Einweiser beim Rückwärtsfahren

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  • Hallo zusammen.

    Ich habe da mal eine Frage bezüglich Einweiser von Gabelstaplern.

    Wenn Gabelstapler mit Anhänger rückwärtsfahren müssen und dabei die Sicht behindert ist, muss hier ja ein Einweiser hinzugezogen werden.

    Darf dieser Einweiser ein normaler Kollege sein, der grad da vorbei gelaufen kommt? Oder muss dieser extra Ausgebildet bzw. Unterwiesen sein?

    Vielen Dank schonmal.

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  • Hallo,

    dazu gibt es die DGUV 70 §46 (Einweiser ist, wer einem Fahrzeugführer bei Sichteinschränkung Zeichen gibt, damit Versicherte durch Fahrbewegungen nicht gefährdet werden. Er muss ausreichend Kenntnisse haben, um die Verkehrsvorgänge beurteilen zu können.)

    Eine Unterweisung sollte stattfinden, damit er in die einzusetzenden Handzeichen usw. unterwiesen wird. Diese sind im Anhang 4 der DGUV zu finden.

    Ob derjenige dann über ausreichende Kenntnis verfügt, könnte er in Form einer Übung unter Aufsicht nachweisen. Dies ist dann schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.

    MFG

  • Hallo zusammen.

    Ich habe da mal eine Frage bezüglich Einweiser von Gabelstaplern.

    Wenn Gabelstapler mit Anhänger rückwärtsfahren müssen und dabei die Sicht behindert ist, muss hier ja ein Einweiser hinzugezogen werden.

    Darf dieser Einweiser ein normaler Kollege sein, der grad da vorbei gelaufen kommt? Oder muss dieser extra Ausgebildet bzw. Unterwiesen sein?

    Vielen Dank schonmal.

    Also bei LKW-Fahrern gibt es keinen Einweiser, die Funktion würde ich auch niemals übernehmen, da ein "Einweiser" haftet, wenn etwas passiert.

    Das wurde mir damals genau so in der Fahrschule gesagt.

    Es gibt lediglich einen "Sicherheitsposten" dessen Aufgabe es ist den Fahrer werkeln zu lassen und NUR im Falle einer drohenden Kollision STOP zu rufen.

    Der Sicherheitsposten hat so zu stehen, das der Fahrer den Posten JEDERZEIT sehen kann.
    Gerät der Posten ausser Sicht, weil er z.B. die Position ändert um besser sehen zu können, so hat der Fahrer den Zug SOFORT zu stoppen.

    Siehe auch hier:
    https://www.flvbw.de/fahrschulpraxi…ertsfahren.html

    Ganz unten unter "Sicherung beim Rückwärtsfahren"

    Zitat

    Sicherung beim Rückwärtsfahren

    Bei der Grundfahraufgabe "Rückwärts um eine Ecke nach links" wird kein Einweiser, sondern "nur" ein Sicherungsposten benötigt. Dieser hat nach Anlage 5 zur Prüfungsrichtlinie die Aufgabe, den Fahrer „vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk- oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig“ ...

    Was für LKW gilt, die ja auch Arbeitsmittel sind, würde ich Sinngemäß auf FFZ anwenden.

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Mahlzeit,

    Der Kollege der den Staplerfahrer einweist sollte schon eine Ahnung haben wie ein Stapler funktioniert und reagiert. Ein Mitarbeier der noch nie auf einem Stapler saß ist nicht geeignet.

    VG

    André

  • Mahlzeit,

    bitte nicht die "Fremd"-LKW mit dem betrieblichen Verkehr in einen Topf werfen!

    Die DGUV Stapler gibt die Erfordernis eines Einweisers bei fehlender Sicht vor. Die Kenntnis der Handzeichen, die der Einweiser verwendet muss auch dem Fahrer des Staplers bekannt sein, dabei darf man von den vorgeschlagenen Zeichen auch abweichen, wenn beiden die verwendeten klar sind.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Moin,

    der Einweiser ist das Auge des Fahrers.

    Die Kommunikation muss hier immer stehen, eine direkte Sichtverbindung Fahrer und Einweiser muss vorhanden sein!

    Der Einweiser trägt damit Verantwortung. Er braucht rundherum eine freie Sicht. Bei der Wahl des Menschen braucht man schon Jemanden, der hier definitiv zu seiner Verantwortung steht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    der Einweiser ist das Auge des Fahrers.

    Die Kommunikation muss hier immer stehen, eine direkte Sichtverbindung Fahrer und Einweiser muss vorhanden sein!

    Der Einweiser trägt damit Verantwortung. Er braucht rundherum eine freie Sicht. Bei der Wahl des Menschen braucht man schon Jemanden, der hier definitiv zu seiner Verantwortung steht.

    Also könnte ich nicht den Kollegen nehmen, der dort grad vorbei läuft und sich der Aufgabe gewachsen fühlt?! Es sollte also schon eine Unterweisung in den Handzeichen durchgeführt sein und dieses auch schriftlich dokumentiert werden?

  • ...........man sollte eine Sprache sprechen und der Sache gewachsen sein.

    Eine spezielle Ausbildung als Einweiser wird nicht benötigt. Eine gute Unterweisung wäre sicherlich nicht schlecht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,

    ich weiß ja nicht wer von euch die Klasse 2 ((BCE) LKW-Führerschein) hat. Aber auch hier sind Einweiser empfohlen.

    Siehe https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherh…n-und-einweisen

    Auch die DGUV Vorschrift 70 §46 gibt einen Einweiser vor.

    Bei Staplern gilt wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, habe ich keine freie Sicht so brauche ich einen Einweiser.

    Fazit:

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln, ob das Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug (Arbeitsmittel) unbedingt notwendig ist. Ist dies unvermeidbar ist der Einsatz von geeigneten technischen Mitteln zur Rückraumsicherung (Spiegeln, Kamerasysteme, Absperrungen oder Abgrenzungen) den organisatorischen, persönlichen Maßnahmen (Einweiser, Sicherungsposten) vorzuziehen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Das gilt nur in der Prüfung für BE.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Wenn ich diesen Thread hier so lese, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier begrifflich etwas durcheinandergeht.

    Wir müssen, denke ich, inhaltlich zwischen den Begriffen Sicherungsposten und Einweiser unterscheiden - auch bei Gesetzgeber und BG geht das durcheinander.

    Das, was der "Normalbürger" (und die Judikative) als Einweiser betitelt, ist nichts anderes als ein Sicherungsposten, der übrigens nur dann haftet, wenn er vorsätzlich Schäden in Kauf nimmt - siehe BGB §675 Abs. 2.
    Der hat dafür zu sorgen, dass in den Gefahrenbereich, also die zurückzulegende Strecke, niemand reinrennt oder reinfährt, bzw. den Kraftfahrer vor genau solchen Gefahren warnt.
    Etwas anderes würde ich mit 'nem LKW und auch im Betrieb nicht haben wollen.

    Einen (mitverantwortlichen) Einweiser kenne ich nur für sehr wenige spezielle Situationen, in denen der Kraftfahrer nicht in der Lage ist, den Fahrweg zweifelsfrei zu erkennen und somit eine Person benötigt, die dafür sorgt, dass der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in der notwendigen Spur bleibt.
    Beispiele wären die Bahnverladung von Großfahrzeugen oder das Befahren von Pontonbrücken, wenn die Fahrbahnbreite geringer ist als die Spurweite, oder auch das Befahren von überfluteten Straßen. Da muss ich mich zu 110% darauf verlassen, dass der Einweiser die richtigen Zeichen gibt und weiss, wie meine Fahrlinie bzw. die Schleppkurve aussieht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Jetzt hab ich doch glatt die Ursprungsfrage vergessen ...

    Wenn Gabelstapler mit Anhänger rückwärtsfahren müssen und dabei die Sicht behindert ist, muss hier ja ein Einweiser hinzugezogen werden.

    Darf dieser Einweiser ein normaler Kollege sein, der grad da vorbei gelaufen kommt? Oder muss dieser extra Ausgebildet bzw. Unterwiesen sein?

    Es fehlen noch ein paar Informationen zur Situation, deshalb allgemein:
    Einfachste Möglichkeit ist das Absperren des zu befahrenen Bereichs oder noch besser, durch eine entsprechende Gestaltung des Bereichs und der Arbeitsabläufe ein Rückwärtsfahren unnötig machen.
    Ist dies nicht möglich, muss mindestens ein, besser zwei Sicherungsposten (rechts, links) eingesetzt werden, die das Befahren oder Begehen des Gefahrenbereichs verhindern.
    Der Staplerfahrer sollte somit (optimalerweise) in der Lage sein, den Anhänger selbständig an den zugewiesenen Platz zu befördern,
    ggf. kann EIN Sicherungsposten (entsprechend dokumentiert unterwiesen) einfache Hinweise geben, z.B. weiter nach Rechts / Links fahren, Abstand, STOP, ...
    (Kann der Staplerfahrer das nicht, Arbeitsabläufe umstellen oder üben, üben, üben ...)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ich zitiere mal die DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge §46, Absatz 1

    "§ 46 Rückwärtsfahren und Einweisen

    (1) Der Fahrzeugführer darf nur rückwärts fahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist,
    dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich
    durch einen Einweiser einweisen zu lassen."

    Das zu dem Thema Einweiser für LKW.

    in der DGUV Information 208-004 - Gabelstapler heißt es unter:

    6.2.1 Festgelegte Verkehrswege befahren

    ....

    Wenn ausnahmsweise eine breitere Last zu transportieren ist, muss dieser Sondereinsatz vom Aufsichtführenden genehmigt sein. Neben Absperrungen und kurzfristigen Arbeitspausen im jeweiligen Transportbereich ist ein Einweiser abzustellen. Darüber hinaus darf ein solcher Transport nur im
    Schritttempo durchgeführt werden.

    Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass, wenn die Sicht nicht ausreichend ist, z.B. durch Last versperrt oder uneinsichtig, so hat sich der Fahrer des Staplers die Unterstützung durch einen Einweiser zu holen.

    Es steht immer Vordergrund, das Versicherte (Arbeitnehmer) nicht gefährdet werden dürfen. Die Hauptverantwortung liegt weiterhin beim Fahrer.

    Nur am Rande. Ich habe meinen Klasse 2 Schein in den Neunzigern gemacht und da hatten wir Einweiser fürs Rangieren an nicht einsehbaren Stellen und Sicherheitsposten an stellen die Einsehbar waren.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)