Mindestgröße Deckenöffnung als Revisionsklappe.

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  • Gibt es eine rechtliche Vorgabe, wie groß eine Deckenöffnung mindestens sein muss, wenn oberhalb der abgehängten Decke Revisionsarbeiten notwendig werden?

    Leider konnte ich bisher nur Angaben finden zu Arbeiten in engen Behältern und Räumen, dort aber nie ein Zugang von unten. Ich würde ja den Analogieschluss ziehen, dass 0,25m² gefordert werden, also 0,5*0,5m, aber was verbindliches wäre mir lieber. Kleinere Öffnungen, dann nur in begründeten Ausnahmefällen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ... da hängt ggf. der Brandschutz auch mit drin...

    Eventuell gibt es da Vorgaben?


    Kommt auch darauf an, was man in der Decke vor hat: ist es nur eine abgehängte Decke oder möchte man Zugang zu der verbauten Lüftung erhalten? Dann würde die Lüftungsanlage auch die Grenzen der Revisionsöffnung beisteuern...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hallo auch,

    evtl. wirst du hier fündig....DGUV Regel 113-004


    Ich würde eine abgehängte Decke als engen Raum bezeichnen.


    VG Klaus

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Gibt es eine rechtliche Vorgabe, wie groß eine Deckenöffnung mindestens sein muss, wenn oberhalb der abgehängten Decke Revisionsarbeiten notwendig werden?

    Leider konnte ich bisher nur Angaben finden zu Arbeiten in engen Behältern und Räumen, dort aber nie ein Zugang von unten. Ich würde ja den Analogieschluss ziehen, dass 0,25m² gefordert werden, also 0,5*0,5m, aber was verbindliches wäre mir lieber. Kleinere Öffnungen, dann nur in begründeten Ausnahmefällen.

    Solche Infos findest Du gut auf der Homepage von Knauf


    revo_12-5_e112_de_0518_0_ger_screen.pdf


    Für die Größe habe ich keine gesetzl. Anforderungen erkannt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Für die Größe habe ich keine gesetzl. Anforderungen erkannt.

    Ich eben auch nicht.

    möchte man Zugang zu der verbauten Lüftung erhalten?

    Ja hier ist Zugang zu verbauten Teilen notwendig. Nur wenn niemand festlegt wie groß die Öffnung mindestens sein muss, kann man sich ja denken, was dabei heraus kommt.

    Ich würde eine abgehängte Decke als engen Raum bezeichnen.

    Habe ich auch, aber man muss ja nicht ganz in den Raum rein und bei den Vorgaben zum engen Raum gibt es leider keinen Wert zum Zustieg von unten, was ja bei meiner Decke zutrifft.

    Ich habe für mich, in Anlehnung an die DGUV Regel 113-004 die dort erwähnten 0,25m² aufgenommen, was ja 0,5*0,5m entspricht. In der Lüftungsanlagen Richtlinie BW gibt es dann für Revisionsöffnungen die Vorgabe 3600cm². Beide Werte beziehen sich aber eben nicht so explizit auf Revisionsöffnungen in Decken. Die Baufirma hat genialerweise zwei je 30*30cm Klappen nebeneinander verbaut, die durch einen starren Mittelsteg getrennt sind. Durch die eine Klappe kommt man dann mit dem Kopf, bis zum Hals, durch die andere mit der Hand, aber arbeiten kann man da nicht und einen Stellmotor für die Lüftungsanlage bzw. Brandschutzklappe kann man darüber garantiert nicht ausbauen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ja hier ist Zugang zu verbauten Teilen notwendig. Nur wenn niemand festlegt wie groß die Öffnung mindestens sein muss, kann man sich ja denken, was dabei heraus kommt.

    Vielleicht auch ein Hygiene-Thema? siehe VDI 6022

    Sowas muss auch geplant werden (Montagepläne, Revisionspläne) - DIN EN 12097


    Genaueres weiß ich aber leider auch nicht...

    Eventuell Kontakt mit einem Lüftungsanlagenkonstrukteur aufnehmen?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker