Frage zu GBU und BA für mobiles Arbeiten an einem frei wählbaren Ort

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  • ...da liest du einfach mal einschlägige Vorschriften zum Thema - gibt genug davon...

    Na los, welche denn?

    Hier sollte doch ein fachlicher Austausch stattfinden und nicht immer nur Bruchstücke.

    Wenn Du Dich so gut damit auskennst, dann her damit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Du hättest wenigstens die Arbeitsstättenverordnung erwähnen können, in welcher die Telearbeit definiert wird, statt dessen kommen nur inhaltslose Einwürfe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mein Wissen zu dem Thema habe ich aus den angehängten Texten. Zur Definition von Homeoffice als einer Form mobilen Arbeitens siehe SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Absatz 2.2.


    Bei der GBU werde ich aus den Checklisten für den Bildschirmarbeitsplatz das herausnehmen, was der AG bei mobiler Arbeit nicht beeinflussen kann. Bei uns wird der Rahmen für mobiles Arbeiten in einer Betriebsvereinbarung festgelegt (werden). Die BA finde ich eine interessante Idee.

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  • Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Varianten:


    Telearbeitsplatz - dauerhafter Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Geschäftsräume des Arbeitgebers, in der Regel in den Räumlichkeiten des AN - der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so ausstatten, als wäre es ein Arbeitsplatz im Büro, also mit Bürostuhl, Schreibtisch, Beleuchtung, IT-Gedöns etc. Der AN hat nur diesen Arbeitsplatz.


    Mobiles Arbeiten - der MA hat einen festen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des AG und arbeitet zeitweise außerhalb dieses festen Arbeitsplatzes, egal wo.


    Homeoffice - dem MA wird ermöglicht, zeitweise von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Ansteckungsgefahr in den Räumen des AG minimiert wird. Für die Einrichtung des Arbeitsplatzes durch den AG gelten jedoch weniger strenge Vorgaben als beim Telearbeitsplatz, da nur temporär geplant. Soweit ich weiß, gibt es diese Form erst seit Corona.


    Hier einige Infos:


    https://publikationen.dguv.de/…pdf/download/article/3925

    https://www.dguv.de/de/medienc…al_1/details_1_385472.jsp


  • ja, mit den drei Varianten sehe ich genauso. In meiner Präsentation für die Unterweisung habe ich dies wie folgt dargestellt:


    pasted-from-clipboard.png


    und in meinem Ursprungsthread ging es mir nur um den ganz linken Bereich "Mobiles Arbeiten von unterwegs".

  • Soweit ich weiß, gibt es diese Form erst seit Corona.

    Ist die anlassbezogene Art von Home-Office und unterscheidet sich von der regelmäßigen mobilen Arbeit.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    Telearbeitsplatz


    Mobiles Arbeiten


    Homeoffice

    mit dieser Struktur wird schon klar, dass das so nicht funktionieren kann.

    Ich wüsste jetzt nicht, wo ich mich da einsortieren sollte. :/

    Und, zumindest in meiner Firma, gibt es viele, die sich da nicht einsortieren lassen.


    - In meinem Arbeitsvertrag steht Home Office. Aber das Home Office bei einer amerikanischen Firma ist die Konzernzentrale. 8)

    - Meine Tätigkeit ist zu 50-70% in Besprechungszimmern von Standorten weltweit (vor Covid). Ansonsten in Hotelzimmern oder zuhause.

    - IT wird die eigene und von den Standorten bereit gestellte verwendet. Wenn ich etwas benötige, darf ich es privat kaufen und abrechnen.


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ja, mit den drei Varianten sehe ich genauso. In meiner Präsentation für die Unterweisung habe ich dies wie folgt dargestellt:


    pasted-from-clipboard.png


    und in meinem Ursprungsthread ging es mir nur um den ganz linken Bereich "Mobiles Arbeiten von unterwegs".

    genau genommen ist in deiner Grafik die Struktur falsch. Telearbeit ist keine Form des mobilen Arbeitens, sondern eine eigene Säule neben der mobilen Arbeit (mit den Unterthemen Homeoffice und mobiler mobiler Arbeit).

  • Ich teile die Ansicht von 38sifa, dass in die Struktur zwei Säulen parallelzueinander hingehören - mobile Arbeit und Telearbeit.

    Und ich bin der Meinung, dass diese zwei Säulen bzw. Möglichkeiten mit den zugehörigen rechtlichen Vorgaben vollkommen ausreichen und die Einführung der dritten Begrifflichkeit / Möglichkeit "Homeoffice" weder sinnvoll, noch notwendig ist.

    Der Unternehmer muss sich "nur" überlegen, ob er das Homeoffice als Telearbeitsplatz organisieren oder unter mobile Arbeit laufen lassen will.

    Auch beim Telearbeitsplatz besteht z.B. die Möglichkeit, dass der Beschäftigte die Ausstattung zur Verfügung stellt.Die FBVW-402 beinhaltet ja auch "nur" Empfehlungen fürs mobile Arbeiten im Homeoffice (wobei hier fraglich ist, ob man in dieser Fachbereich aktuell das Wörtchen Homeoffice wirklich so oft benötigt hätte oder man das an der einen oder anderen Stelle auch anders formulieren hätte können...).

  • Auch in einem Kaffee sollte man gut arbeiten können, genügend Licht zur Verfügung haben

    In einem "Kaffee" musste ich glücklicherweise noch nicht arbeiten, aber aus einem Kakao, durch den man mich ziehen wollte, herausarbeiten ...

    *TeTa*^^

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • In einem "Kaffee" musste ich glücklicherweise noch nicht arbeiten, aber aus einem Kakao, durch den man mich ziehen wollte, herausarbeiten ...

    *TeTa*^^

    :P


    Aber gerade heute fühle ich mich danach...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Hallo,

    ... möchte zukünftig auch a) Homeoffice und b) mobiles Arbeiten in Frage kommenden Mitarbeitern fest anbieten. Hierzu muss ich nun eine Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung sowie eine Unterweisung vorbereiten.

    bin heute auf die Vorlagen der WHO und EU-OSH gestoßen.

    Vielleicht kann es ja jemand brauchen:

    WHO Telework

    EU-OSH E-Fact

    EU-OSH Checkliste


    Gruß, Niko

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