Gibt es eine rechtliche Vorgabe, wie groß eine Deckenöffnung mindestens sein muss, wenn oberhalb der abgehängten Decke Revisionsarbeiten notwendig werden?
Leider konnte ich bisher nur Angaben finden zu Arbeiten in engen Behältern und Räumen, dort aber nie ein Zugang von unten. Ich würde ja den Analogieschluss ziehen, dass 0,25m² gefordert werden, also 0,5*0,5m, aber was verbindliches wäre mir lieber. Kleinere Öffnungen, dann nur in begründeten Ausnahmefällen.