Hallo,
ich habe einen Gabelstapler ohne Zulassungspflicht und möchte dafür eine Sondergenehmigung für (beschränkt) öffentlichen Bereich beantragen;
- Wer stellt diese Sondergenehmigung aus?
- Bezieht sich diese Sondergenehmigung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Stapler ABC, Modell xy), einen Typ Fahrzeug (Schubmaststapler) oder alle Flurförderer die ich habe bzw. die ich melde?
- Ist die Sondergenehmigung personenbezogen oder stellenbezogen (also für einen grösseren nicht namentlich benannten Personenkreis) oder gilt die für das Personal welches die Eignung zum Führen hat?
- Ist die Sondergenehmigung auf eine bestimmte Strecke beschränkt, einen gewissen Radius oder darf ich dann in Deutschland damit rumkurven?
- Ist diese Sondergenehmigung auf externe Dienstleister übertragbar?
Für Antworten bin ich jetzt schon dankbar.
VG Emil