Sondergenehmigung für Gabelstapler auf (beschränkt) öffentlichen Bereich

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  • Hallo,

    ich habe einen Gabelstapler ohne Zulassungspflicht und möchte dafür eine Sondergenehmigung für (beschränkt) öffentlichen Bereich beantragen;

    1. Wer stellt diese Sondergenehmigung aus?
    2. Bezieht sich diese Sondergenehmigung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Stapler ABC, Modell xy), einen Typ Fahrzeug (Schubmaststapler) oder alle Flurförderer die ich habe bzw. die ich melde?
    3. Ist die Sondergenehmigung personenbezogen oder stellenbezogen (also für einen grösseren nicht namentlich benannten Personenkreis) oder gilt die für das Personal welches die Eignung zum Führen hat?
    4. Ist die Sondergenehmigung auf eine bestimmte Strecke beschränkt, einen gewissen Radius oder darf ich dann in Deutschland damit rumkurven?
    5. Ist diese Sondergenehmigung auf externe Dienstleister übertragbar?

    Für Antworten bin ich jetzt schon dankbar.

    VG Emil

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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  • Ausnahmegenehmigungen für Gabelstapler kenne ich noch über Ordnungsamt der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Könnte eine Nachfrage wert sein.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo

    Vielfach sind es die Straßenverkehrsämter, die die Ausnahmegenehmigungen erstellen.

    Einfach dort mal nachfragen.

  • Wie wäre es wenn ihr die Suchfunktion benutzt?

    Mit Gabelstapler überqueren von Straßen ohne Zulassung

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo,

    ich habe einen Gabelstapler ohne Zulassungspflicht und möchte dafür eine Sondergenehmigung für (beschränkt) öffentlichen Bereich beantragen;

    1. Wer stellt diese Sondergenehmigung aus?
    2. Bezieht sich diese Sondergenehmigung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Stapler ABC, Modell xy), einen Typ Fahrzeug (Schubmaststapler) oder alle Flurförderer die ich habe bzw. die ich melde?
    3. Ist die Sondergenehmigung personenbezogen oder stellenbezogen (also für einen grösseren nicht namentlich benannten Personenkreis) oder gilt die für das Personal welches die Eignung zum Führen hat?
    4. Ist die Sondergenehmigung auf eine bestimmte Strecke beschränkt, einen gewissen Radius oder darf ich dann in Deutschland damit rumkurven?
    5. Ist diese Sondergenehmigung auf externe Dienstleister übertragbar?

    Für Antworten bin ich jetzt schon dankbar.

    VG Emil

    Aber nochmal kurz...

    1. Die Straßenverkehrsbehörde die für euch zuständig ist.

    2. Staplerbezogen. Steht so auch in der Ausnahmegenehmigung. Wenn du also zwei Fahrzeuge hast, die die Straße überqueren... zwei Ausnahmegenehmigungen

    3. Fahrzeugbezogen; keine Stellen

    4. bestimmte Strecke; deswegen bleibe in der Beschreibung/im Antrag möglichst präzise und vage zugleich

    5. Da die Genehmigung Fahrzeugbezogen ist gilt das für EURE Fahrzeuge. Lasst ihr externe Dienstleister damit fahren? Ich glaube da macht man ein noch viel größeres Fass auf, als bei der Ausnahmegenehmigung für Stapler im öffentlichen Straßenverkehr. Ich rate JEDEM davon ab, irgendwelche Dritten mit den unternehmenseigenen Fahrzeugen hantieren zu lassen. Da hängt zu viel dran. Versicherungsschutz, Einweisung in die Betriebsgegebenheiten, in das Fahrzeug, offizielle Bestellung zum Staplerfahrer mit Einweisung und Unterweisung usw. usw. usw.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    in der Vergangenheit hatten wir das schon einige Male.

    Mike hat da schon viel gepostet.

    Bitte daran denken:

    Der Fahrer braucht zusätzlich für den öffentlichen Raum einen gültigen Führerschein für die vorhandene Tonnage. Ein "B" mit 3,5 Tonnen reicht da nicht!!!

    Versicherung für den Stapler, eine StVZO-Ausführung (Licht, Blinker, etc.), Aufkleber auf den Seiten (wem gehört der Stapler), Genehmigung nur für jeweils einen + bestimmten Stapler auf einer festgelegten Strecke, Ausschalten von Gefahren (Gabeln abdecken) beim queren, usw.

    Es ist nicht einfach und auch nicht geschenkt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es ist nicht einfach und auch nicht geschenkt.

    Der Aufwand eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen und zu dem was bei einem Unfall oder auch nur kleiner Verstoß mit so einem nicht zugelassenen FFZ im öffentlichen Verkehrsbereich auf denjenigen zukommt der es "verursacht" hat... stehen in keinem Verhältniss. ;)

    Ich sag mal so... Dann brennt die Bude.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • für (beschränkt) öffentlichen Bereich

    So.. Und nochmal ich.

    Ich hab meinen Beitrag gerade nochmal gelesen weil ich einen "Geistesblitz" hatte und bin dabei über den Begriff gestolpert.

    Genau gesagt, gibt es ein sog. "Öffentliches" Betriebsgelände und ein "Betriebsgelände".

    Schau dir mal zu dem Thema das hier an.

    https://www.bgrci.de/praxishandbuch…erkehrsflaechen

    Von einer BGWH gabs dazu auch mal eine sehr informative CD.

    https://bghw-medienshop.portica.de/BGHW-Hilfsmitt…atgelaende.html

    Die ist leider derzeit vergriffen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo,

    um das Flurförderzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen muß es über eine Ausrüstung nach STVZO verfügen. Damit haben wir eine TÜV Abnahme bekommen und einen Fahrzeugschein. Damit und mit der Versicherungsbestätigung haben wir von der Kommune und vom Landratsamt auf den festgelegten ausserbetrieblichen Verkehrswegen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Die Fahrer wurden für den "Ausseneinsatz" noch separat geschult.

    => So habe ich das bei uns geregelt.