Hallo,
vielleicht hilft dieser Link zur BAD etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
https://www.bad-gmbh.de/dossiers/coron…biles-arbeiten/
Gruß
Udo
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
vielleicht hilft dieser Link zur BAD etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
https://www.bad-gmbh.de/dossiers/coron…biles-arbeiten/
Gruß
Udo
...also für mich hat die Thematik keine Dunkle Seite...
In diesem Sinne
Der Michael
Sie ist grundsätzlich genau das Gegenteil.
Und was genau?
Und was genau?
...da liest du einfach mal einschlägige Vorschriften zum Thema - gibt genug davon...
In diesem Sinne
Der Michael
...da liest du einfach mal einschlägige Vorschriften zum Thema - gibt genug davon...
Na los, welche denn?
Hier sollte doch ein fachlicher Austausch stattfinden und nicht immer nur Bruchstücke.
Wenn Du Dich so gut damit auskennst, dann her damit.
...ach Axel...
In diesem Sinne
Der Michael
Du hättest wenigstens die Arbeitsstättenverordnung erwähnen können, in welcher die Telearbeit definiert wird, statt dessen kommen nur inhaltslose Einwürfe.
...ach Axel...
In diesem Sinne
Der Michael
Mein Wissen zu dem Thema habe ich aus den angehängten Texten. Zur Definition von Homeoffice als einer Form mobilen Arbeitens siehe SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Absatz 2.2.
Bei der GBU werde ich aus den Checklisten für den Bildschirmarbeitsplatz das herausnehmen, was der AG bei mobiler Arbeit nicht beeinflussen kann. Bei uns wird der Rahmen für mobiles Arbeiten in einer Betriebsvereinbarung festgelegt (werden). Die BA finde ich eine interessante Idee.
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Varianten:
Telearbeitsplatz - dauerhafter Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Geschäftsräume des Arbeitgebers, in der Regel in den Räumlichkeiten des AN - der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so ausstatten, als wäre es ein Arbeitsplatz im Büro, also mit Bürostuhl, Schreibtisch, Beleuchtung, IT-Gedöns etc. Der AN hat nur diesen Arbeitsplatz.
Mobiles Arbeiten - der MA hat einen festen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des AG und arbeitet zeitweise außerhalb dieses festen Arbeitsplatzes, egal wo.
Homeoffice - dem MA wird ermöglicht, zeitweise von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Ansteckungsgefahr in den Räumen des AG minimiert wird. Für die Einrichtung des Arbeitsplatzes durch den AG gelten jedoch weniger strenge Vorgaben als beim Telearbeitsplatz, da nur temporär geplant. Soweit ich weiß, gibt es diese Form erst seit Corona.
Hier einige Infos:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925
Alles anzeigenWenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Varianten:
Telearbeitsplatz - dauerhafter Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Geschäftsräume des Arbeitgebers, in der Regel in den Räumlichkeiten des AN - der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so ausstatten, als wäre es ein Arbeitsplatz im Büro, also mit Bürostuhl, Schreibtisch, Beleuchtung, IT-Gedöns etc. Der AN hat nur diesen Arbeitsplatz.
Mobiles Arbeiten - der MA hat einen festen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des AG und arbeitet zeitweise außerhalb dieses festen Arbeitsplatzes, egal wo.
Homeoffice - dem MA wird ermöglicht, zeitweise von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Ansteckungsgefahr in den Räumen des AG minimiert wird. Für die Einrichtung des Arbeitsplatzes durch den AG gelten jedoch weniger strenge Vorgaben als beim Telearbeitsplatz, da nur temporär geplant. Soweit ich weiß, gibt es diese Form erst seit Corona.
Hier einige Infos:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925
ja, mit den drei Varianten sehe ich genauso. In meiner Präsentation für die Unterweisung habe ich dies wie folgt dargestellt:
und in meinem Ursprungsthread ging es mir nur um den ganz linken Bereich "Mobiles Arbeiten von unterwegs".
Soweit ich weiß, gibt es diese Form erst seit Corona.
Ist die anlassbezogene Art von Home-Office und unterscheidet sich von der regelmäßigen mobilen Arbeit.
Hallo,
Telearbeitsplatz
Mobiles Arbeiten
Homeoffice
mit dieser Struktur wird schon klar, dass das so nicht funktionieren kann.
Ich wüsste jetzt nicht, wo ich mich da einsortieren sollte.
Und, zumindest in meiner Firma, gibt es viele, die sich da nicht einsortieren lassen.
- In meinem Arbeitsvertrag steht Home Office. Aber das Home Office bei einer amerikanischen Firma ist die Konzernzentrale.
- Meine Tätigkeit ist zu 50-70% in Besprechungszimmern von Standorten weltweit (vor Covid). Ansonsten in Hotelzimmern oder zuhause.
- IT wird die eigene und von den Standorten bereit gestellte verwendet. Wenn ich etwas benötige, darf ich es privat kaufen und abrechnen.
Gruß, Niko
ja, mit den drei Varianten sehe ich genauso. In meiner Präsentation für die Unterweisung habe ich dies wie folgt dargestellt:
und in meinem Ursprungsthread ging es mir nur um den ganz linken Bereich "Mobiles Arbeiten von unterwegs".
genau genommen ist in deiner Grafik die Struktur falsch. Telearbeit ist keine Form des mobilen Arbeitens, sondern eine eigene Säule neben der mobilen Arbeit (mit den Unterthemen Homeoffice und mobiler mobiler Arbeit).
Ich teile die Ansicht von 38sifa, dass in die Struktur zwei Säulen parallelzueinander hingehören - mobile Arbeit und Telearbeit.
Und ich bin der Meinung, dass diese zwei Säulen bzw. Möglichkeiten mit den zugehörigen rechtlichen Vorgaben vollkommen ausreichen und die Einführung der dritten Begrifflichkeit / Möglichkeit "Homeoffice" weder sinnvoll, noch notwendig ist.
Der Unternehmer muss sich "nur" überlegen, ob er das Homeoffice als Telearbeitsplatz organisieren oder unter mobile Arbeit laufen lassen will.
Auch beim Telearbeitsplatz besteht z.B. die Möglichkeit, dass der Beschäftigte die Ausstattung zur Verfügung stellt.Die FBVW-402 beinhaltet ja auch "nur" Empfehlungen fürs mobile Arbeiten im Homeoffice (wobei hier fraglich ist, ob man in dieser Fachbereich aktuell das Wörtchen Homeoffice wirklich so oft benötigt hätte oder man das an der einen oder anderen Stelle auch anders formulieren hätte können...).
Auch in einem Kaffee sollte man gut arbeiten können, genügend Licht zur Verfügung haben
In einem "Kaffee" musste ich glücklicherweise noch nicht arbeiten, aber aus einem Kakao, durch den man mich ziehen wollte, herausarbeiten ...
In einem "Kaffee" musste ich glücklicherweise noch nicht arbeiten, aber aus einem Kakao, durch den man mich ziehen wollte, herausarbeiten ...
Aber gerade heute fühle ich mich danach...
ach, scheeen is es....
Hallo,
... möchte zukünftig auch a) Homeoffice und b) mobiles Arbeiten in Frage kommenden Mitarbeitern fest anbieten. Hierzu muss ich nun eine Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung sowie eine Unterweisung vorbereiten.
bin heute auf die Vorlagen der WHO und EU-OSH gestoßen.
Vielleicht kann es ja jemand brauchen:
Gruß, Niko