Guten Morgen,
meine Recherchen haben ergeben, dass ein MA der Fa. X, der im Betrieb Y Stapler der Fa. X steuert, von seinem eigenen Unternehmer (Fa. X) hierfür beauftragt sein muss.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2959
Aber von wem muss der Bediener (Fa. X) in einem fremdem Betrieb (Fa. Y) für das Steuern von fremden Staplern (der Fa. Y) beauftragt werden?
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Klaus