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  • Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Sprossenleitern als Arbeitsplätze nicht mehr "zulässig", nicht mehr "gewünscht" sind.

    So bei Zarges findet man auch entsprechende Hinweise.

    Aber Stufenleitern mit einer entsprechenden Länge findet man eher nicht. Denke ich irgendwo falsch.

    Gebraucht wird eine lange Leiter. So in dieser Art. s. Anhang. 210607_AND Beschaffung Sprossenleiter_Stehleiter_Anhang2.pdf

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hi,

    zur Leiter als Arbeitsplatz finden wir den aktuellen Stand der Technik in der TRBS 2121 Teil 2 Abschnitt 4.2.4 Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz: "Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt."

    Stufenleitern werden nicht für jede zulässige Länge produziert. Deswegen gibt es von den Leiterherstellern Aufsetzstufen, um dann in der gewünschten Höhe auf der Sprossenleiter eine Stufe (oder mehr) für den sicheren Stand auf der Leiter schaffen zu können. Es muss nicht die ganze Leiter aus Stufen bestehen, es genügt eine Stufe als Standplatz auf der Leiter ;).

    Nachtrag: neben einklickbaren Stufen gibt es auch kleine einhängbare Plattformen und Leitern mit stationären Plattformen zum Ausklappen für einen sicheren Stand bei Arbeiten auf der Leiter.

    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH (21. Juni 2021 um 08:48)

  • Dummfug. Das im Eingangsposte war die falsche Leiter. Ich suche so etwas hier, nur mit Stufen, nicht mit Sprossen.

    MrH

    Frank_Fasibe Fas bitte nochmal diese hier ansehen. 210607_AND Beschaffung Sprossenleiter_Stehleiter_Anhang1.pdf

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  • Moin,

    ich hab die oder alternativ die gefunden.

    Über 5 Meter Höhe ist ein Einsatz als Arbeitsplatz meines Wissens nach doch sowieso nicht zulässig, oder?

    Gruß Moritz

    Genau so etwas. Treffer versenkt.

    Ja das mit der Höhe und dem Arbeitsplatz. Arbeitsplatz ist es ja nicht direkt. Das ist doch auch zeitlich "befristet" -->siehe zeitweilige Arbeiten

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    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (21. Juni 2021 um 12:23)

  • Moin Forumteilnehmer,

    seit Inkrafttreten der TRBS 2121 Teil 2 von 2018 ist immer wieder die Rede davon, dass Sprossenleitern als Arbeitsplatz nicht mehr zulässig sind und statt dessen Stufenleitern mit einer Auftrittsfläche von mindestens 80 mm Tiefe benutzt werden müssen.

    Kann mir jemand aus der SIFA-Gemeinde sagen, woher die 80 mm kommen. Ich kann da in der TRBS nichts finden. Bis auf Informationen von Leiterherstellern kann ich da keine Quelle finden. Lediglich die BGHM verweist in der Arbeitsschutz Kompakt Nr. 51 expliziet darauf hin.

    Auf welche Vorschrift sich die 80 mm beziehen ist mir aber nicht klar.

    Hintergrund der Anfrage ist, dass bei uns in der Firma mehrere Leitern mit 60 mm Tiefe bestellt wurden, ich diese aber nicht freigebe. Da kommt dann die Frage nach der Grundlage.

    Hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen

    Gruß Jens

  • In der TRBS 2121-2 steht unter 4.1:

    "Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Technischen Regel enthalten folgende

    Normen Sicherheitsanforderungen für Leitern:

    DIN EN 131-1:2016-02, DIN EN 131-2:2017-04, DIN EN 131-3:2018-03,

    DIN EN 131-4:2017-12, DIN EN 131-7:2013-09"

    Daher nehme ich an, dass die Quelle die EN 131 ist.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Der Knackpunkt wird eure Verwendung der Leiter sein:

    Wollt ihr dauerhaft auf der Leiter arbeiten... dann muss die Standsicherheit der Mitarbeiters auf der Leiter gegeben sein - und das geht über "Stufen" (mind. 80 mm).

    Benutzt ihr die Leiter nur kurzfristig als "Verkehrsweg", dann sind auch Sprossenleitern erlaubt... und das wären eure mit 60 mm Sprossenbreite.

    Edit:

    hier noch das Positionspapier zu dieser Aussage:

    Positionspapier FBHL-zur-TRBS-2121-Teil-2

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (22. Februar 2022 um 11:58) aus folgendem Grund: Literaturquelle verlinkt

  • Der Knackpunkt wird eure Verwendung der Leiter sein:

    Wollt ihr dauerhaft auf der Leiter arbeiten... dann muss die Standsicherheit der Mitarbeiters auf der Leiter gegeben sein - und das geht über "Stufen" (mind. 80 mm).

    Benutzt ihr die Leiter nur kurzfristig als "Verkehrsweg", dann sind auch Sprossenleitern erlaubt... und das wären eure mit 60 mm Sprossenbreite.

    definiere Kurzfristig. Knackpunkt ist hier wieder die Gefährdungsbeurteilung.

    Ich gebe Dir Recht, wenn du mit Kurzfistig das Wechseln eines Leuchtmittels ansprichst.

    Die Installation eines Lampenkörpers mit ausmessen, Anbohren, Montage und Anschließen, sehe ich das scon wieder kritisch.

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  • Sprossenleitern sind nur noch als Zugang/Übergang zulässig!

    Sämtliche Arbeiten, und sei es auch nur ein Ventil zu bedienen, sind von einer Stufenleiter auszuführen.

    So haben es uns unsere Aufsichtspersonen (BG und GAA) nochmals mitgeteilt!

    Die DGUV will weg davon dass Arbeiten von einer Leiter ausgeführt werden.

    Sie will dass entweder eine Podestleiter oder ein Gerüst verwendet wird, weshalb die TRBS angepasst wurde.

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Sprossenleitern sind nur noch als Zugang/Übergang zulässig!

    Sämtliche Arbeiten, und sei es auch nur ein Ventil zu bedienen, sind von einer Stufenleiter auszuführen.

    So haben es uns unsere Aufsichtspersonen (BG und GAA) nochmals mitgeteilt!

    Die DGUV will weg davon dass Arbeiten von einer Leiter ausgeführt werden.

    Sie will dass entweder eine Podestleiter oder ein Gerüst verwendet wird, weshalb die TRBS angepasst wurde.

    Das sagen ausgerechnet AP, die ihr Leben bei der BG gefröhnt haben.....................hurra.

    Na, wenn die BG das gesagt hat..............

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  • Sprossenleitern sind nur noch als Zugang/Übergang zulässig!

    Sämtliche Arbeiten, und sei es auch nur ein Ventil zu bedienen, sind von einer Stufenleiter auszuführen.

    So haben es uns unsere Aufsichtspersonen (BG und GAA) nochmals mitgeteilt!

    Die DGUV will weg davon dass Arbeiten von einer Leiter ausgeführt werden.

    Sie will dass entweder eine Podestleiter oder ein Gerüst verwendet wird, weshalb die TRBS angepasst wurde.

    Wirtschaftlichkeit ist hier leider hinten runter gefallen...

  • Sprossenleitern sind nur noch als Zugang/Übergang zulässig!

    Sämtliche Arbeiten, und sei es auch nur ein Ventil zu bedienen, sind von einer Stufenleiter auszuführen.

    So haben es uns unsere Aufsichtspersonen (BG und GAA) nochmals mitgeteilt!

    Die DGUV will weg davon dass Arbeiten von einer Leiter ausgeführt werden.

    Sie will dass entweder eine Podestleiter oder ein Gerüst verwendet wird, weshalb die TRBS angepasst wurde.

    Was hat die DGUV mit einer TRBS zu tun?

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  • Das gleiche wie z.B. die Gewerkschaften ;). TRBSen werden unter Federführung des Ausschuss für Betriebssicherheit in Arbeitsgruppen mit Vertretern der unterschiedlichen Akteure in der Welt des Arbeitsschutzes erarbeitet. Die DGUV ist also direkt an der Erstellung des staatlichen Regelwerks des Arbeitsschutzes mit beteiligt (und das ist auch gut so ;).

    PS: Neben dem ABS gibt es noch weitere Arbeitsschutzausschüsse.

  • Wirtschaftlichkeit ist hier leider hinten runter gefallen...

    Was kostet eine neue Leiter und was kostet 1 Tag Arbeitsausfall aufgrund eines Absturzes? Annähernd 30% aller Arbeitsunfälle stehen im Zusammenhang mit Leitern und Tritten. 21% aller tödlichen Arbeitsunfälle stehen im Zusammenhang mit Leitern und Tritten und 10% aller tödlichen Leiterunfälle geschehen aus einer Höhe <2m.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.