CE- Abnahme nach Umbau

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  • Hallo zusammen,

    bei uns wurden vor einem halben Jahr 2 Stanzbiegeautomaten mit einem Entnahme Roboter kombiniert. Jede Anlage für sich hat eine CE Kennzeichnung. Meiner Meinung nach müsste aber dieser Verbund der Anlagen neu abgenommen werden. Soll auch so gemacht werden. Frage: Wie sind da die Fristen? Der Abteilungsleiter begründet die noch fehlende Abnahme, mit dem noch nicht abgeschlossenen Umbau. Alles schon ein halbes Jahr her, mittlerweile ist ein Automat schon wieder erweitert worden. Wo finde ich was zu eventuellen Fristen bei solchen Umbauten?

    Gruß Andreas

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  • Frage: Wie sind da die Fristen?

    Grundsätzlich hast du Recht. Verkettete Maschine = Umbau = Umbau einer Maschine mit einer "Mehrfunktion" = CE muss erweitert werden

    In Betrieb nehmen kannst du die (regulär; nicht Probe) nachdem du eine GB erstellt hast. Und was beinhaltet die GB? Ob die Maschine/Arbeitsmittel (U.a.) die rechtlichen Vorraussetzungen erfüllt. In dem Fall aus meiner Sicht nicht.

    Folgen:

    Keine CE, Keine Abnahme, keine GB, kein In-Betrieb-nehmen.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (21. Juni 2021 um 12:25) aus folgendem Grund: Ich habe nochmal gelesen was ich geschrieben habe... Eindeutig mit zu wenig Kaffee im Kopf.

  • Moinsen Andreas.

    Eine "Verkettung von Anlagen" ist grundsätzlich immer dann gegeben, wenn die Einzelgewerke einen gemeinsamen "Produktionstechnischen Zusammenhang" haben. Darüber hinaus muss auch ein sicherheitstechnischer Zusammenhang vorliegen. Ist beides gegeben, dann handelt es sich um eine Gesamtheit von Maschinen und die CE-Kennzeichnung für das Gesamtwerk muss durchgeführt werden.

    Fristen gibt es nicht.

    Die MRL 2006/42/EG verlangt eine gültige CE-Kennzeichnung bei erstmaliger Inverkehrbringung. Dazu gehört auch die interne, kostenneutrale Inverkehrbringung innerhalb der eigenen Firma.

    Sobald mit der Anlage produziert wird, wurde das Produkt offiziell in Verkehr gebracht. Wurde zu diesem Zeitpunkt kein CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt (inkl. Risikobeurteilung und BA der Schnittstellen), ist die Inverkehrbringung rechtswidrig erfolgt.

    Insofern darf die Anlage nicht genutzt werden.

    Es gibt ein paar ganz Schlaue, die gern mal 3 Jahre im Probe- oder Testbetrieb arbeiten und diesen Deckmantel ausnutzen wollen. Das geht aber im Falle eines Unfallschadens in die Hose. Den Nachweis zu erbringen, wieso man x Monate oder Jahre im Testbetrieb war, ist nahezu unmöglich, wenn man nicht im Laborbetrieb arbeitet.

    Ich hoffe, das hilft für den ersten Moment!

    Grüße, PSA

    ...die Verfertigung der Gedanken beim Sprechen!

  • Nope. In Sachen CE gibt es keine Fristen, wenn es um die Bereitstellung der technischen Unterlagen geht.

    Gemäß Maschinenrichtlinie ist es rechtlich so, dass die Betriebsanleitung (in dem Fall die Schnittstellen-Betriebsanleitung der verketteten Anlage) zur Inverkehrbringung an der Anlage verfügbar sein muss, da sie als verpflichtender Teil der "Hardware" behandelt wird.

    Ergo:

    Keine BA zur Inverkehrbringung vorhanden...kein CE!

    BA zur Inverkehrbringung in sich nicht schlüssig, veraltet oder unvollständig...kein CE!

    Die Gesetzgebung hat da leider keinen zeitlichen Puffer eingebaut!

    ...die Verfertigung der Gedanken beim Sprechen!

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  • Ich gebe PSA recht mit einem kleinen "ABER". Du kannst den Status Test-/Probebetrieb schon gewährleisten, wenn es regelmäßig zu Anpassungen kommt. Ich hatte einen Kunden im Bereich Halbleitertechnik, der gefühlt alle 48 Std. einen Umbau an seiner Prozesskette vornahm. In Abstimmung mit BG lief das immer unter Probetrieb, daher konnte das Thema "Gesamt-CE" umgangen werden. Und dieser "Probebetrieb" lief fast 1,5 Jahre.

  • Hast Du völlig recht, UM free.

    Diese "Ausnahmen" gibt es, sind aber, wie Du auch beschreibst, mit wiederkehrenden Aufwänden verbunden.

    Der Fragesteller hatte für mein Verständnis auf einen einmaligen Umbau abgezielt und daher fiel meine Antwort eher straight forward aus :doppelthumbsup:.

    Nichtsdestotrotz gibt es im CE-Bereich viele "Sonderkonstellationen", die aber immer eine ordentliche Dokumentation erfordern, was noch mehr Aufwand bedeutet.

    Manchmal frage ich mich, ob die nicht günstiger fahren, wenn sie endlich mal den Finger ziehen und die reguläre CE-Kennzeichnung durchführen.

    Dein Beispiel ist da aber außenvor, weil alle 48h ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchführen würde mir ordentlich auf den Zünder gehen :44:

    ...die Verfertigung der Gedanken beim Sprechen!

  • In diesem Bereich wird schon ständig erweitert. Es wird aber einfach gemacht, die SiFa lässt man außen vor und beruft sich auf den Umbaustatus. Natürlich ohne auch nur irgendwie tätig zu werden. Scheinbar kräht da ja wohl auch erstmal kein Hahn nach. Bis es zu einem Vorfall kommt...