Frage zu GBU und BA für mobiles Arbeiten an einem frei wählbaren Ort

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  • Hallo zusammen, meine Firma in der ich als Vollzeit-SiFa angestellt bin, möchte zukünftig auch a) Homeoffice und b) mobiles Arbeiten in Frage kommenden Mitarbeitern fest anbieten. Hierzu muss ich nun eine Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung sowie eine Unterweisung vorbereiten.


    Für den Punkt "Homeoffice" habe ich diese drei Dokumente jetzt fertig, was ja noch relativ einfach war.


    Aber wie sieht es mit "mobilem Arbeiten" aus ? Hiermit ist weder das Homeoffice noch ein Telearbeitsplatz gemeint, sondern wirklich wo der Mitarbeiter sich den Ort des Arbeitens frei aussuchen kann, also z.B. auch im Restaurant, am See, auf dem Campingplatz, im Liegestuhl, im Flugzeug, in seinem Garten und so weiter.


    Habt jemand von Euch schon mal eine GBU und BA erstellt, bzw. dafür eine Unterweisung abgehalten ? (jaja, ich weiß, eigentlich nicht Aufgabe der SiFa :) )


    Wie seid ihr da vorgegangen ? Außer die normalen Gefährdungen bzgl. Bildschirmtätigkeiten usw., können ja alle möglichen Gefährdungen je nach Aufenthaltsort in Betracht kommen. Auch einen festen Arbeitsplatz gibt es ja nicht. Diese alle abzubilden ist ja schier unmöglich, geschweige denn geeignete Schutzmaßnahmen für alle Fälle aufzuzählen da dies ja sehr situationsbedingt ist.........


    Über Tips würde ich mich sehr freuen.......vielleicht gibt es ja auch irgendwelche Printinformationen zu diesem Thema, aber leider bin ich da nicht fündig geworden (selbst in der DGUV Information 215-410 steht dazu wenig drin).


    Oder hat vielleicht jemand ein Muster einer bereits durchgeführten GBU und BA zum Thema "Mobiles Arbeiten an einem beliebigen Ort" für mich ?


    In der Hoffnung ein paar Hiweise und Tips zu diesem Thema zu bekommen,verbleibe ich mit sonnigen Grüßen aus Bremen...... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von RaMo-Bremen ()

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  • Schonmal die Suche genutzt?

    Das Thema kam schon x-Mal auf.


    Mitarbeiter im Ausland während Home Office Phase


    Checkliste Homeoffice

    Schau dir hier mal die "Kurzversion" im ersten Beitrag an. Daraus kannst du dir ne GB und ne BA stricken.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo Mike,


    wie ich oben geschrieben hatte, geht es mir nicht um das Homeoffice. Da habe ich alles fertig, u.a. auch unter Beachtung der Checklisten, usw..


    Mir geht es um "Mobiles Arbeiten an einem beliebigen Ort", also außerhalb des "Homes". Und klar habe ich bereits die Suche genutzt, aber bin zu diesem Thema nicht richtig fündig geworden. In den meisten Threads geht es um das Homeoffice, auch in deinen gesendeten Links.


    Gruß

    Ralf

  • Hast du dich mal mit dem Unterschied Homeoffice/Mobiles Arbeiten beschäftigt?


    Im Gunde ja sehr ähnlich, aber doch verschieden.

    Das wird in den beiden Links die ich dir angehängt habe disskutiert.


    2ter Link; Beitrag 17. Da sind die Checklisten für Mobiles Arbeiten drin.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo Mike,

    ich glaube du verstehst meine Fragestellung nicht richtig. Mit einer "Checkliste Homeoffice" kann ich nichts anfangen. Das Homeoffice ist lediglich eine bestimmte Form des mobilen Arbeitens, aber zum Homeoffice habe ich keine Frage. Und dieses Thema wurde hier in den Foren ja auch schon ausführlich behandelt.

    Beim "mobilen Arbeiten an einem beliebigen Ort" habe ich keinen Arbeitstisch und keinen Arbeitsstuhl, das Licht kommt auch nicht von der Seite wenn ich z.B. draußen bin, ich habe keine externe Tastatur oder Maus, ich habe kein Raumklima und ich brauche auch nicht Arbeits- und Wohnbereich voneinander trennen, da ich mich ja nicht in meiner Wohnung aufhalte. Diese Checklisten sind für das Homeoffice geeignet, aber nicht für das was ich suche.

    Arbeitsmittel sind z.B. nur Laptop und Mobiltelefon und die Arbeitsumgebung ist ständig wechselnd (kein fester Arbeitsplatz) .....z.B. morgens auf der Segeljacht, mittags im Restaurant und danach gemütlich am Ostseestrand auf einer Decke sitzend. Da helfen mir die Checklisten für Homeoffice leider nicht viel weiter :/


    Gruß

    Ralf

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  • Ein Arbeiten auf der Segeljacht oder am Badestrand hat mit Arbeitsschutz nicht mehr viel zu tun. Ich stelle mir da auch langsam die Frage ob es noch was mit arbeiten zu tun hat.

    Ein Arbeiten ohne mindestens einen Tisch und Stuhl zu haben ist ergonomisch völliger Blödsinn.

    Wenn du das irgendwie regeln möchtest muss der Arbeitnehmer an jedem Ort von dem aus er arbeitet eine extra GB machen. Wenn ich also morgens im Zug sitze (GB mob-arbeiten Zug) danach am Badesee sitze (GB mob-arbeiten Badesee) und anschließend auf der Rücksitz im Auto auf der Heimfahrt noch E-Mails schreibe (GB mob-arbeiten Auto) hab ich abends auch ordnungsgemäß meine Arbeitsumfelder beleuchtet. Ergonomisch sind alle purer Mist.

  • RaMo-Bremen,


    Hier kannst du dich nur auf allgemeine Risiken beziehen, wenn du es denn möchtest. Grundsätzlich ist eine GB nicht machbar-aus naheliegenden Gründen.


    Du könntest also Dinge wie:


    - Arbeitszeiten

    - Lärm

    - Beeinflussung durch Dritte

    - ...und solche Sachen


    erfassen.


    Grundsätzlich kommt beim mobilen Arbeiten dem Einzelnen eine höhere Eigenverantwortung zu, Stichwort: (Neudeutsch) "Last minute risk assessment". Hier sollten die MA mit dem nötigen Rüstzeug und Einstellung ausgerüstet werden.


    Nebenbei bemerkt sind auch deine Einflussgrössen beim Homeoffice stark eingeschränkt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung lässt ja z.B. keine Ansicht/Prüfung durch den AG zu, so dass du gar kein "Futter" bekommst.


    Der einzig belegbare Anlass für eine saubere GB wäre die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,


    mobiles Arbeiten halte ich für einen der Themenbereiche, mit denen sich SiFas zukünftig intensiv auseinandersetzen müssen.

    Der Wandel in der Arbeitswelt ist nicht aufzuhalten, nur auszubremsen. Und im positiven haben wir SiFas die Möglichkeit, steuernd einzugreifen.


    Ich habe bisher auch keine GBU für mobiles Arbeiten erstellt. Ich denke auch, dass die derzeit vorhandenen Strukturen dafür nicht mehr passen.

    Da dies aber nicht weiterhilft, würde ich aus den vorhandenen GBUs die relevanten Themen herausnehmen und für mobiles Arbeiten zusammenfassen.

    Themenbereiche wären für mich:

    - Arbeitszeiten

    - Ergonomie

    - Gerätesicherheit (Elektrosicherheit, mechanische Sicherheit)

    - Sicherheit der Arbeitsumgebung

    - Schutz vor äußeren Einflüssen (Wetter, Infrastruktur)

    - Notfallvorsorge

    - Kommunikation


    Ein Arbeiten auf der Segeljacht oder am Badestrand hat mit Arbeitsschutz nicht mehr viel zu tun. Ich stelle mir da auch langsam die Frage ob es noch was mit arbeiten zu tun hat.

    Da macht es Sinn, sich mit der Definition von Arbeit auseinanderzusetzen. Für SiFas sollte hier ein betriebswirtschaftlicher Ansatz im Vordergrund stehen.

    Arbeit_Betriebswirtschaftslehre

    Für mich definiere ich Arbeit als die Leistung, die ich in einer vereinbarten Zeit einem anderen gegen Entgelt zur Verfügung stelle.

    Arbeitsschutz definiert sich daher über den Arbeitgeber bzw. über dessen Pflichten.


    Eine Festlegung auf einen definierten Arbeitsort gibt es in vielen Bereichen jetzt schon nicht mehr (für mich seit 7 Jahren :doppelthumbsup:) und wird es auch vermehrt in Zukunft nicht mehr geben. Covid hat dieser Entwicklung einen kräftigen Schub verliehen.


    Ein Arbeiten ohne mindestens einen Tisch und Stuhl zu haben ist ergonomisch völliger Blödsinn.

    Das kommt auf die Arbeitstätigkeit an. Auch ein Tisch oder Stuhl kann ergonomisch Blödsinn sein.

    Und mit den elektronischen Helferlein (z.B. 3D-Brille oder kooperierende Robotik) ändern sich Arbeitstätigkeiten derzeit fundamental.


    Wenn du das irgendwie regeln möchtest muss der Arbeitnehmer an jedem Ort von dem aus er arbeitet eine extra GB machen.

    Siehe oben. Da stößt das System der GBU an ihre Grenze.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko ()

  • Beim mobilen Arbeiten bin ich, bis au f rudimentäre Anteile (s.o.) komplett raus - und das empfehle ich auch meinem AG.


    Wenn ein MA sich entscheidet, nachts um 11 auf der Segeljacht, wogegen gar nichts einzuwenden ist, zu arbeiten - dann ist das aus Sicht des Arbeitsschutzes nicht mein Beritt.


    Natürlich wird dies zukünftig häufiger vorkommen (was viele Leute sich ja auch wünschen), abèr da ist es mit dem "Rundrum-Sorglos-Paket" vorbei. Für die MA, den AG, den Staat und auch die Aufsichtsbehörden. Mit dem jetzigen System ist da nix mehr zu reissen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ich glaube du verstehst nicht was ich meine. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer im Mobilen Arbeiten frei, der Arbeitsplatz an sich gleicht aber dem eines Büros sprich HomeOffice. Er kann aber im Zuge des Mobilen Arbeitens grundsätzlich tun und lassen was er will. Jedoch hat er seine vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Checklisten aus dem HomeOffice dienen als "Hinweisgeber" wie der Arbeitgeber es denn gerne hätte und wie sich der Arbeitnehmer optimal gegen die Gefährdungen des Heimarbeitsplatzes schützen kann. Er muss es aber nicht.

    Deswegen bekommen die Arbeitnehmer der Unternehmen die ich betreue die Mobiles Arbeiten wahrnehmen wollen, eine Betriebsvereinbarung und die Checkliste "HomeOffice" vorgelegt, die sie zu Kenntnis zu nehmen haben. So hat der AG seine Pflicht erfüllt, die Beschäftigten zu unterweisen.

    Und als Grundlage verwende ich dann die oben erwähnten Checklisten.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Mike,


    Auch wenn das homeoffice ein Teilbereich des Mobilen Arbeitens ist, ist die Aussage: "Der Arbeitsplatz entspricht dem eines Büros." Grundsätzlich nicht richtig.


    Mobil heisst eben mobil. Und nicht: Du arbeitest eben jetzt zu Hause. In dem Moment, in dem ich verbrieft mobil arbeiten darf, ist es völlig egal ob ich das im Garten bei 35 Grad C und grellem Sonnenschein oder im finsteren Keller tue.


    Eine Checkliste "Homeoffice" betrifft also, wenn überhaupt, nur einen sehr kleinen Teil des mobilen Arbeitens.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,


    wie sind wir vorgegangen? Die bereits verlinkte Checkliste zum Home-Office als Empfehlung fürs Mobile Arbeiten verteilt und im Rahmen der Unterweisung die Leute sensibilisiert, dass sie ihrer Gesundheit zu Liebe auch bei mobiler Arbeit auf "gesunde" Rahmenbedingungen (Ablagemöglichkeit, Sitzmöglichkeit, Pausen, nicht zu lange sitzen...) achten sollen. Dazu Unterweisung zu den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes bzw. Tarifvertrags, zu Kommunikationswegen (z.B. Smartphone für den Notruf hat jeder dienstlich) und zur Erfassung der Arbeitszeit. Mehr kann der Arbeitgeber bezüglich Arbeitsgestaltung hier meiner Meinung nach nicht machen.


    Knackpunkt ist das Arbeitszeitgesetz. Hier ist es sehr spannend, wie der Arbeitgeber die Überwachung der Arbeitszeit, sowie der Pausen und Ruhezeiten sicherstellen will. Da ist man i.d.R. auf die Mitarbeit der Beschäftigten angewiesen, dass diese von sich aus so schlau sind und sich nicht aufarbeiten.


    PS: DGUV V3 Prüfung ist organisiert. Da muss jeder in regelmäßigen Abständen im Betrieb antanzen und sein Equipment prüfen lassen. Wer das nicht will kann einen Elektrofachbetrieb seiner Wahl aufsuchen und die Prüfbescheinigung durchschicken. Neben der Arbeitszeit ist Datenschutz bei mobiler Arbeit auch sehr spannend, aber ein anderes Themengebiet ;).


    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH ()

  • PPS: für freiwillig ins Ausland Reisende gibt es noch eine extra Information, wie Arbeitsunfälle und Erkrankungen betriebsintern und beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu melden sind. Es gibt BGen, die eine 24-Stunden-Hotline haben und sogar bei der Vermittlung einer geeigneten Stelle für die Behandlung unterstützen. Je nach Unfallversicherungsträger lohnt es sich ggf. also, direkt zuerst die BG anzurufen, um sich ab dem Zeitpunkt des Unfalls im Ausland unterstützen zu lassen ;).

    Wobei hier in der Praxis auf jeden Fall auch spannend wird, in wie weit hier Arbeitsunfälle beim mobilen Arbeiten anerkannt und übernommen werden, wenn die Reise nicht vom Arbeitgeber angeordnet bzw. nicht aus betrieblichen Gründen erforderlich war. Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungswerte?

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  • Da kann man sich doch schon jetzt auf die Wertungen der Unfallversicherungsträger freuen, wie ein Bezug zu der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Nach all den Klagen um die Vorgänge in privaten Wohnungen dürfte es da dann richtig spaßig werden.

    Allerdings erlaube ich mir mal die Frage, wie dann wohl noch präventiv über Gefährdungen entschieden werden kann, wenn nicht mal bekannt ist, wo sich die Person rumtreibt?

    Ich denke mal, dass wir mit der Fragestellung den gesetzlichen Rahmen "Gefährdungen am Arbeitsplatz" gar nicht mehr erfassen können, wenn dieser absolut beliebig ist.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Na, unser Arbeitsminister hat doch einen Entwurf des "Mobile Arbeit-Gesetz" erstellt, welches bisher nur als Referentenentwurf existiert. Ob es jemals in Kraft tritt steht in den Sternen.

    Dort ist zu lesen: "(5) Die Regelungen des Arbeitsschutzes bleiben unberührt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der mobilen Arbeit in Textform darüber informieren, wie seine oder ihre sicherheit und Gesundheit gewährleistet wird.


    und


    (7) Von den Absätzen 1 bis 4, von Absatz 5 Satz 2 und von Absatz 6 kann durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung auch zuungunsten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin abgewichen werden...."


    Somit für mich: Der AG muss die Beschäftigten über die Gewährleistung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei der Telearbeit informieren, kann aber auch über eine Dienstvereinbarung die Sache regeln, nach dem Motto "schau selbst, dass Du sicher arbeitest".


    Bei uns gibt es eine uralte Dienstvereinbarung über alternierende Telearbeit, da sind ein paar Dinge geregelt, wie z.B. Arbeitszeit, Ausstattung, laufende Kosten, Datenschutz. Bei der Ausstattung wird relativ pauschal vorgegeben "Die Einhaltung bestehender Arbeitssicherheitsvorschriften ist sicherzustellen".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Axel,


    kann es sein, dass du hier die Begriffe "mobiles Arbeiten" und "Telearbeit" durcheinander würfelst?!?! (Könnte aber auch sein, dass diese Begrifflichkeiten im Referentenentwurf egalisiert wurden?!?)


    Aber selbst wenn, [...] "in Textform zu informieren" [...] dort steht oder "Die Regelungen des Arbeitsschutzes bleiben unberührt." stehen diese im krassen Gegensatz zu anderen Rechtsnormen. Zitiert sei hier nur einmal wieder die Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit sind Anforderungen des Arbeitsschutzes, z.B. Arbeitsplatzbegehungen, komplett ausgehebelt. Hier wird wieder erst geschrieben und verabschiedet, und dann trotzdem nicht weiter nachgedacht.


    Ich habe dieses Beispiel schon häufiger verwendet, aber ich möchten den Richter sehen, der mich als AG wegen nicht durchgeführter Arbeitsschutzmassnahmen, z.B. nicht durchgeführte Elektroprüfungen, verknackt, weil der MA zu Hause durch seine selbstverdrahtete Elektroinstallation beim Arbeiten verunfallt; mir mangelnde Aufsichtspflicht vorwirft, weil der MA zu Hause mit 2,6 Promille arbeitet; ...


    ICH bin davon überzeugt dass sich der Arbeitsschutz, wenn das mobile Arbeiten weiter zunimmt (und das wird es), stark wandeln muss. Und zwar weg von der allumfassenden Pflicht des Staates und der AG hin zu mehr Eigenverantwortung der Beschäftigten. Und ganz ehrlich: Das wäre gut so!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,


    ich sehe es eigentlich genauso wie Mike...

    Als Anhaltspunkt können wir "Homeoffice" heranziehen - nur müssen wir das klar als Empfehlung definieren - noch. Die Freiheiten der eigenen Person, die Unverletzlichkeit des privaten Wohnortes - das alles "reibt sich" in meinen Augen mit dem Anspruch des Arbeitsschutzes. Sobald die ersten Anforderungen an die Unfallversicherer und die resultierenden klagen auf dem Tisch liegen, wird neu verhandelt werden müssen.


    Ich sage meinen Kollegen auch klar: Bitte prüft euer - bei uns eindeutig - unter mobiles Arbeiten fallendes Arbeiten zu Hause (unser AG hat und wird keine Büros für Homeoffice einrichten... Kontrollverlust ...ohoh =O) und haltet euch daran. Und ich sage auch... sollten Beschwerden auftreten oder Unfälle, weil Kabelsalat bei euch gang und gäbe war oder ihr immer meint erst um 12 Uhr nachts mit unzureichender Beleuchtung auf dem Sofa mit Laptop auf den Knien arbeiten zu müssen - wird die Unfallversicherung euch Probleme bereiten... und dann schiebe ich noch hinterher: " Was ist denn euer Plan B, wenn ihr aufgrund dessen eure jetzige Tätigkeit nicht mehr ausführen könnt?" (Frage ich auch bei Kollegen, die locker flockig mit Aktenstapeln und Kaffeetasse die Treppe rauf und runterhüfen oder nach Einatmen von Chemikalien wegen vergessener PSA meinen "Uns Männern macht das bisschen Chemie nichts aus...")


    Auch in einem Kaffee sollte man gut arbeiten können, genügend Licht zur Verfügung haben und Kabelsalat vermeiden... wenn die Service-Kraft darüber stolpert und sich Verletzt hat man ein anderes Problem...

    Aber auch der Arbeitgeber muss das aus anderen Gründen klar regeln: Datenschutz, Umgang mit Firmeninterna, Zugangsdaten zum Firmennetzwerk die jemand abgreifen könnte?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Als Anhaltspunkt können wir "Homeoffice" heranziehen

    Nein, denn Homeoffice ist die "Krücke" über die man das Schutzniveau der formal definierten Telearbeit im Zuge der Pandemie einfach abgesenkt hat, um es schnell zu ermöglichen, dass viele Beschäftigte zuhause arbeiten können.

    Mobile Arbeit war ja bisher sowas wie, mal unterwegs im Zug in den Laptop schauen, aber eben nicht unbedingt, länger dauernde Arbeit am Strand in der Karibik.

    Bei einer auf Dauer oder eben über einen definierten Zeitraum festgelegten Tätigkeit, bei der der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort frei wählen kann, handelt es sich nach meiner Auffassung um Telearbeit mit den entprechenden Regelungen. Für mobile Arbeit gehört meiner Meinung nach eine zeitliche Einschränkung definiert. Ich könnte mir da ein Tageslimit und ein summiertes Monatslimit vorstellen wie z.B. max. 2h täglich und nicht mehr als 10h pro Monat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...da solltest du deine Auffassung zum Thema "Telearbeit" noch einmal gründlich revidieren...Sie ist grundsätzlich genau das Gegenteil.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich könnte mir da ein Tageslimit und ein summiertes Monatslimit vorstellen wie z.B. max. 2h täglich und nicht mehr als 10h pro Monat.

    halte ich für völlig ausgeschlossen....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: