Anwendung der vom AG gestellten Selbsttest

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  • ICH(!) will gar nichts. Musste nur schmuzeln, als der Produktionsleiter mit dem Thema um die Ecke kam....


    Managemententscheidung (ich habe keinen Mucks gesagt): lassen wir so. Demnächst sind alle geimpft, Drops gelutscht.

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  • Zum Glück sind die ja arbeitsfähig, bis der PCR Test da ist. Wenn du sie im Homeoffice mit Schrauben sortieren beschäftigst, lassen sie das sein.

  • Demnächst sind alle geimpft, Drops gelutscht.

    Hoffen wir, dass es so kommt. Allerdings habe ich Meldungen, die was anderes vermuten lassen. Anscheinend gibt es nicht wenige Low- und Non-Responder unter den Geimpften.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das macht statistisch wenig aus. Geimpfte übertragen schlechter, empfangen schlechter, die Verbreitung ist insgesamt Schwierig für Covid - da sind die Nonresponder aus statistischer Sicht ebenfalls geschützt. In Einzelfall ist es Schicksal


    Das Unternehmen muss die Regeln einhalten, aber die Regel Tests anzubieten, wird wegfallen. Dann sind Meldungen über positive Schnelltests bestenfalls noch ein Scheck für die Oma des Betreffenden, aber keine Auslöser für Maßnahmen.

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  • Zum Glück sind die ja arbeitsfähig, bis der PCR Test da ist. Wenn du sie im Homeoffice mit Schrauben sortieren beschäftigst, lassen sie das sein.

    Außer das Schrauben sortieren ist ihre tägliche Arbeitsaufgabe ;)

  • Die sind aber langsam bei euch :44:


    Aber wie willst du das verhindern? Eine rechtliche Handhabe gegen diesen Missbrauch gibt es nicht.

    ... war auch mein Gedanke :44:

    Was ich schon gehört habe:

    "Test her... verticke ich bei ebay..."

    "Ich kenn da jemanden, der hat eine positive Probe, die er weitergeben kann..."

    Ideen haben die... nur nicht, wenn sie meine Findings abarbeiten sollen...:thumbdown:


    Das mit dem Melden von einem vermeintlich positiven Schnelltest haben wir so im Griff:

    Wenn Test positiv, dann Photo machen und mit der Abwesenheitsmeldung an Personalabteilung oder Vorgesetzten und sofort um PCR-Test bemühen. Dann wird die Abwesenheit als krank gewertet...

    Ohne Photo wird für die Tage Urlaub abgezogen...


    Es kam eine kritische Anmerkung zum Datenschutz, die so beantwortet wurde:

    Du musst kein Photo schicken... dann hast du aber offiziell Urlaub genommen. Ist in Deinem Interesse...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Wenn Test positiv, dann Photo machen und mit der Abwesenheitsmeldung an Personalabteilung

    Ich hoffe Eure Rechtsabteilung hat das zuvor juristisch überprüft. Ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass jemand seinem AG ein Diagnoseergebnis liefern muss. Das wäre dann eine Weitergabe, Verarbeitung und womöglich Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Da dürfte die DSGVO ein nettes Bußgeld vorsehen.

    Gerade entdeckt, in einem ähnlichen Fall gab es ein Bußgeld über 15000.- €

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

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  • Ich hoffe Eure Rechtsabteilung hat das zuvor juristisch überprüft. Ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass jemand seinem AG ein Diagnoseergebnis liefern muss. Das wäre dann eine Weitergabe, Verarbeitung und womöglich Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Da dürfte die DSGVO ein nettes Bußgeld vorsehen.

    ... eine Rechtsabteilung würde bereits bei anderen "Verstößen" hier schlucken...


    Da das ganze Thema nicht in meinem Verantwortungsbereich ist... gebe ich nur die Tests raus - nett wie ich bin. Wie die Personalabteilung mit solchem Missbrauch wirklich umgeht, ist mir im Grunde auch egal... Wie gesagt: Der Mitarbeiter darf gerne unbezahlten Urlaub nehmen, wenn er wegen einem "Missbrauch" meint sich freie Tage gönnen zu wollen... ist aber meine persönliche Meinung und "gönne" ich jedem. Muss ich mich als SiFa mit dieser Fragestellung herumschlagen...?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Mein GF hat mir am Wochenende einen FAZ-Artikel ausgedruckt und an den Platz gelegt. Demnach bleiben die Supermärkte und Drogerien zunehmend auf den Selbsttests sitzen.

    Begründung: Ausweitung der Testkapazitäten in den Testzentren, steigende Impfquote und der Umstand, dass Selbsttests in Gastronomie und Einzelhandel nicht ausreichen.

    Ich schätze mal, dass mein GF jetzt insistieren wird, die Selbsttests nicht mehr anbieten zu müssen ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich teste mich fleißig 2 mal pro Woche, auch wenn ich vollständig geimpft bin und von den Tests nichts halte, aber der Generalunternehmer unseres Neubaus fordert dies für den Zutritt zur Baustelle, also komme ich dieser Bedingung eben nach. Ebenso, wie ich mit Helm, Warnweste, FFP2 Maske und Sicherheitsschuhen die Baustelle betrete, während von den Bauarbeitern höchstens noch Sicherheitsschuhe getragen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ...während von den Bauarbeitern höchstens noch Sicherheitsschuhe getragen werden.

    da wären dann BH und SiGeKo deine AP...Was sagt denn die Baustellenordnung zur PSA-Pflicht?


    Aber um beim Thema zu bleiben: Schnelltests werden erstmal versanden bis irgendwelche Vorfallwerte wieder hochgehen und nach der Umsetzung der Testung geschrien wird.

  • da wären dann BH und SiGeKo deine AP...Was sagt denn die Baustellenordnung zur PSA-Pflicht?

    In der Baustellenordnung ist alles das genannt, was ich auch trage. :thumbup:

    Dies wird in der Einführungsunterweisung auch so vermittelt. :thumbup:

    Viel mehr wird nicht unterwiesen. :thumbdown:

    Kontrolliert wird es auch nicht, zumindest habe ich davon noch nie etwas mitbekommen. :thumbdown:

    SiGeKo ist benannt, aber gesehen habe ich den noch nie (oder auch nur nicht erkannt), so wie die Arbeitnehmer sich auf der Baustelle verhalten, war er anscheinend auch noch nie vor Ort, oder hat niemals etwas bemängelt, obwohl da einiges offensichtlich falsch läuft. :thumbdown:

    Der Bauherr zieht sich darauf zurück, dass die Baustelle als solches an den Generalunternehmer übergeben wurde und dieser zuständig ist. In wie weit dies rechtlich möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich gehe davon aus, dass man das so machen kann, denn selbst Mitarbeiter des Bauherren dürfen nur als "Gast" auf die Baustelle. Zutritt und Verlassen der Baustelle wird mittels Chipkarte protokolliert.

    Den ersten Toten haben wir auch schon auf der Baustelle, aber es ist zum Glück nur ein Rabe, der meinte gegen eine Fensterscheibe fliegen zu müssen. :huh:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage was habt ihr gemacht bezüglich der Zulassung der Schnelltests? Die Sonderzulassung läuft ja Mitte Juni aus. Ich habe leider nichts bei G.... finden können, ob dies Verlängert wurde oder wie in Zukunft mit dem Thema umgegangen werden sollte. Wir würden in ca 3-4 Wochen neue Tests ordern müssen, da ich aber unsicher bin ob die bestellten Tests verwendet werden dürfen haben wir bisher noch nichts geordert.


    Grüße

    Chris

  • Zwei Zitate vom BfArM dazu:


    "...Die Sonderzulassungen für Antigentests auf SARS-Cov-2 werden derzeit für drei Monate erteilt. Eine Sonderzulassung kann auch verlängert werden, sofern der Hersteller rechtzeitig vor Ende der Befristung einen entsprechend begründeten Antrag zur Verlängerung stellt, der z.B. auch den dann vorliegenden ggfs. erweiterten Erkenntnisstand zu klinischen Daten etc. und den Stand des Konformitätsbewertungsverfahrens enthalten muss."

    "Die befristete Sonderzulassung bezieht sich auf das erstmalige Inverkehrbringen in Deutschland. Das Haltbarkeitsdatum der Tests bleibt davon unberührt und sich bereits in der Handelskette befindende Tests bleiben verkehrsfähig. Daher können vorrätige bzw. bereits erworbenen Tests bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums verwendet bzw. abverkauft werden."


    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Du benötigst entweder Tests, die die Sonderzulassung besitzen, oder CE. Siehe §28b Abs. 9, IfSG.

    Das wird wahrscheinlich genau so intensiv geprüft, wie die vom Bund gekauften Masken. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...Der Bauherr zieht sich darauf zurück, dass die Baustelle als solches an den Generalunternehmer übergeben wurde und dieser zuständig ist. In wie weit dies rechtlich möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich gehe davon aus, dass man das so machen kann, denn selbst Mitarbeiter des Bauherren dürfen nur als "Gast" auf die Baustelle. Zutritt und Verlassen der Baustelle wird mittels Chipkarte protokolliert.

    ... gänzlich alle Verpflichtungen als BH an den GU abzutreten ist nicht möglich. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Rächt sich spätestens wenn man vor Gericht steht.