Zertifikat mit falschen Angaben

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  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    wir sind ein Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz u.s.w., und haben bis Ende 2018 einen Betrieb bez. Arbeitssicherheit betreut. Gestern habe ich aus Langeweile unseren Firmenname gegoogelt und bin auf die Seite des o.g. Betriebes gekommen, den wir damals betreut haben. Die Firma hat ein Zertifikat des TÜV´s Nord (von 2020) nach WHG online gesetzt. Dort ist unser Betrieb als Fachkraft für Arbeitssicherheit angegeben und mit angeblicher Sicherheitsunterweisung von 01/2020 eingetragen. Wir haben uns damals (2018) von diesem Betrieb getrennt, weil Arbeitssicherheit dort (fast) keinen Stellenwert hatte, also nicht unbedingt im Guten. Der Sachverständige des TÜV´s ist nicht erreichbar. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten? Ich finde es schon erstaunlich, entweder wurde nicht vernünftig geprüft, oder der Betrieb hat falsche Angaben, ggf. falsche Unterweisungsnachweise gebracht. Kennt sich jemand mit einer solchen Problematik aus? Hat jemand eine Idee, was man da machen kann:/? Ehrlich gesagt sind wir ziemlich stinkig darüber:cursing:.

    Viele Grüße,

    Colibrie

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  • Hallo Colibrie,

    dass ist ja mal ein starkes Stück.

    Du solltest mal überlegen, mit der für den Betrieb zuständigen BG zu sprechen.

    Die werden sich der Sache annehmen und auch sicherlich prüfen.

    Gruß Jaxon

  • Hallo Micha,

    einen Firmenanwalt haben wir bisher nicht gebraucht- und haben keinen. Wir sind ein relativ kleines Büro. Ein Anwalt kostet bestimmt einiges und ich weiß nicht, ob es sich für uns lohnt.

  • Hallo Colibrie,

    mit Täuschungen und/oder Falschbehauptungen wird immer schon gearbeitet :(.

    Einfach ignorieren oder eine Rechnung für die (?) Unterweisung schicken und anwarten,

    ob eine Reaktion statt findet.

    Andererseits....wen interessiert denn ein solches Zertifikat?

    mfg

    Uwe

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  • einen Firmenanwalt haben wir bisher nicht gebraucht- und haben keinen. Wir sind ein relativ kleines Büro. Ein Anwalt kostet bestimmt einiges und ich weiß nicht, ob es sich für uns lohnt.

    Denk mal an den TÜV Rheinland und die Brustimplantate. Wenn die Firma nun egal was für einen Mist baut, der öffentlichkeistwirksam wird und dein Name fällt im Zusammenhang mit dem Mist. Dann viel Spaß bei der Klarstellung.

    Du weißt ja, negative Nachrichten haften viel eher im Kopf als positive Nachrichten.

    Insofern würde sich ein Anwalt bestimmt lohnen. Vor allem sieht dein Ex-Geschäftspartner, dass du nicht alles mit dir machen lässt.

    Ich vermute mal, dass sie dann schnell zurückrudern und das als "Versehen" melden und entsprechend korrigiern werden.

    Nimm´s nicht auf die leichte Schulter.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Miteinander reden.

    Könnte man machen, ob es was bringt? Dann wird eben das Zertifikat aus dem Netz genommen oder nur der Hinweis auf die sicherheitstechnische Betreuung.

    Die Firma hat ein Zertifikat des TÜV´s Nord (von 2020) nach WHG online gesetzt.

    ...wen interessiert denn ein solches Zertifikat?

    Klingt für mich nach Fachbetrieb nach WHG. Ohne gültiges Zertifikat ist das kein Fachbetrieb mehr und darf einige Arbeiten auch nicht mehr durchführen.

    Ich würde den Sachverständigen des TÜV informieren und wenn der nicht erreichbar ist, dann eben seine Dienststelle/Vorgesetzter.

    Zusätzlich die untere Wasserbehörde, die für den Betrieb zuständig ist. Weiterhin könnte man auch die Arbeitsschutzbehörde des Betriebes kontaktieren, dann wird sich schnell herausstellen, ob der Betrieb überhaupt sicherheitstechnisch betreut wird. Zivilrechtliche Schritte kann man dann bei Bedarf immer noch einleiten, aber da sehe ich eher einen Bedarf bei den "Kunden" dieses Unternehmens.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Geschäftsleitung hatte es in der Vergangenheit nicht nötig mit uns zu reden, aus diesem Grund hatten wir das Betreuungsverhältnis gekündigt. Wir hatten quasi eine Alibifunktion. Wenn das Verhältnis im guten auseinander gegangen wäre, sähe es anders aus, aber so :|.

    Gruß Colibrie

  • Könnte man machen, ob es was bringt? Dann wird eben das Zertifikat aus dem Netz genommen oder nur der Hinweis auf die sicherheitstechnische Betreuung.

    Klingt für mich nach Fachbetrieb nach WHG. Ohne gültiges Zertifikat ist das kein Fachbetrieb mehr und darf einige Arbeiten auch nicht mehr durchführen.

    Ich würde den Sachverständigen des TÜV informieren und wenn der nicht erreichbar ist, dann eben seine Dienststelle/Vorgesetzter.

    Zusätzlich die untere Wasserbehörde, die für den Betrieb zuständig ist. Weiterhin könnte man auch die Arbeitsschutzbehörde des Betriebes kontaktieren, dann wird sich schnell herausstellen, ob der Betrieb überhaupt sicherheitstechnisch betreut wird. Zivilrechtliche Schritte kann man dann bei Bedarf immer noch einleiten, aber da sehe ich eher einen Bedarf bei den "Kunden" dieses Unternehmens.

  • Hallo AxelS,

    so werden wir verfahren. Wir haben uns schon mit der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt auf warten auf Rückruf. Anwalt möchte ich im MOment auch nicht einschalten.

    Danke für die Tipps :thumbup:

    Viele Grüße,

    Colibrie

  • Hallo Colibrie,

    auch wenn ihr euch getrennt habt, sollte der direkte Kontakt doch immer der erste Schritt sein.

    Die Welt ist ein Dorf... der Umgang miteinander ist imo die beste Visitenkarte.

    Ich hatte das übrigens auch schon in ähnlichem Rahmen. Auch das ein ehemaliger Kunde nach dem persönlichem Gespräch überhaupt nicht reagiert hat und munter mit mir in der Betreuung "geworben" hat und sogar Dokumente gefälscht hat um Schulungsnachweise vorlegen zu können. In dem Fall bin ich auch an die Aufsichtsbehörde gegangen.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin, Kiter,

    ... oder eine Rechnung für die (?) Unterweisung schicken und abwarten,

    ob eine Reaktion statt findet.

    diese Idee hat etwas ... vor allem, wenn eine zeitnahe Bildschirmkopie gemacht wurde ...

    aber da wir hier alle seriös sind, wird das kein Dienstleister von uns machen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Das kommt jetzt drauf an, wie ihr euch getrennt habt. War es halbwegs vernünftig, ruf den Ex-Kunden an und erklär ihm dass das nicht so geht.

    Wenn du böse bist, ruf die Zertifizierungsstelle an und lass dir die Beschwerdestelle geben.

    Das hat dann in letzter Instanz den Entzug des Zertifikats.... das tut weh

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Noch ein Gedankengang, da selbst schon gesehen...der TÜV hat 2020 rezertifiziert nach WHG. Die haben gesehen, dass auf dem letzten Zertifikat oder in irgendwelchen Unterlagen eure Firma als externer Verantwortlicher auftauchte und haben den somit auch ins neue Zertifikat gepackt. Ohne weiter nachzufragen. Dem Kunden ist es recht Wurst was drauf steht da er sein Zertifikat hat.

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