Pflichtänderungen Arbeitgeber durch mehr Mitarbeiter?

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  • Hallo Zusammen,


    Ich habe eine Aufgabe innerhalb meiner Ausbildung bekommen.

    Die Frage.

    Ändern sich die Pflichten des Arbeitgebers durch die Erhöhung der Mitarbeiterzahl.

    Betrachtet werden soll der Arbeitssicherheits-, Umwelt,-Energie und Hygieneaspekt.

    Ich aktualisiere bereits gesicherte Informationen immer wieder mal.


    Was ich bisher rausgefunden habe:

    -Die Grundbetreuung der SiFa+Betriebsarzt ändert sich, da die Stundenanzahl der SiFa abhängig ist von der Anzahl der Mitarbeiter. Grundlage ASiG

    -Anzahl der Toiletten im Sanitärbereich sind abhängig von der Mitarbeiterzahl. Grundlage ASR-A4-1 Saitärräume

    -Anzahl der Waschplätze (Jenachdem ob Kat. A,B,C). ASR-A4-1

    -Abmessung Umkleideraum. Bei gleichzeitiger Nutzung 0,5m^2 pro MA. ASR-A4-1 (7.3) + Ausstattung (7.4)

    -Ab 250 Versicherte einen Betriebssanitäter (falls schwere und Unfälle es erfordern) einstellen. DGUV 1 §27


    Was ich mit eurer Hilfe gesammelt habe:

    -Anzahl Ersthelfer DGUV1 §26 abhängig von der MA Zahl

    -Falls Räume vergrößert werden ist die Anzahl der Brandmeldeanlage/Feuerlöscher anzupassen. Brandschutzhelfer ist abhängig von der MA Anzahl. ASR A2.2

    -Mehr MA --> Mehr Produktion --> Mehr Abfall --> Abfallbeauftragter? Reicht Gefahrstofflager aus?

    -Überprüfung Rettungs- und Fluchtwege. Ausmaße.


    Ich durchforste momentan die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und erhoffe dort noch Informationen zu bekommen.


    Fällt jemandem spontan was dazu ein oder kann mir nen Anstoß geben?




    Vielen Dank

    13 Mal editiert, zuletzt von TechSafeB ()

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  • Je nach Änderung (Betriebsstätte, Schichten) usw. geht es dann weiter mit den ganzen Beauftragten

    • Sicherheitsbeauftragte sollten dann angepasst werden
    • Ersthelfer
    • Brandschutzhelfer
    • ab einer bestimmten Anzahl ist dann, soweit ich mich erinnere ein Brandschutzbeauftragter notwendig
    • Habt ihr mehr Produktion? also auch mehr Abfall --> evtl. Abfallbeauftragter
    • Habt ihr mehr Produktion? also auch mehr Gefahrstoffe --> evtl. Gefahrstoffbeauftragter oder auch Gefahrgutbeauftragter FALLS ihr jetzt die Mengenschwellen "reißt"

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    • Anpassung Betreuungszeit Betriebsarzt
    • Führungsstruktur? Gibt es da Ergänzungen? Evtl. noch ein oder zwei Ebenen dazu? dann Stellenbeschreibungen anpassen in Bezug auf Verantwortung und Pflichtenübertragung
    • Überprüfung Flucht- und Rettungswege; hier auf Ausmaße achten
    • Anzahl der Ersten Hilfe Mittel überprüfen
    • Anzahl der Feuerlöscher (Mehr Gefahrstoffe, mehr Personal --> Brandgefährdung steigt)
    • Habt ihr ein Gefahrstofflager? Für wieviel to von welchem Material ist das ausgelegt? Wie viel habt ihr? Dürft ihr überhaupt noch mehr?



    fällt mir noch ein

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Je nach Änderung (Betriebsstätte, Schichten) usw. geht es dann weiter mit den ganzen Beauftragten

    • Sicherheitsbeauftragte sollten dann angepasst werden
    • Ersthelfer
    • Brandschutzhelfer
    • ab einer bestimmten Anzahl ist dann, soweit ich mich erinnere ein Brandschutzbeauftragter notwendig
    • Habt ihr mehr Produktion? also auch mehr Abfall --> evtl. Abfallbeauftragter
    • Habt ihr mehr Produktion? also auch mehr Gefahrstoffe --> evtl. Gefahrstoffbeauftragter oder auch Gefahrgutbeauftragter FALLS ihr jetzt die Mengenschwellen "reißt"

    Sehr gute Ansätze. Ich schau mir die jeweiligen Vorschriften + Gesetze mal an.
    Ich aktualisiere in meinem ersten Post dann immer was ich rausgefunden habe und was ich mit eurer Hilfe rausgefunden habe.


    -Mehr Produktion: Ja



    • Anpassung Betreuungszeit Betriebsarzt
    • Führungsstruktur? Gibt es da Ergänzungen? Evtl. noch ein oder zwei Ebenen dazu? dann Stellenbeschreibungen anpassen in Bezug auf Verantwortung und Pflichtenübertragung
    • Überprüfung Flucht- und Rettungswege; hier auf Ausmaße achten
    • Anzahl der Ersten Hilfe Mittel überprüfen
    • Anzahl der Feuerlöscher (Mehr Gefahrstoffe, mehr Personal --> Brandgefährdung steigt)
    • Habt ihr ein Gefahrstofflager? Für wieviel to von welchem Material ist das ausgelegt? Wie viel habt ihr? Dürft ihr überhaupt noch mehr?



    fällt mir noch ein

    - Zum Gefahrstofflager habe ich noch keine Infos.

    2 Mal editiert, zuletzt von TechSafeB ()

  • Moin,

    ab einer bestimmten Anzahl ist dann, soweit ich mich erinnere ein Brandschutzbeauftragter notwendig

    Du wirst sicher noch Antwort von S. Schmeisser bekommen ... ein BSB hängt von den Abmessungen oder Komplexität eines Objektes ab - bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ist - unabhängig von der Beschäftigtenzahl - ein BSB zu stellen, wenn es im Genehmigungsbescheid steht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Du wirst sicher noch Antwort von S. Schmeisser bekommen ...

    Damit rechne ich, sobald ich an das Thema "Brandschutz" auch nur denke und etwas hier erwähne... ;) Und NEIN... das ist absolut nicht negativ gemeint.

    Die Beiträge von Hr. Schmeisser, kann ich eigentlich immer gut brauchen.


    bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ist - unabhängig von der Beschäftigtenzahl - ein BSB zu stellen, wenn es im Genehmigungsbescheid steht

    Richtig. Deswegen hab ich vorausgeschickt dass es mehr Produktion geben muss. Evtl. ist hier noch eine Anlage erweitert oder neu erstellt worden.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Die Menge des Abfalles hat nichts mit der Bestellung eines Abfallbeauftragten zu tun, sondern die Einstufung gem. AVV oder die Genehmigung der Anlage (4. BImSchV). die Anforderungen für den Abfallbeauftragten findest du im KrwAG und in der Stötfallverordnung.

    Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten regelt die GbV. Hier sind keine Mengenschwellen aufgeführt (s. §3).

    Ein Gefahrstoffbeauftragter ist gesetzlich nicht gefordert (GefStoffV).

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Doch, sowohl beim Abfallbeauftragten, als auch beim Gefahrgutbeauftragten gibt es Mengenschwellen, bei deren Unterschreitung auf den entsprechenden Beauftragten verzichtet werden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.