Bediener Elektrohubwagen oder Gabelstapler - fremder Betrieb und fremder Stapler

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen,


    meine Recherchen haben ergeben, dass ein MA der Fa. X, der im Betrieb Y Stapler der Fa. X steuert, von seinem eigenen Unternehmer (Fa. X) hierfür beauftragt sein muss.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2959


    Aber von wem muss der Bediener (Fa. X) in einem fremdem Betrieb (Fa. Y) für das Steuern von fremden Staplern (der Fa. Y) beauftragt werden?


    Vielen Dank und einen schönen Tag! :)

    Klaus

  • ANZEIGE
  • Beauftragt werden muss er dafür gar nicht.

    Allerdings sollten x und y eine entsprechende Erlaubnis im Dienstvertrag vereinbaren - incl. Haftungsregelungen. Ebenfalls erfolgen muss eine Einweisung auf die Spielregeln im Betrieb y...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Klaus,


    Ja, aber, und darum geht es hier, nicht von y, da er kein Beschäftigter dieses Unternehmens ist.

    Von y benötigt er, bzw. X, eine Erlaubnis in diesem Betriebsbereich mit, für y betriebsfremden, Flurförderzeugen arbeiten zu dürfen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Wir hatten das so geregelt, dass der MA x von der Firma y eingewiesen, unterwiesen und beauftragt wurde (Arbeitnehmerüberlassung).

    Im Vertrag wurde die Nutzung der Stapler geregelt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick