Moin zusammen,
von der Baua gibt es ja das nette Faltblatt "Sommerhitze im Büro". Gibt es sowas auch für den Außenbereich.
Technische Maßnahmen setzen wir um, aber ab welchen Temperaturen stellt man dem Gärtner und Baubetriebshofmitarbeiter "gratis-Wasser" zur Verfügung?
26-30C° "sollte" und ab 30°C "muss" in Anlehnung zur ASR A3.5?
Andere Schreiben ab UV Index 7
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt "
Werden die Beschäftigten auf Arbeitsplätzen im Freien beschäftigt, so sind die Arbeitsplätze nach Möglichkeit so einzurichten, dass die Beschäftigten nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen ausgesetzt sind"
Oder eben nach: DGUV Information 213-022 - Beurteilung von Hitzearbeit
Sobald ein Auswahlwert zu gelb oder rot wechselt, muss Wasser bereitgestellt werden.
Dankeeee