SDB bei Gefahrgut

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Hi,

    Straße / Binnenschiff wurde bereits beantwortet, hier ist es nicht gefordert (das Sicherheitsdatenblatt wird im ADR nicht mal erwähnt).

    Im IMDG-Code ist das Sicherheitsdatenblatt als eine Möglichkeit zur Erfüllung der Anforderung, Informationen über Notfallmaßnahmen bereitzustellen, genannt. Es kann somit genutzt werden, muss aber nicht. Dies entscheidet die Reederei, siehe IMDG-Code 5.4.3.4.1:

    "Für Sendungen mit gefährlichen Gütern müssen geeignete Informationen über Notfallmaßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen mit gefährlichen Gütern während der Beförderung jederzeit sofort verfügbar sein. Diese Informationen müssen getrennt von den Versandstücken mit gefährlichen Gütern bereitgehalten werden und müssen bei einem Zwischenfall sofort zugänglich sein. Es gibt folgende Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen:

    .1 entsprechende Eintragungen in der besonderen Liste, dem Manifest oder dem Beförderungsdokument für gefährliche Güter oder

    .2 Bereitstellung eines gesonderten Dokuments wie z.B. eines Sicherheitsdatenblatts oder

    .3 Bereitstellung einer gesonderten Dokumentation wie der EmS-Leitfaden – Überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern zur Verwendung in Verbindung mit dem Beförderungsdokument und dem Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (MFAG)"

    schöne Grüße vom u.a. Gefahrgutbeauftragten See

  • Für den Transport auf der Straße gab es früher die Merkblätter zu den jweiligen UN-Nummern.

    Ich denke, dass ersetzt die SdB

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Die "schriftlichen Weisungen" für den Fahrzeugführer, ADR 5.4.3, nahezu identisch auch bei RID (Schiene) und ADN (Binnenschiffahrt) beschreiben einfachste Schutzmaßnahmen bei den einzelnen Gefahrgut-Klassen nach einem Unfall. Da bei diesen Transporten "schnell" externe Hilfe zur Verfügung steht - im Gegensatz zu See- oder Lufttransporten, reichen die Maßnahmen der schriftlichen Weisungen aus.

    Die Merkblätter, die du meinst, haben Feuerwehr und Co: den "Hommel", mit rund 3300 Stoff-Einträge in 8 Bänden, bzw. die Datenbank MEMPLEX.

    Auf internationaler Feuerwehr-Ebene werden eher die ERI-Cards (Gruppenunfallmerkblätter) verwendet (Gibts auch als Freeware), teils auch der NFPA-Gefahrendiamant (National Fire Protection Association, US-Raum) oder der EAC (Emergency Action Code, Commonwealth Realms).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)