Hallo werte Kollegen/innen,
Fragestellung zu folgendem Problem:
wo ist der Bedarf eines Gäste/Besucher WC geregelt? Es soll im Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung ein sepatates Gäste WC mit geplant werden. Ich finde allerdings nur Vorgaben für Mitarbeiter (Personal) und Bewohner Sanitärbereiche. Es macht aber aus meiner sicht Sinn (wie im Krankenhaus auch) ein WC für Gäste vorzuhalten. Ich benötige quasi ein Argument für den Bedarf.
Vielen Dank schon einmal für Eure Mühe.
Grüße Dörk