Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an einer Gefährdungsbeurteilung für die LEK2. Die Ausgangssituation ist folgende:
Restaurantküche (ca 45m²) -> mit Küchenblock auf einer Seite eine Kochzeile (Herd und Warmhaltevorrichtung) -> am Herdstehend befindet sich hinter dem Koch (also im Rücken) eine Arbeitsfläche zum anrichten und darunter sind Kühltruhen. Zwischen diesen beiden Arbeitsplätzen ist ein Gang mit einer Breite von knapp unter 80 cm (siehe angehängte Zeichnung).
Laut ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen soll die Bewegungsfläche 1x1 Meter betragen.
Laut ASR A1.8 Verkehrswege soll die Breite mindestens 87,5 cm betragen.
Sollte ich als Referenz zur Ermittlung der Gefährdungen ASR A 1.2 oder 1.8 hinzuziehen? Wenn ich beide nehme, "beißt" sich das?
Sollten mehr Informationen benötigt werden, dann gerne.
Danke für eure Hilfe und Antwort(en)
René