Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall

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  • Landessozialgericht Essen, Urteil vom 09.11.2020
    - L 17 U 487/19 -

    Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall

    LSG Essen zum Betriebsweg im Homeoffice

    Der vom Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit zurückgelegte Weg ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.11.2020 entschieden.

    Der Kläger ist als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitet dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018 stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es liege kein Arbeitsunfall vor. Der Sturz habe sich im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet. Dagegen klagte der Kläger erfolgreich vor dem SG Aachen.

    LSG verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls

    Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles lägen nicht vor. Der vom Kläger zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (wege)unfallversichert, noch als versicherter Betriebsweg anzusehen. Bei der Wegeunfallversicherung beginne der Versicherungsschutz erst mit dem Durchschreiten der Haustür des Gebäudes. Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließe, könne ein im Homeoffice Beschäftigter niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert sein.

    Kein Betriebsweg in Ausübung der versicherten Tätigkeit

    Die Annahme eines Betriebsweges scheide aus, da sich der Kläger zum Zeitpunkt des Treppensturzes auf dem Weg in sein Arbeitszimmer zur erstmaligen Aufnahme seiner versicherten Tätigkeit am Unfalltag befunden habe. Es handele sich bei Betriebswegen um Strecken, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt würden. Vor- und Nachbereitungshandlungen der versicherten Arbeitsleistungen fielen nicht darunter. Der Kläger habe den Weg zurückgelegt, um seine versicherungspflichtige Tätigkeit im Homeoffice am Unfalltag erstmalig aufzunehmen.


    Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de


    Urteil im Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…0/NRWE_L_17_U_487_19.html

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Das Urteil ist keine Überraschung; auch bei einem Unfall im Treppenhaus auf dem Weg von einer als Wohnung genutzen Wohnung (sprachlich nicht gerade schön ...) zu einer als Heimarbeitsplatz genutzten Wohnung wurde kein Wegeunfall anerkannt.

    Die Haustür ist und bleibt der Bezug.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Sehr interessant. Habe ich noch nie drüber nachgedacht, dass sowas im HomeOffice passieren kann.

    Ärgerlich für den Beklagten.

    :(

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    :doppelthumbsup::doppelthumbsup::doppelthumbsup:"Solange es ein Besser gibt, ist gut nicht gut genug.":doppelthumbsup::doppelthumbsup::doppelthumbsup:

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  • ...

    Die Haustür ist und bleibt der Bezug.

    Noch, aber das soll ja geändert werden, gerade auf vermehrtes Homeoffice. Dann wäre es versichert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Recht so!


    Das Zuhause entzieht sich jeglicher Einflussnahme durch den AG oder Aufsichtsbehörden, Stichwort: Unverletzlichkeit der Wohnung (was auch ok ist). Doch aus genau diesem Grund sollte dieser Bereich auch komplett aus den Versicherungsleistungen gestrichen und solche Klagen gar nicht erst zugelassen werden.

    Hier kann und darf nur eine private Unfallversicherung greifen!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Recht so!


    Das Zuhause entzieht sich jeglicher Einflussnahme durch den AG oder Aufsichtsbehörden, Stichwort: Unverletzlichkeit der Wohnung (was auch ok ist)...

    Dies gilt gleichermaßen und bezogen auf den Wegeunfall auch für den Weg zur Arbeit. Ich sehe hier eher ein Abgrenzungsproblem. Andernfalls hatte der Kläger nicht erstinstanzlich Recht bekommen. Die Gerichte werden sich dem wohl oder übel annehmen müssen.

  • Zusammengefasst heißt das: der Weg von der Küche zum PC (wo auch immer der steht) ist nicht versichert. Stehe ich auf und gehe wieder durchs Haus, ist das ebenfalls nicht versichert. Stehe ich auf und gehe zum Faxgerät, welches im Keller steht, ist das versichert. Habe ich das so richtig verstanden.

    Kurz beschrieben: es muss mit der eigentlichen Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Kurz beschrieben: es muss mit der eigentlichen Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

    So steht es zumindest hier Auch im Homeoffice unfallversichert (dguv.de)


    Die Gerichte werden sich dem wohl oder übel annehmen müssen.

    das soll ja geändert werden, gerade auf vermehrtes Homeoffice.

    Das sollte halt der Gesetzgeber zeitnah hier "Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung" regeln.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ergo, alles eine Frage der Beschreibung des Unfalles.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Das sollte halt der Gesetzgeber zeitnah hier "Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung" regeln.

    Minister Heil hatte ja einen Entwurf vorgelegt, der aber anscheinend so nicht akzeptiert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Interessant wäre die Frage nach dem Zum/vom Drucker, um dienstlige Dinge zu drucken....


    Nun ist die häusliche Wendeltreppe kein Weg nach ASR... Insofern sehe ich da auch keine echte Chance.


    Früher war ich allerdings IT-Berater (selbständig), und habe komplette Netzwerke inkl. Server bei mir zu Hause aufgebaut, konfiguriert und in Betrieb genommen. Anschließend habe ich das Ganze zum Kunden gebracht, dort fachgerecht installiert - lief natürlich 1a, da bereits durchgetestet (im Rahmen der schriftlich niederlegenten Kundenanforderung). Besucher haben nicht schlecht getaunt, als mein Wohnzimmer mit diversen EDV-Anlagen zugestellt war....


    Was, wenn jetzt ein angestellter Mitarbeiter für seine Firma das Gleiche in Home-Office macht, und über die Anlage drüberfliegt....? Spekulation... Es wird wohl nie dazu kommen, aber in einem solchen Fall würde ich eher auf das Einstehen der Versicherung spekulieren.

  • Ergo, alles eine Frage der Beschreibung des Unfalles.

    Deshalb habe ich Druckerpapier und Ersatztoner an strategischen Stellen im Haus verteilt. im Keller, im Küchenschrank... ab und zu muss mal der Router zurückgesetzt werden oder am Telefonkabel gewackelt.....