Gefährdungsbeurteilung Kochzeile in Warmküche

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  • Hallo zusammen,


    ich arbeite gerade an einer Gefährdungsbeurteilung für die LEK2. Die Ausgangssituation ist folgende:


    Restaurantküche (ca 45m²) -> mit Küchenblock auf einer Seite eine Kochzeile (Herd und Warmhaltevorrichtung) -> am Herdstehend befindet sich hinter dem Koch (also im Rücken) eine Arbeitsfläche zum anrichten und darunter sind Kühltruhen. Zwischen diesen beiden Arbeitsplätzen ist ein Gang mit einer Breite von knapp unter 80 cm (siehe angehängte Zeichnung).


    Laut ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen soll die Bewegungsfläche 1x1 Meter betragen.

    Laut ASR A1.8 Verkehrswege soll die Breite mindestens 87,5 cm betragen.


    Sollte ich als Referenz zur Ermittlung der Gefährdungen ASR A 1.2 oder 1.8 hinzuziehen? Wenn ich beide nehme, "beißt" sich das?


    Sollten mehr Informationen benötigt werden, dann gerne. :)


    Danke für eure Hilfe und Antwort(en)


    René

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  • Laut ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen soll die Bewegungsfläche 1x1 Meter betragen.

    Das ist nicht 100%ig korrekt, Anhang 1 Abb.11 besagt mindestens 1 m breit, mindestens 1m tief, ABER mindestens 1,5m².


    Mit dem 3. Punkt könntest du über die Arbeitsplatzbreite die 1,5 m² erreichen, mit 1,875 m Breite


    noch ein ABER:

    Punkt 5.1.3 besagt: Die Tiefe der Bewegungsfläche an Arbeitsplätzen mit stehender, nicht aufrechter Körperhaltung muss mindestens 1,20m betragen


    Da der Bereich eine Bewegungsfläche ist, müsstest du die mind. 1,20 m Abstand heranziehen

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa ()

  • Da der Bereich eine Bewegungsfläche ist, müsstest du die mind. 1,20 m Abstand heranziehen

    Und was ist mit den Funktionsflächen, z.B. der Bewegungsraum der Türen (hier die Kühlzellen unter der Arbeitszeile)?
    Der rechnet eigentlich mit dazu ...
    Ob das tatsächlich Berücksichtigung findet, hängt vom Laufverkehr in dem Bereich ab ... müsste man sich vor Ort ansehen ...

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Und was ist mit den Funktionsflächen, z.B. der Bewegungsraum der Türen (hier die Kühlzellen unter der Arbeitszeile)?
    Der rechnet eigentlich mit dazu ...
    Ob das tatsächlich Berücksichtigung findet, hängt vom Laufverkehr in dem Bereich ab ... müsste man sich vor Ort ansehen ...

    Das kommt natürlich noch hinzu. Wenn man bedenkt, dass unterhalb noch Kühltruhen sind, müssen die Türen davor noch berücksichtigt werden. Und dann sind die 80 cm deutlich zu gering bemessen.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Eure Antworten brachten mir weitere Erkenntnisse, was ich außerdem beachten und in Betracht ziehen muss. Vielen Dank dafür.


    Dann werde ich den Arbeitsplatz und nicht den Verkehrsweg bewerten.

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