alle machen?

    Ihr benötigt nur die geforderte Menge, Ich würde auch nicht jeden dazu verdonnern, das kommt oft nicht gut rüber. Aber vielleicht habt Ihr ha einige MA die sich in der Feuerwehr, beim THW oder dem Rettungsdienst einbringen, Fragt die doch auch speziell, da diese auch schon ein Grundwissen mitbringen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Hallo,

    Einen Brandschutzbeauftragten haben wir nicht (war nach Brandschutz-Gutachten nicht notwendig) - somit externe Schulung.

    Das war sicherlich das Ergebnis im Rahmen der baurechtlichen

    Fragestellung, ob hier aus einer Sonderbauverordnung eine

    Notwendigkeit besteht. Unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung,

    kann jedes Unternehmen über einen BSB verfügen. Das Bedarf

    hier keiner Zustimmung durch Dritten.

    Eine Verständnisfrage noch: Wir können/müssen es jedem MA anbieten - wie stellt sich die Situation dar wenn es letztendlich aber nicht alle machen?

    Letztlich müsst Ihr schauen, wie Ihr die Anforderung aus der ASR

    A2.2 erfüllt. Die einfache, aber in eurem Fall auch die teure Lösung

    (teuer= da extern), ist sicherlich ein Ausbildungsangebot an alle.

    Letztlich ist das eine Frage der Geschäftsführung. Wenn nicht alle

    ausgebildet werden sollen oder auch wollen, muss man das ganze

    natürlich im Rahmen der Arbeitsplanung entsprechend berücksichtigen.

    Das bedeutet konkret: Unter der anwesenden Mitarbeitern erfülle

    ich immer die fünf Prozent. Vorausgesetzt ihr habt nur eine normale

    Brandgefährdung. Je nach Brandgefährdung kann der Bedarf auch

    deutlich über den fünf Prozent liegen.

    Ihr benötigt nur die geforderte Menge, Ich würde auch nicht jeden dazu verdonnern, das kommt oft nicht gut rüber.

    Ja, es macht bisweilen auch keinen Sinn. Diese Problematik habe ich

    häufig mit Kindergärten, wo ich alle Erzieher/innen zur BSH-

    Ausbildung bekomme.

    Aber vielleicht habt Ihr ha einige MA die sich in der Feuerwehr, beim THW oder dem Rettungsdienst einbringen, Fragt die doch auch speziell, da diese auch schon ein Grundwissen mitbringen.

    Im Bezug auf Feuerwehr sei dazu FORMAL noch erwähnt:

    Feuerwehrangehörige mit abgeschlossener Truppmann-Ausbildung

    haben automatisch die Qualifikation Brandschutzhelfer. Eine

    gesonderte Ausbildung wird nach DGUV Information 205-023

    als nicht erforderlich angesehen.


    Und in diesem Zusammenhang noch ein Hinweis an GerryDus:

    Habt ihr einen/mehrere Mitarbeiter die Feuerwehrangehörige sind

    und ist hier eine abgeschlossene GF-Ausbildung (Gruppenführer Feuerwehr)

    vorhanden, so hat dieser formal nach DGUV Information 205-023

    eine Berechtigung zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.


    https://publikationen.dguv.de/…pdf/download/article/2848


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Guten Morgen,


    meiner Meinung nach wurde schon sehr viel wichtiges geschrieben. Ich kenne diese Situation auch und möchte zwei Erfahrungen teilen.


    Bezüglich der 5% (Büro / Verwaltung) wird von Arbeitgeberseite sehr häufig das "...der anwesenden Mitarbeiter..." überlesen. Sind für gewöhnlich drei BSH bei 50 Mitarbeitenden im Büro passt es. Sind zwei BSH im Urlaub / Krank usw., ist nur noch eine oder einer anwesend und somit wird die Quote wird nicht mehr erfüllt.


    Wir konnten nach der ersten Welle im letzten Jahr Büros nicht wiedereröffnen, da einige BSH weiterhin das Home Office bevorzugten (Rückkehr war freiwillig). Mittlerweile liegt die Quote der ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfer bei bis zu 40%. Das gleiche gilt für Ersthelfer. Für den privaten Bereich kann das auch nicht schaden, was immer ein gutes Argument ist und mir häufig im nachhinein bestätigt wird.


    Grüße


    René

  • Hallo,

    Bezüglich der 5% (Büro / Verwaltung) wird von Arbeitgeberseite sehr häufig das "...der anwesenden Mitarbeiter..." überlesen. Sind für gewöhnlich drei BSH bei 50 Mitarbeitenden im Büro passt es. Sind zwei BSH im Urlaub / Krank usw., ist nur noch eine oder einer anwesend und somit wird die Quote wird nicht mehr erfüllt.

    Zustimmung. Wobei das mit den "5 Prozent" ein grundsätzliches

    Problem ist. Oftmals herrscht die Annahme: 5 Prozent und alles ist

    gut. Die Abhängigkeit im Zusammenhang mit der Brandgefährdung

    (insbesondere bei erhöhter Brandgefährdung) und anderen

    wichtigen Faktoren (Urlaub, Krankheit usw.) wird leider nicht gesehen.

    Und dann bin ich halt nicht mehr bei 5 Prozent, sondern bei deutlich

    mehr. Letztlich ist das eine Sache für die Gefährdungsbeurteilung.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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