Hallo Zusammen,
ich beschäftige mich grade mit dem Thema EX-Schutz und habe festgestellt, dass bei meiner Tätigkeit die ich betrachte nur eine technische Absaugung als Maßnahme beschrieben wird (TRGS 722). Die technische Absaugung ist in dem Raum vorhanden und auch das Thema EX-Zonen ist unter einem Hut.
Ich habe einen Stoff der leicht entzündlich ist und in flüssiger Form vorliegt. Auch die Dämpfe bilden mit der Luft explosive Gemische.
Der Stoff (8Liter) wird nachdem er für den Prozess nicht mehr gebraucht wird in den Ausguss geschüttet. Der Behälter ist aus Metall und auch der Ausguss ist aus Metall. Ich hätte gerne eine Übersichtliche Quelle wo ich sehe "Wenn X und Y zusammen kommen, dann Potentialausgleich herstellen"
Wo kann ich denn was zum Thema "Potentialausgleich" nachlesen. Ab wann muss ein Potentialausgleich angebracht werden bzw-. welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Was habe ich bisher gefunden:
-Alles mögliche zum Thema elektrische Betriebsmittel
-TRGS 526 Laboratorien - 4.16 Umgang mit Abfällen - Potentialausgleich
Die TRGS 526 hat mir teilweise eine Antwort gegeben
"Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen muss beim Einfüllen hochentzündlicher, leichtentzündlicher oder
entzündlicher flüssiger Gefahrstoffabfälle der Trichter sowie der Sammelbehälter an einen Potentialausgleich angeschlossen
sein. Dies gilt in der Regel nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 l."
Allerdings habe ich weder Trichter noch einen Sammelbehälter...