Datenschutz kontra Arbeitsschutz

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  • Hallo zusammen,

    ich hoffe mit meiner ersten Anfrage an die Fachwelt keine relevanten Fehler zu begehen...

    In meiner "Freizeit" betätige ich mich Nebenberuflich als SIGEKO, ein wenig Tiefbau, Hochbau,

    was halt so in Heimatnähe anfällt.

    Meine Dokumentationspraxis, "Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte", natürlich gibt es auch Baustellennotizen

    und ggf. ein schönes Protokoll.

    Kürzlich wurde ich unsanft auf Bauarbeiterart auf die DSGVO und die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild,

    verbunden mit rechtlichen Androhung einer Strafanzeige hingewiesen.

    Lt. Polier darf ich nach mündlicher Einverständniseinholung dann auch Missstände dokumentieren...

    Ich habe unverzüglich alle Bilder mit "Menschen" gelöscht, konnte dann auch nicht mehr der Bauleitung

    die Missstände aufzeigen..., welch ein Segen.

    Welche Erfahrungen mit diesem Thema Fotografieren habt Ihr...?

    ...muss die Polizei dann auch beim Blitzen im Vorfeld fragen... :)

    Sonnige Grüße aus Randthüringen

    Ralf

    Dummheit schafft nicht immer Freizeit, manchmal eine Auszeit oder ein Ende...:(

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  • In solchen Situationen habe ich immer das Gesicht aus dem Fokus genommen und direkt auf den eigentlichen Fehler gehalten. Ohne die Möglichkeit, die Person zu identifizieren, hat man auch den Datenschutz eingehalten.

    Bei bestimmten Darstellungen mit voller Person, zum Darstellen gewisser Situationen, habe ich im Vorfeld deren Erlaubnis eingeholt und bei der Verwendung trotzdem die Gesichter unkenntlich gemacht.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ganz dünnes Eis sage ich da nur.... ich schließe mich Hafensifa an: du darfst nicht einfach die Personen kenntlich darstellen! Auch die Polizei macht in der Regel Beifahrer auf Fotos unkenntlich ;-). Der "Schuldige" muss wegen der Beweislast beim "Blitzen" sichtbar sein (sonst würde man sich ja hier dauerhaft in einer Beweispflichtskette befinden *lach*).

    Als Sifa hast du ja die Aufgabe die Missachtungen im Arbeitsschutz aufzuzeigen und zu beraten, wie man es ändern muss: keinen MA anzuklagen. Wenn auf der Baustelle 3 Personen kein geeignetes Schuhwerk tragen, machst du ja kein Foto der Leute, sondern informierst den Unternehmer: "blablabla...außerdem ist bei der Begehung aufgefallen, dass einige MA falsches Schuhwerk tragen. Hier ist zu empfehlen, die betroffenen Personen zu unterweisen und geeignete Arbeitsschuhe zur Verfügung zu stellen!" o.ä.!

  • Herzlichen Dank für die Blitzantworten!

    Bei der Dokumentation via Bild geht es mir auch nicht um Anklage, nach 17 Jahren "Arbeitsschützer aus Leidenschaft" geht es eigentlich "nur" um den Schutz der Personen bzw. Gesundheit.

    Leider macht es wenig Sinn Bierflaschen ohne Bauschaffende abzulichten, bzw. "Rudelbildungen" ohne Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.

    Zu 99% reicht ein "artgerechtes", auf Augenhöge geführtes Bauarbeitergespräch :-), wenn ein BV wegen Masseninfektion geschlossen wird, auch für den SIGEKO und den Auftraggeber nicht zufriedenstellend.

    "Meine" Bilder werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, dienen nur der Nachweisführung.

    Zukünftig denke ich für dieses BV über einen Zeichenblock nach und berufe mich auf künstlerische Freiheit :) :) :)

    Dummheit schafft nicht immer Freizeit, manchmal eine Auszeit oder ein Ende...:(

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  • Hallo,

    Welche Erfahrungen mit diesem Thema Fotografieren habt Ihr...?

    Mit Personen hatte ich jetzt noch keine Probleme, dafür

    aber mit Fotos von Details in Räumen. Mal wollte man

    eine zusätzliche Genehmigung für Bildaufnahmen von

    der Konzernleitung sehen, mal ging es um eine Beschränkung

    hinsichtlich der Verwendung der Bildaufnahmen. So durften

    diese nicht öffentlich, z.B. für Vorträge oder Fachartikel

    verwendet werden.

    Um da jedem Ärger weitgehend aus dem Weg zu gehen,

    sollte man diesen Punkt immer im Vorfeld schriftlich klären.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    Welche Erfahrungen mit diesem Thema Fotografieren habt Ihr...?

    von Unternehmen zu Unternehmen verschieden ... tolle Antwort, gell? :)

    In einem Unternehmen lassen sich die Mitarbeiter ablichten, in einem anderen nicht,

    in einem Unternehmen dürfen die Produkte nicht erkennbar sein,

    in einem Unternehmen dürfen die Teile, die oberflächenbehandelt werden, nicht identifizierbar sein, wie z.B. Motorhaube des Luxuswagens XY oder Tankabdeckung des Motorrades KL.

    All dies kann und soll man vorab klären und dokumentieren, so dass man z.B. beim Wechsel eines Ansprechpartners auf eine Genehmigung berufen kann.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    Personen unkenntlich machen, in Betrieben nach einer Erlaubnis fragen und vielleicht direkt, also vor der Nutzung der Fotos das ok einholen.

    Es ist schwer. Eine Patentlösung wird es nicht geben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich habe mal Nebenberuflich in einer Maschinenfabrik mit Langdrehmaschinen gearbeitet. Das waren Hochgeschwindigkeitsdrehmaschinen, die aus Rundstangenmetallen Kleinteile für die Automobilindustrie und Zulieferer hergestellt haben. Die Maschinen waren gekapselt, weil die sehr viel Schneidöle

    eingesetzt haben. Die ganzen Hallen dampften nur so vor Ölen in der Luft und auf den Böden. DAs Problem war nur, dass wenn sich Funken in der Schneidkabine gebildet haben, dass das Öl sich entzündet hätte. Also hatten die in den Kabinen eine "Funken-/Blitzüberwachung". Und ich wollte in dieser Halle fotografieren. Ich mag gar nicht darüber nachdenken, wenn meine Kamera mit Blitz fotografiert hätte. Ach Gott.

    Übrigens durfte ich keine Personen oder Produktionsschritte bebildern. Nur die Abweichung selbst und immer ohne Blitz!!!!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wenn ich was veröffentliche dann mache ich die Personen und den Bezug zum Unternehmen eigentlich unkenntlich. Ist mir auch schon einmal passiert, dass das schief lief; ich habs dann gelöscht und mich entschuldigt.

    Aber grundsätzlich pixle ich alle Bilder wo was erkennbar wäre, oder zoome gleich so weit in die Situation rein, dass nichts und niemand aussenrum erkennbar ist.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Grundsatzlich ist nicht das Fotografieren von Personen strafbar, sondern das Veröffentlichen der Fotos ohne Einverständnis.

    Ausnahmen gibt es für die Presse oder für Fotografien in deren Mittelpunkt nicht die Person(en) stehen, sondern diese nur zufälig mit im Bild sind, wenn ich z.B. eine Sehenswürdigkeit fotografiere und alles voll Touris ist.

    Bei Tonaufnahmen ist schon das Anfertigen der Aufnahme strafbar.

    Wenn die Fotos nur Teil eines internen Berichts sind und nicht veröffentlicht werden, ist das erlaubt.

    Es muss natürlich- weil es vermutlich kein öffentlicher Raum ist-, eine Fotografiererlaubnis bei der verantwortlichen Person eingeholt werden.

    Ich würde also auf gut "bauarbeiterisch" antworten "Hör' auf zu heulen! Dann zeig' mich doch an!" oder sowas...

  • Hallo,

    es ist ein komplexes Thema, man siehe z.B. hier:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/un…bar_181889.html

    Und letztlich stellt sich doch immer eine Frage: Möchte man im

    Zweifelsfall deshalb einen Rechtsstreit führen? Ich sehe da

    weniger das Strafgesetz kritisch, als die zivilrechtliche Seite. Anzeigen

    kann man grundsätzlich immer, ob das aber dann auch ein

    Staatsanwalt verfolgt, steht doch auf einem ganz anderen Blatt Papier.

    Zivilrechtlich sieht es da dann schon wieder anders aus.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • in der SiGeko Beauftragung wird die Fotografiererlaubnis schriftlich festgehalten, alle AN und NU werden darüber informiert - Begründung: Dokumentationspflicht, keine Veröffentlichung, kein Eingriff in Privatsphäre (Baustelle ist Privatgrundstück und das Hausrecht gilt).

    Ich versuche es auch zu vermeiden bzw. vorab zu kommunizieren. Aber manchmal ist auch das nicht möglich. Das Ranzoomen macht es teilweise schwierig, da Situation und Umfeld oft die Gefährdungslage darstellen. Was bringt mir z.B. ein Foto eines MA auf einer Rüstlage ohne Seitenschutz, wenn nicht erkennbar ist ob das die 1. Rüstlage 50cm über dem Boden oder die Rüstlage in 10m über dem Boden ist.