Betriebsvereinbarung über Geschwindigkeitsmessgeräte

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  • Ich suche eine Vorlage für eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von automatisch aufzeichnenden Geschwindigkeitsmessgeräten oder falls es diese Vereinbarung nicht gibt eine Vereinbarung über Geschwindigkeitsüberwachung auf einem abgeschlossenen Werkgelände. Es geht dabei speziell darum die Forderungen der DSGVO einzuhalten.

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  • Ich suche eine Vorlage für eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von automatisch aufzeichnenden Geschwindigkeitsmessgeräten

    Moin Axel,


    was willst Du aufzeichnen? Die Geschwindigkeit oder geht es darum, Fahrzeug und Fahrer visuell aufzuzeichnen? Visuelle Aufzeichnung nur dann, wenn eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten wird oder generelle Aufzeichnung aller Fahrzeuge im überwachten Bereich?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Tach,


    ich möchte eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung primär innerhalb der Produktionshallen (Begrenzung 6 km/h) auch während der Zeiten, wenn keine Führungskraft in dem Bereich ist. Die Aufzeichnung würde nur Fahrzeuge betreffen, die deutlich schneller (10 km/h) fahren.

    Die Information würde dann an eine E-Mail-Adresse geschickt, siehe https://www.viatraffic.com/en/…iaspeedcam-camera-system/.

    Schön wäre es, wenn jemand schon Erfahrung mit einem solchen System hat.

  • Rein thematisch würde ich sagen, da wäre ein Posting in einem Betriebsrats- oder Gewerkschaftsforum zielführender.

    Moin, Moin
    So sehe ich es auch. Ich bin kein Freund von dieser Art der Datensammelei. Wo Daten vorhanden sind, da wachsen Begehrlichkeiten...

    Wie wäre es mit einer elektronischen Begrenzung? In den Hallen werden Sender angebracht. Im Bereich der Sender sind die Stapler auf die 6 kaemma begrenzt. Keiner wird überwacht, die Geschwindigkeit wird eingehalten. Das würde auch die BV vereinfachen.

    CU WF

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  • Es geht dabei primär um LKW Fahrer, die durch alte Produtions- und Lagerhallen fahren. Die Schweller wurden soweit möglich angebracht, sind jedoch bei Staplerverkehr wegen der Ladung kritisch.

    In den Hallen arbeiten nur wenige Mitarbeitende, die z. T. überraschend aus den Lagerbereichen herauskommen können.

  • Moin Axel,


    Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen haben wir hier wie Sand am Meer bei uns. :saint:


    Geht es nur um eigenes Personal oder fahren dort auch Betriebsfremde? Ich würde Dir auf alle Fälle empfehlen, den Datenschutzbeauftragten mit ins Boot zu nehmen. Aus dem Bauch raus, würde ich vermuten, dass er die Aufzeichnung als unverhältnismaßig einstuft und Dir rät, erst einmal mit Dialogdisplays zu arbeiten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.