Ab wann wird Potentialausgleich benötigt ?

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  • Hallo Zusammen,


    ich beschäftige mich grade mit dem Thema EX-Schutz und habe festgestellt, dass bei meiner Tätigkeit die ich betrachte nur eine technische Absaugung als Maßnahme beschrieben wird (TRGS 722). Die technische Absaugung ist in dem Raum vorhanden und auch das Thema EX-Zonen ist unter einem Hut.


    Ich habe einen Stoff der leicht entzündlich ist und in flüssiger Form vorliegt. Auch die Dämpfe bilden mit der Luft explosive Gemische.

    Der Stoff (8Liter) wird nachdem er für den Prozess nicht mehr gebraucht wird in den Ausguss geschüttet. Der Behälter ist aus Metall und auch der Ausguss ist aus Metall. Ich hätte gerne eine Übersichtliche Quelle wo ich sehe "Wenn X und Y zusammen kommen, dann Potentialausgleich herstellen"
    Wo kann ich denn was zum Thema "Potentialausgleich" nachlesen. Ab wann muss ein Potentialausgleich angebracht werden bzw-. welche Kriterien müssen erfüllt werden?


    Was habe ich bisher gefunden:
    -Alles mögliche zum Thema elektrische Betriebsmittel

    -TRGS 526 Laboratorien - 4.16 Umgang mit Abfällen - Potentialausgleich


    Die TRGS 526 hat mir teilweise eine Antwort gegeben


    "Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen muss beim Einfüllen hochentzündlicher, leichtentzündlicher oder

    entzündlicher flüssiger Gefahrstoffabfälle der Trichter sowie der Sammelbehälter an einen Potentialausgleich angeschlossen

    sein. Dies gilt in der Regel nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 l."


    Allerdings habe ich weder Trichter noch einen Sammelbehälter...

    2 Mal editiert, zuletzt von TechSafeB ()

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  • Der Stoff (8Liter) wird nachdem er für den Prozess nicht mehr gebraucht wird, in den Ausguss (mit Neutralisationsanlage) geschüttet.

    Wenn es sich um einen brennbaren Stoff handelt, gehe ich von einem organischen Stoff aus. Gibt es dafür eine Einleitegenehmigung der unteren Wasserbehörde und ist diese Einleitung entsprechend der örtlichen Abwassersatzung erlaubt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    der Ansatz im ExSchutz ist die Vermeidung von einer Sache aus dem Explosionsdreieck. Sauerstoff - brennbarer/explosiver Stoff - Zündquelle, damit eine Reaktion verhindert wird.

    Hier dreht man am Rad der Zündquelle.


    Unterschiede im Potential könnten elektrische Ladungen fliessen lassen, die eine Zündquelle sein könnten. Damit kann man einen Ladungsfluss verhindern und somit die Zündquelle "vernichten".

    Analog ist das oft schon gemacht: Elektrische Geräte sind per PE miteinander verbunden, Gehäuse sind geerdet, die Kabelbühnen sind leitend miteinander verbunden, usw.

    Beim Vorhandensein von ausgewiesenen ExZonen erweitert man das: Kleidung, Schuhe, alle Kunststoffbahnen (ab 10 cm²), Fußböden, Umfüllstationen (!), ..., werden in diesen Potentialausgleich mit eingebunden.


    Also zurück zur Ausgangsfrage: Einbindung von allem bei der Möglichkeit einer explosiven Umgebung. Denke an das Dreieck, das es so analog auch für den Brandschutz gibt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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