Versicherungsschutz endet beim Betreten der Toilettenanlage

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • BGW Versicherungsfälle


    "Wer die Personaltoiletten zur Verrichtung der Notdurft aufsucht, steht dort nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit diesem Urteil ist das Landessozialgericht Stuttgart der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gefolgt. Die Klägerin war auf nassem Boden zwischen Waschraum und Toilettenkabinen ausgerutscht. Das Verrichten der Notdurft und der damit verbundene Aufenthalt in den entsprechenden Räumlichkeiten zählen zur persönlichen, eigenwirtschaftlichen Sphäre – sie sind nicht Teil der versicherten Tätigkeit. Anders ist es mit dem Weg bis zur Außentür der Toilettenanlage: Dieser steht ausnahmsweise unter Versicherungsschutz, da er sich aus den betrieblichen Umständen der Tätigkeit ergibt. Im konkreten Fall hatte auch der nasse Fußboden keinen Einfluss auf das Urteil. In Toilettenräumen ist das nämlich nicht als besondere Betriebsgefahr anzusehen (30.4.2020, L 10 U 2537/18)."


    Eigentlich klar, Eigenwirtschaftlich nicht versichert.

    Aber wenn die Notdurftstätte nicht sicher ist, hätte ich das anders erwartet, lese ich das richtig man muss mit einem nassen Boden rechnen ?


    Gab es nicht einmal ein Urteil, wo eine Beamtin sich in der Toilette am Fenster den Kopf stiess und das wurde anerkannt als AU?

    Ein Boden mit mangelnder Rutschhemmung hätte ich auch so eingestuft.


    Aber wie immer vor Gericht und auf hoher See....

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • ANZEIGE
  • Dies ist bedauerlicherweise gängige Rhetorik der UVen und der Sozialgerichte. Zumal die Klägerin keine Schuld trifft. Richtig ist aber, dass es sich eben nicht um eine versicherte Tätigkeit handelt. Die Grenze scheint mir dort rigoros von den UVen und Gerichten gezogen zu werden. Wenn sie denn in der Leistungserbringung genauso rigoros sind, ist ja alles gut...


    Ich meine mich auch an einen ähnlichen Fall einer Beamtin zu erinnern. Genaueres weiß ich aber nicht mehr. Der wesentliche Unterschied liegt halt in der Unfallfürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. D. h. die gesundheitliche Rehabilitationspflicht trifft hier einzig den Dienstherrn (umgangssprachlich „Eigenversicherer“), der gleichzeitig Arbeitgeber und Fürsorgeleistender ist. Ggf. lässt sich aus diesem Umstand eine abweichende Herangehensweise für Beamte erklären.

  • Hi,


    Dienstunfall ist nicht gleich Arbeitsunfall! Das Bundesverwaltungsgericht teilt diese Auffassung.


    "Die sozialgerichtliche Rechtsprechung, wonach der Aufenthalt im Toilettenraum als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ nicht vom Versicherungsschutz erfasst sei, sei auf das Beamtenrecht nicht übertragbar."


    Ob der Boden über eine mangelnde oder eine vorschriftsgemäße Rutschhemmung verfügte lässt sich der Berichterstattung nicht entnehmen. Auch rutschhemmende Böden können rutschig sein und in einem Nassbereich ist ein nasser Boden nichts ungewöhnliches (100-%ige Sicherheit gibt es nun mal nur im Märchen). Wenn der Boden nicht in Ordnung war ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Verletztem und Betreiber, aber nichts für die gesetzliche Unfallversicherung.


    schöne Grüße

  • Ich erinnere mich an einen Fall, in dem die Seife auf den Boden tropfte. Seife plus Wasser wird rutschig. Auch hier. Kein Arbeitsunfall.

    Ich bin der Meinung, dass der Betreiber der Toilettenanlage (wahrscheinlich der Arbeitgeber?) für eine ordentliche Umgebung achten muss. Ich kann schließlich auf keine andere Toilette, oder bin nur noch mit Hin und Herpendeln (bei 60 min Fahrzeit) beschäftigt.

  • Eigentlich klar, Eigenwirtschaftlich nicht versichert.

    Aber wenn die Notdurftstätte nicht sicher ist, hätte ich das anders erwartet, lese ich das richtig man muss mit einem nassen Boden rechnen ?

    .., genauso wie du vor der Benutzung überprüfen solltest, ob der WC-Ring fest montiert ist. Die BGHM hat sich vor Jahren auch aus dem Fall rausgehalten, als der Mitarbeiter mit Ring sich rasant neben die Toilette bewegte.. Für die Toilette ist der Unternehmer zuständig.


    Zum Glück ist nicht viel passiert und der Ausfall ging zu lasten der Krankenkasse. Der Ring wurde dann endlich ausgetauscht.

  • ANZEIGE
  • Moin,

    vor der Benutzung überprüfen solltest, ob der WC-Ring fest montiert ist.

    Ist das nicht die Basis allen Handelns bei der Arbeit:

    generelle Funktionsprüfung VOR der Verwendung eines Arbeitsmittels?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Wenn die Toilette eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist die ASR A4.1 hinfällig.


    Oder warum muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter private Partyräume bauen?


    Andererseits... Wo Waschräume vorgeschrieben sind, weil die Arbeit schmutzig ist, könnte man ja zumindest das letzte Geschäft versichert in der Dusche verrichten....


    Im Ernst: es sind schon komische Grenzen gezogen. In der SiFa-Ausbildung wurden folgende Scherzlösungen angeboten:

    - Der Klassiker: den verletzten Mitarbeiter vor die Toilette zerren, und dort versorgen. Unfallmeldung für den Bereich vor der Toilette schreiben (Grundwissen)

    - Fachliteratur mit in die Toilette nehmen, und dienstlichen Bezug herstellen


    Ansonsten ist bekannt, dass kein Versicherungsschutz angeboten ist.


    Logisch ist das nicht. Wegen der zufälligen Anordnung einer Tür gibt es auf dem Weg zur Toiletten-Schüssel ein plötzliches Ende des Versicherungsschutzes. Je nach Größe des Toilettenraumes sind das 50 cm bis potentiell hunderte Meter.


    Aber - ist so. Immerhin hat Deutschland den umfassendsten Versicherungsschutz auf der Arbeit (was ich kenne).

  • Ich bin der Meinung, dass der Betreiber der Toilettenanlage (wahrscheinlich der Arbeitgeber?) für eine ordentliche Umgebung achten muss.

    Wenn die Toilette eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist die ASR A4.1 hinfällig.

    Der AG kommt nicht ganz raus, Stichwort Verkehrssicherungspflicht. Allerdings kommt die Unfallkasse/BG hier raus und auch das Haftungsprivileg des AG, aber zivilrechtlich sehe ich da durchaus Möglichkeiten.

    Je nach Größe des Toilettenraumes sind das 50 cm bis potentiell hunderte Meter.

    Eine hunderte Meter lange Toilettenanlage wäre schon recht ungewöhnlich. Mir ist auch keine solche bekannt, wobei es ja fast nichts gibt, was man sich so vorstellen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mir sind so lange Toilettengänge auch nicht bekannt. Aber ich könnte mir vorstellen, als Unternehmer den ganzen Laden als Toilette zu deklarieren, und nur die Bürotüren zu beschriften.... Dann wäre die BG zu 90% raus.


    Wobei privatrechtliches Haften schlimmer wäre als die BG-versicherten Unfälle, andererseits muss man ja auch erst erfolgreich klagen in Privatrecht....


    Na ja...

  • ANZEIGE
  • Im Ernst: es sind schon komische Grenzen gezogen. In der SiFa-Ausbildung wurden folgende Scherzlösungen angeboten:

    - Der Klassiker: den verletzten Mitarbeiter vor die Toilette zerren, und dort versorgen. Unfallmeldung für den Bereich vor der Toilette schreiben (Grundwissen)

    - Fachliteratur mit in die Toilette nehmen, und dienstlichen Bezug herstellen

    Wenn wir schon dabei sind, der Bewegungsmelder in den Toiletten nervt - mitten in der Dienstmail geht die WC Beleuchtung aus. Da muss ich mich mit einem Fuß auf den Toilettenring stellen und über die Tür winken, damit das Licht wieder angeht. :rolleyes:

  • Wenn wir schon dabei sind, der Bewegungsmelder in den Toiletten nervt - mitten in der Dienstmail geht die WC Beleuchtung aus. Da muss ich mich mit einem Fuß auf den Toilettenring stellen und über die Tür winken, damit das Licht wieder angeht. :rolleyes:

    Ja, das sind diese fehlgeleiteten Energiesparmaßnahmen (und Disziplinarmaßnahmen gegen lange Toilettenbesuche). Wäre mal "lustig", wenn dabei ein Unfall passiert.

  • Ja, das sind diese fehlgeleiteten Energiesparmaßnahmen (und Disziplinarmaßnahmen gegen lange Toilettenbesuche). Wäre mal "lustig", wenn dabei ein Unfall passiert.

    Hier ganz ok, nach 15 Minuten geht das Licht aus. Aber ist dies bei LED überhaupt notwendig? Nein.


    Bei einem Kunden war die Toilettenzeit auf gefühlt 5 Minuten eingestellt. Da stehst du wirklich mit Toilettenpapier in der Hand im dunkeln und überlegst, wo der Sensor ist. Für Besucher schlecht geregelt.

  • ANZEIGE
  • Unglaublich X(


    Von einem Gerichtsurteil, das in diesen Bereich des Forums gehört, auf das empfohlene Zeitintervall der Beleuchtung beim Sch.........


    Vollkommen egal, wo man derzeit hier im Forum liest. Fast in jedem Thread das gleiche Schema. X(

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also, was lernen wir daraus?

    Keine Handies mit auf die Toilette (Zeitfaktor). Beim Sch... beeilen. Und sollte doch mal etwas passieren, dann mit letzter Kraft vor die Tür robben.

    Hose vorher hochziehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Unglaublich X(


    Von einem Gerichtsurteil, das in diesen Bereich des Forums gehört, auf das empfohlene Zeitintervall der Beleuchtung beim Sch.........


    Vollkommen egal, wo man derzeit hier im Forum liest. Fast in jedem Thread das gleiche Schema. X(

    Wenn wir den Versicherungsfall bis zum Toilettengang betrachten, gehört die andere Seite auch dazu.

    Der Unternehmer ist sich nicht im klaren, was so eine Zeitschaltung verursacht. Wichtig beim Einbau ist eine Gefährdungsbeurteilung (siehe komNet).




  • Wenn wir den Versicherungsfall bis zum Toilettengang betrachten, gehört die andere Seite auch dazu.

    Der Unternehmer ist sich nicht im klaren, was so eine Zeitschaltung verursacht. Wichtig beim Einbau ist eine Gefährdungsbeurteilung (siehe komNet).




    Nee nicht ganz. Du hättest einen eigenen Thread zu diesem Thema erstellen können.

    So ganz unrecht hat Guudsje da nicht. Ich schweife auch gern mal in den Threads ab. Dann bekommen diese Eingaben eine eigene endlose Dynamik.

    Das ist nicht zielführend. Man bekommt ja dann auch als User, der etwas zum Thema beigetragen hat, eine Info, dass es etwas Neues im Thread gibt.

    Und dann musst Du lesen, dass der Input nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun hat. Mich stört das nicht so. Ich lass mich gerne ablenken.

    Andere schon. Vielleicht auch nicht ganz unberechtigt.

    Und Guudsje ist einer von den Guten, der immer bereit ist, dir bei offenen Fragestellungen zu helfen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE