Hallo Zusammen,
Ich habe eine Aufgabe innerhalb meiner Ausbildung bekommen.
Die Frage.
Ändern sich die Pflichten des Arbeitgebers durch die Erhöhung der Mitarbeiterzahl.
Betrachtet werden soll der Arbeitssicherheits-, Umwelt,-Energie und Hygieneaspekt.
Ich aktualisiere bereits gesicherte Informationen immer wieder mal.
Was ich bisher rausgefunden habe:
-Die Grundbetreuung der SiFa+Betriebsarzt ändert sich, da die Stundenanzahl der SiFa abhängig ist von der Anzahl der Mitarbeiter. Grundlage ASiG
-Anzahl der Toiletten im Sanitärbereich sind abhängig von der Mitarbeiterzahl. Grundlage ASR-A4-1 Saitärräume
-Anzahl der Waschplätze (Jenachdem ob Kat. A,B,C). ASR-A4-1
-Abmessung Umkleideraum. Bei gleichzeitiger Nutzung 0,5m^2 pro MA. ASR-A4-1 (7.3) + Ausstattung (7.4)
-Ab 250 Versicherte einen Betriebssanitäter (falls schwere und Unfälle es erfordern) einstellen. DGUV 1 §27
Was ich mit eurer Hilfe gesammelt habe:
-Anzahl Ersthelfer DGUV1 §26 abhängig von der MA Zahl
-Falls Räume vergrößert werden ist die Anzahl der Brandmeldeanlage/Feuerlöscher anzupassen. Brandschutzhelfer ist abhängig von der MA Anzahl. ASR A2.2
-Mehr MA --> Mehr Produktion --> Mehr Abfall --> Abfallbeauftragter? Reicht Gefahrstofflager aus?
-Überprüfung Rettungs- und Fluchtwege. Ausmaße.
Ich durchforste momentan die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und erhoffe dort noch Informationen zu bekommen.
Fällt jemandem spontan was dazu ein oder kann mir nen Anstoß geben?
Vielen Dank