Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

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  • Moin Rene,

    ich kann nur für Hessen und hier für das RP Darmstadt sprechen. Die wollen die Gefährdungsbeurteilung immer haben.

    Gruß Frank

    Moin,

    in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg muss ebenfalls ein Meldung an die jeweilige Behörde! Anders kenne ich es nicht seit ich SiFa bin(2005) ! Es heißt ja auch Meldung über die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter! Dies ist nicht nur für die Personalabteilung sondern auch für das Gewerbeamt oder die Behörde in der die Abteilung Arbeitsschutz integriert ist!

    LG aus Erfurt

    Torsten:303:

  • Wir senden auch nur das Formular "Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter" an die Bezirksregierung (NRW).

    Das Ergebnis wird darin eingetragen, aber die eigentliche Gefährdungsbeurteilung bleibt bei uns.

  • Hierfür gibt es eine ganz einfache Lösungen:

    - entweder der BA wird daraufhin mit hinzugezogen

    - oder am aller einfachsten klärt die Person das mit ihrem Gyn.


    sehe ich voll entspannt

    Also in der Gefährdungsbeurteilung werden doch klare Fragen gestellt, die man beantworten kann wenn man den Arbeitsplatz kennt. Und die Frage wann der Geburtstermin ist, muss die Schwangere mitteilen, damit man weiß wann der Mutterschutz beginnt. Verstehe jetzt nicht, welche geheimnisse die Frau haben sollte die wir mit dem Gyn abklären müssen`?

    Das sehe ich anders....

    Es könnte schwangerschaftsspezifische Themen auftauchen, die dir die werdende Mutter nicht sagen will. Selbst wenn Sie dir diese nennt, du damit

    arbeitstechnisch nichts anfagen kannst, ergo nicht beurteilen kannst. Nee, unser BA zieht sich eh immer aus der Affäre. Hier haben wir ihn an den Eiern. Und das ist gut so.

    Entweder die Verhältnisse sind für eine Schwangere gut oder eben nicht. Nicht dass es noch Eiersalat gibt sollte er Dich falsch beraten haben.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • welche geheimnisse die Frau haben sollte die wir mit dem Gyn abklären müssen`

    Das musst du die Frauen Fragen .....die sich dort das beschäftigungsverbot abholen ....

    und dann geht mich das ganze eh nichts mehr an

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Im Prinzip geht es darum ob die werdende Mutter Ihre momentane Tätigkeit weiter ausüben darf, nach Besichtigung des Arbeitsplatzes (das kann durchaus ohne BA gehen) ist es eigentlich nur dann zwingend wenn kein Beschäftigungsverbot vom Gyn vorliegt, dass sich der BA mit einbringt.

    Ich hänge mal eine "aktuelle" Info der SGD zum Thema Mutterschutz an. Das ist von den Gewerbeärtzen aus Rheinland - Pfalz.

  • Finde es super, was hier für eine Dynamik ins Thema gekommen ist. Danke für eure Antworten und Dokumente.

    Die Personalabteilung in Berlin schickt die GBU nicht weg, sie bleibt für evtl Nachfragen abgelegt.

    Wünsche euch eine schöne Restwoche.