Risikobewertung Handhabung und Probenentnahme Löschschäume

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  • Moin zusammen,

    ich benötige einmal euer Schwarmwissen.

    Wir sind Errichter für Löschanlagen und dürfen durch die Änderungen der EU Verordnung 2020/784 jetzt alle Bestandsanlagen bzw. dessen Schaummittel auf dessen Gehalt an PFOA (Perfluoroctansäure) prüfen.

    Leider sind die Datenblätter aber schon so alt, dass eine reale Risikoabschätzung nicht ganz einfach ist.

    Durch das was ich bis jetzt gefunden habe benötigen wir folgende PSA zur Probenentnahme

    Schutzbrille mit Seitenschutz (EN166)

    Schutzhandschuhe (Nitril, Butyl und PVC) je nach Hersteller

    Schutzmaske - hier sind die Hersteller sich überhaupt nicht einig was da erforderlich ist

    Was ich an sich nirgends finde sind Anhaltswerte der Hersteller wie hoch die Belastung durch PFOA ist - erste Untersuchungen zeigen ausgehend vom Grenzwert 25ppm/l eine Überschreitung vom 100-15000 fachen.

    PFOA an sich ist kanzerogen (H351) aber die Hersteller gehen hier nur bedingt auf das Problem der Risikobewertung ein.

    Hat jemand von euch das gleiche Thema oder hier schon mal eine Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Löschschäumen gemacht?

    Grüße aus dem Norden

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Hi,

    wie wird denn die Probenahme durchgeführt? Welche Möglichkeiten bestehen bei der Probenahme, mit dem Stoff in Kontakt zu kommen (z.B. Spritzer in Auge, Spritzer auf Haut, Abduschen der ganzen Person...)?

    Das Hauptaugenmerk muss ganz klar auf den Verfahren der Probenahme liegen. Daraus ergeben sich ggf. Restgefährdungen, die das Tragen von PSA erforderlich machen. Die PSA ist nicht nur vom Gefahrstoff abhängig, sondern auch von der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff. Kann die Probe in einem geschlossenen System oder mit geeigneten Hilfsmitteln aus sicherer Entfernung gezogen werden?

    schöne Grüße

  • Für PFOA wird nach Gestis ein Nitrilhandschuh empfohlen. Da es sich um einen in Wasser gelösten Feststoff handelt und der Dampfdruck entsprechend niedrig ist, gehe ich davon aus, dass beim Umgang mit der Lösung kein Atemschutz notwendig ist. Beim Gehalt von 25ppm ist man noch deutlich unterhalb der Kennzeichnungspflicht nach CLP.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für PFOA wird nach Gestis ein Nitrilhandschuh empfohlen. Da es sich um einen in Wasser gelösten Feststoff handelt und der Dampfdruck entsprechend niedrig ist, gehe ich davon aus, dass beim Umgang mit der Lösung kein Atemschutz notwendig ist. Beim Gehalt von 25ppm ist man noch deutlich unterhalb der Kennzeichnungspflicht nach CLP.

    Danke soweit, bis jetzt wird es wohl so laufen, dass wir ein Probenset von einem der Hersteller verwenden.

    Hierbei wird ein Behältnis mit Gewicht an einem Seil in die Behälter gelassen und anschließend verschraubt und eingetütet.

    Kontakt also in der Regel nur beim herausziehen, verschrauben und verpacken.

    AxelS : der Grenzwert von 25ppm ist der neue - wir haben aktuell Werte von über 400 10000 ppm in den ersten Proben - die Stoffe sind teilweise über 10-15 Jahre alt.

    Weiteres Problem besteht darin, dass auch wenn das Schaummittel getauscht worden ist, wir werte über dem Grenzwert bekommen. Hier ist die fehlende Reinigung bzw. die fehlende Dekontamination der Grund.

    Ein Thema was uns die kommenden 4 Jahre ganz schön auf trapp halten wird.

    LG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Da wird dann wohl eine teure Sanierung fällig. Das dürfte noch viele Betriebe treffen. Man schaue nur mal auf die Zahl an Schaumlöschern, die in vielen Betrieben hängen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Spritzt es bei der Verwendung des Probenahmesets? Atemschutz halte ich aufgrund der Stoffdaten nur für notwendig, wenn Spritzer im Mund-/Nase-Bereich in den Körper eindringen können. Keine Gefährdung durch Flüssigkeitströpfchen, kein Atemschutz erforderlich.

    Korbbrille und Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk / NBR sind auf jeden Fall zu tragen.

    Es gibt übrigens auch Probenahmesets, bei denen sich Proben aus Flüssigkeiten fast wie in einem geschlossenen System ziehen lassen (Kontaminationsgefahr nur beim Herausziehen aus der Flüssigkeit an den Schlauchenden). Die Spritzgefahr lässt sich bei der Probenahme somit technisch gut beseitigen.

  • Da wird dann wohl eine teure Sanierung fällig. Das dürfte noch viele Betriebe treffen. Man schaue nur mal auf die Zahl an Schaumlöschern, die in vielen Betrieben hängen.

    Der PFOA-Schaum ist besonders stabile und hitzebeständig und wurde meines Wissens nach in eben ortsfesten Löschanalgen und auch auf dem Flughafen eingesetzt, um Kerosinbrände zu löschen. Die Schaumlöscher in den Betrieben haben damit nichts zu tun. PFOA ist persistent und baut sich nie biologisch ab. Link PFOA Wikipedia

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Der PFOA-Schaum ist besonders stabile und hitzebeständig und wurde meines Wissens nach in eben ortsfesten Löschanalgen und auch auf dem Flughafen eingesetzt, um Kerosinbrände zu löschen. Die Schaumlöscher in den Betrieben haben damit nichts zu tun. PFOA ist persistent und baut sich nie biologisch ab. Link PFOA Wikipedia

    Das Ganze geht soweit, selbst wenn eine Anlage im Zuge der ersten Regulierung 2013 einen neuen, Flourfreien Schaum erhalten hat, immer noch wegen der Ablagerung der entsprechenden Schäume aus alten Tagen Sanierungspflichtig werden kann. Habe hier die ersten Anlagen, die ein neues Schaummittel haben, aber die Grenzwerte reißen. Hier wird es dann richtig bitter - das "gute" Schaummittel wird Kostenintensiv durch eine Spezialfirma fachgerecht als Sondermüll entsorgt und dekontaminiert und erst nach erneuter freier Prüfung befüllt. Eine Garantie für die Dekontamination gibt es nicht.

    Es kann nach zwei maliger Dekontamination immer noch zum Austausch aller Komponenten, welche Kontakt zum Schaummittel hatten, kommen.

    Langweilig wird es nicht.

    Die Firma welche die Dekons machen, arbeiten mit Schutzanzügen und externer Sauerstoffzufuhr in die Anzüge.

    also doppelte Betrachtung - Probenentnahme und dann Austausch von Komponenten.

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)