Anwendung der vom AG gestellten Selbsttest

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  • Tach zusammen.

    Ich habe mal eine Frage zur Interpretation der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, §5 (1):

    "Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten."

    Wie genau ist das mit dem Wörtchen "betrieblich" zu nehmen? Wenn jemand zwei Tests in Anspruch nimmt, sind diese Tests dann auch ausschließlich für den Betrieb einzusetzen?

    Zwei Beispiele:

    1) Ein MA setzt jeweils einen Test Dienstag und Freitag unmittelbar vor der Arbeit ein und betritt jeweils mit negativem Ergebnis die Firma.

    2) Ein MA setzt einen Test Dienstag unmittelbar vor der Arbeit ein und betritt mit negativem Ergebnis die Firma. Den zweiten Test benutzt er Donnerstag Abend vor Besuch eines Verwandten und kommt Freitag ohne Test vom Morgen in die Firma.

    Sachlich ist m.E. mein erstes Beispiel ganz im Sinne der Firma und damit auch der Verordnung, aber wie ist das rechtlich? Kann der AG darauf bestehen, dass nur im Sinne von Beispiel 1) verfahren wird?

    Danke schon mal.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin,

    Gegenfrage: Wie willst Du kontrollieren, wann der Beschäftigte den Test gemacht hat? Mein Test von heute morgen sieht nach ein paar Stunden genau so aus, wie der Test von letzter Woche, der hier noch auf dem Schreibtisch liegt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Gegenfrage: Wie willst Du kontrollieren, wann der Beschäftigte den Test gemacht hat? Mein Test von heute morgen sieht nach ein paar Stunden genau so aus, wie der Test von letzter Woche, der hier noch auf dem Schreibtisch liegt.

    Kannst Du nicht. Stellst Du eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung, um den Test vor der Arbeit unter Aufsicht machen zu lassen, ist das Prinzip des Selbsttests mindestens fraglich. Das war mal wieder eine Frage meines GF ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Eben,

    deswegen wäre es für mich wichtiger, dass die Mitarbeiter die Tests überhaupt machen. Ob sie das wegen des Feierabendbieres oder wegen des Betriebes machen, wäre für mich dann eher sekundär. Hauptsache sie verhalten sich richtig, wenn der Test anschlägt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Falls doch mal einer irgendwo ein Urteil gesehen hat oder einen anderen juristischen Kommentar, dann bitte posten.

    Ich hoffe aber, dass ich die Sache nicht weiter verfolgen muss.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin

    eine rechtssichere Antwort wirst du hier eher nicht erhalten...

    Ich gehe mit dem Beispiel 2 konform, letzendlich geht es nur darum, nicht erkannte Positive zu finden.

    Und da ist der Zeitpunkt, wann der MA den Test durchführt nur bedingt relevat, denn findet die Besprechung erst 6 h nach dem Test statt, könnte der Ma doch ansteckend sein.

    Habe gerade was nettes vom RKI dazu gefunden bezüglich Testintervall

    Dateien

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin

    eine rechtssichere Antwort wirst du hier eher nicht erhalten...

    Ich gehe mit dem Beispiel 2 konform, letzendlich geht es nur darum, nicht erkannte Positive zu finden.

    Und da ist der Zeitpunkt, wann der MA den Test durchführt nur bedingt relevat, denn findet die Besprechung erst 6 h nach dem Test statt, könnte der Ma doch ansteckend sein.

    Habe gerade was nettes vom RKI dazu gefunden bezüglich Testintervall

    Cooles Paper. Danke!

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Aus meiner Sicht ist das doch eindeutig.

    Der AG hat zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos...zur Verfügung zu stellen. Für ein anderes Risiko kann er schließlich nicht zuständig sein.

    Wenn er das tut und klar ist, was der MA zu tun hat im Falle eines positiven Ergebnisses, ist es doch völlig egal wo der Test durchgeführt wird.

    Der AG muss bei den Selbsttest ja auch glauben, was ihm erzählt wird.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • ...und Nachtrag zum meinem Post oben:

    Das Tübinger Modell hat Leute sozusagen "belohnt" wenn sie zum Test gingen, Belohnung: Shoppen, Cafe, etc

    Nach der Notbremese ging die Testbereitschaft rapide nach unten (in den Testzentren).

    Ergo wenn man seinen MA frei lässt, wann er sich 2x/ Woche testet (auch wenn der Zeitpunkt sinnvoll sein sollte) ggf. auch für das Treffen abends mit Freunden, ist der MA motivierter das zu tun.

    Und ein Treffen unter nur "negativen" Freunden reduzierte dann in Folge (etwas) die Wahrscheinlichkeit, den Virus in den Betrieb mit einzutragen.

    "Belohnung" ist immer eine gute MA Motivation

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Danke euch!

    Der GF folgt jetzt meiner Empfehlung und bittet lediglich alle MA darum, den Test zeitnah vor der Arbeit einzusetzen, besteht aber nicht mehr auf einer starren Anweisung.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Steht in der Corona-ArbSchV irgendwas dazu, dass die Mitarbeiter das Testergebnis dem AG übermitteln müssen? Ich konnte nichts dazu finden. Somit muss der AG nur die Tests zur Verfügung stellen. Was dann damit passiert ist nicht geregelt.

    Sinnvoll wäre natürlich den Test zeitnah zum Arbeitseinsatz durchzuführen. Allerdings muss auch klar sein, dass der Test keine Bestätigung liefert, dass man nicht infektiös ist. Für mich ist der Test eine Formalie, die an Geldverschwendung grenzt, denn die Tests sind dermaßen fehlerbehaftet, da könnte man auch jeden Morgen würfeln, und wer einen 6er Pasch hat, bleibt zuhause. Ich kenne inzwischen 3 Fälle von falsch negativen Ergebnissen, dabei 2 Fälle bei denen bereits Krankheitssymptome aufgetreten sind. Ich kenne keinen Fall, bei dem der Schnelltest/Selbsttest positiv war und dann im PCR bestätigt wurde. Ja, die Stichprobenanzahl ist hier bei mir gering und somit auch bei meiner Bewertung die Fehlerquote hoch. Trotzdem kann ich keinen Vorteil bei den Tests erkennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Steht in der Corona-ArbSchV irgendwas dazu, dass die Mitarbeiter das Testergebnis dem AG übermitteln müssen? Ich konnte nichts dazu finden. Somit muss der AG nur die Tests zur Verfügung stellen. Was dann damit passiert ist nicht geregelt.

    Sinnvoll wäre natürlich den Test zeitnah zum Arbeitseinsatz durchzuführen. Allerdings muss auch klar sein, dass der Test keine Bestätigung liefert, dass man nicht infektiös ist. Für mich ist der Test eine Formalie, die an Geldverschwendung grenzt, denn die Tests sind dermaßen fehlerbehaftet, da könnte man auch jeden Morgen würfeln, und wer einen 6er Pasch hat, bleibt zuhause. Ich kenne inzwischen 3 Fälle von falsch negativen Ergebnissen, dabei 2 Fälle bei denen bereits Krankheitssymptome aufgetreten sind. Ich kenne keinen Fall, bei dem der Schnelltest/Selbsttest positiv war und dann im PCR bestätigt wurde. Ja, die Stichprobenanzahl ist hier bei mir gering und somit auch bei meiner Bewertung die Fehlerquote hoch. Trotzdem kann ich keinen Vorteil bei den Tests erkennen.

    Die Fehlerquote möchte ich nicht abschätzen, aber ich stimme zu, dass die Tests fehlerbehaftet sind. Der Test kann nur ein Baustein sein, wobei das Argument des Geldverdienens nicht von der Hand zu weisen ist. Mein GF hat sich schon geärgert, nicht auch eine Teststation eröffnet zu haben.

    Pandemiegerechtes Verhalten geht immer noch vor. Regelmäßige Testung hilft zusätzlich, ist aber nicht das Mittel, auf das sich alles stützen sollte.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Die betrieblichen Tests interessieren jetzt schon niemandem mehr, so meine Erfahrung. Die Leute sind heiß aufs Impfen.

    Das war eine riesige Geldverschwendung, würde ich sagen.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Ich kenne keinen Fall, bei dem der Schnelltest/Selbsttest positiv war und dann im PCR bestätigt wurde

    Das Kann ich so nicht bestätigen.

    Wir bieten unseren Mitarbeitern Schnelltests an und konnten seit Dezember 2020 schon den ein oder anderen infizierten finden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich kenne keinen Fall, bei dem der Schnelltest/Selbsttest positiv war und dann im PCR bestätigt wurde. Ja, die Stichprobenanzahl ist hier bei mir gering und somit auch bei meiner Bewertung die Fehlerquote hoch. Trotzdem kann ich keinen Vorteil bei den Tests erkennen.

    Ich kenne einen Beschäftigten unserer UK, bei dessen Kind in der Klasse 3 Mitschülern zu unterschiedlichen Zeitpunkten positiv mit Schnelltest getestet wurden und die dannach auch einen positiven PCR Test hatten.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Mach Dir keinen Kopf.

    Gib die Tests raus - wir legen einen Flyer dazu, wie man sich zu verhalten hat, wenn der Test positiv ist - und vergiss den Rest: nicht Dein Problem.

  • Mach Dir keinen Kopf.

    Gib die Tests raus - wir legen einen Flyer dazu, wie man sich zu verhalten hat, wenn der Test positiv ist - und vergiss den Rest: nicht Dein Problem.

    So läuft es auch. Ich kann damit leben. Die Leute, die nach Tests fragen tun das bewusst und gehen gut damit um.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Kleines Update: findige Mitarbeiter scheinen herausgefunden zu haben, dass ein positiv gemeldeter Schnelltest einige arbeitsfreie Tage beschert, bis der PCR-Test negativ ausfällt :D

    Die sind aber langsam bei euch :44:

    Aber wie willst du das verhindern? Eine rechtliche Handhabe gegen diesen Missbrauch gibt es nicht.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa (26. Mai 2021 um 14:15)