Helm bei Kranbetrieb jetzt mit Kinngurt?

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  • Hallo,

    beim letzten Audit wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass beim Betrieb des Brückenkrans der zu tragende Helm jetzt einen Kinngurt haben müsste. Kann mir jemand sagen, wo ich diese Vorschrift finden könnte?


    In der BGI 556 / DGUV Information 209-013 - Anschläger steht unter


    "Schutz des Kopfes

    Wegen der Anstoßgefahr, z.B. an den Kranhaken, beim Annehmen der Anschlagmittel, beim Gang durch Lagerregale, ist ein Industrie-Schutzhelm notwendig.

    Überall, wo mit Kopfverletzungen zu rechnen ist, müssen Arbeitsschutzhelme zur Verfügung gestellt und getragen werden."


    Warum hier auch noch zwischen "Industrie-Schutzhelm" und "Arbeitsschutzhelm" unterschieden wird, kann ich nicht nachvollziehen, aber von Kinngurt lese ich nichts. Vor allem weil es sich ja um eine ebenerdige Halle handelt und nicht um ein Gerüst oder dergleichen.


    Danke.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Kann dies bezüglich auch nichts finden. Konnte er seine Aussage nicht unterstreichen, mit einem Nachweis ?


    Lg

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  • Von einer "Vorschrift" ist mir nichts bekannt, allerdings enthält die DIN EN 397 / DIN EN 14052 Prüfvorschriften für die Kinnriemenbefestigung.
    Die BG Bau empfiehlt, im Rahmen der GBU zu prüfen, ob der Helm (ohne Kinnriemen) durch äußere Einflüsse vom Kopf fallen kann
    (und sie fördert seit 2019 die Beschaffung von Helmen mit Kinnriemen).

    Erfahrungswerte:
    Das Herabfallen von Helmen passiert häufig bei vornübergebeugter Arbeitshaltung, bei Arbeiten über Kopf oder beim Anstoßen an feste Gegenstände.
    Was sagen die Zahlen bei euch? Wie häufig wird denn der Helm durch die Tätigkeiten beim An-/Abschlagen vom Kopf befördert?

    Ein einfacher Kinnriemen verhindert (Erfahrungswerte) nicht das Herabfallen, damit der Helm in jeder Situation sitzt, braucht es einen 3-Punkt bzw. 4-Punkt-Kinnriemen.


    Nachtrag:
    Es gibt Anbieter, bei denen der Kinnriemen mit Hilfe einer speziellen Schnalle sowohl die Anforderungen an Industrieschutzhelme (mind. 150 N) als auch die Anforderungen an Bergsteigerhelme (mind. 500 N) erfüllt.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Vielen Dank!

    Ich habe also nichts überlesen oder übersehen. Muss dazu sagen, was war ein ISO 9001:2015 Qualitäts / ISO 14001:2015 Umweltaudit mit Einschlag Arbeitssicherheit mit einem Auditor der ALLES auditiert (auch Arbeitssicherheit) und sich nicht zurückhalten konnte! darum stand auch im Abschlussbericht darüber nichts.


    Ist wie gesagt eine Halle mit einem 15 Tonnen-Brückenkran in dem große Böcke für Glasbandmaße verfahren werden. Der Helm wäre ja in jedem Fall nur ein Anstoßschutz.


    Wollte nur noch mal sicher gehen!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
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  • Hallo,

    beim letzten Audit wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass beim Betrieb des Brückenkrans der zu tragende Helm jetzt einen Kinngurt haben müsste.

    Hallo Frank,


    du könntest auch den Auditor fragen woher er seine "Weisheit" hat. Wenn er fordert, sollte er auch begründen können, warum dies so ist.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo,

    bei uns gibt es diese Diskusion seit wir vor ca. 3 Jahren die "Kletterhelme" eingeführt haben. Bei den alten Schutzhelmen gab es dieses Thema nicht, weil schlicht kein Kinnriemen vorhanden.

    Nach Rücksprache mit unserer AP der BG Bau gilt bei uns Folgendes:

    Bei Höhenarbeiten (Kranmontage+ Gerüstbau), bei Arbeiten bei denen eine PSAgA getragen werden muss sowie bei Überkopfarbeiten ist der Kinnriemen zu schliessen. Bei der gewöhnlichen Arbeit nicht. Selbst die BG erkennt an, dass die Kletterhelme dank der Passform sowie der Hinterkopfverstellung deutlich fester sitzten als die herkömmlichen Helme.

    Bei einem Portalkran in einer Halle (diese haben wir auch), sehe ich keine Notwendigkeit den Kinnriemen zu schliessen.

    Und wie es Andy schon geschrieben hat, wenn er es bemängelt, muss er es belegen können.



    Grüße

  • Ich kenne auch nur die Empfehlung der Berufsgenossenschaften.


    Beim Tragen von PSA gegen Absturz einen Helm mit Kinnriemen zu tragen ist sinnvoll. Im Fall des Falles fällt der Helm meistens herunter und der Verunfallte zieht sich schwere Kopfverletzungen zu. Auch bei Tätigkeiten mit übergebeugter Arbeitshaltung sehr sinnvoll.

    Dass die BG BAU den Baustellenhelm mit Kinnriemen bevorzugt kann man daran sehen, dass sie die Anschaffung für ihre Mitgliedsbetriebe nicht unerheblich fördert.

    Ich habe von einem Hersteller vor einiger Zeit mitgeteilt bekommen, dass ein Helm entwickelt wird der ohne Kinnriemen halten soll. Muss hier nochmal nachhaken. Würde die Trageakzeptanz sicherlich erhöhen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • "Kletterhelme"

    Da sieht man wieder wie die unterschiedlichen Standorte der BG Bau arbeiten. Bei uns wurden die "Kletterhelme" (Bergsteigerhelme) mit ihrem 3-Punkt-Gurt untersagt, da die Zugkraft am Kinnriemen zu groß sei und die Gefahr der Strangulation besteht. Die Ausführung mit 4-Punkt-Riemen an Industrieschutzhelmen sei zulässig und anwendbar. Deklarierte Bergsteigerhelme habe ich nur mit 3-Punkt-Riemen gefunden.


    Thema Anschläger: Habe ich schon immer die Forderung mit Kinnriemen auf den Tisch gehabt und fand es auch nachvollziehbar. Der Bezug ist hier weniger, dass der Helm auch bei Sturz auf dem Kopf bleibt, sondern die "Kopfarbeit" des Anschlägers beim Heben der Lasten. Kurzes Visier für großes Blickfeld und Kinnriemen damit beim nach oben - links - rechts - unten schauen der Helm da bleibt wo er hingehört.

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  • Ich kenne auch nur die Empfehlung der Berufsgenossenschaften.

    Von Berufsgenossenschaft habe ich auch keine andersartige Nachricht bekommen. Im Audtbericht stand es dann auch nicht. Habe ich es zu den Akten gelegt, da bei uns keine Klettertätigkeiten durchgeführt werden und die A-Gestelle auch nicht so weit nach oben gezogen werden, dass man den Kopf in den Nacken legen müsste.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Habe ich es zu den Akten gelegt, da bei uns keine Klettertätigkeiten durchgeführt werden

    Hallo Frank,


    die Kernaussage des Auditor war doch

    "beim Betrieb des Brückenkrans der zu tragende Helm jetzt einen Kinngurt haben müsste"

    Der "Betrieb" besteht ja nicht aus Klettertätigkeiten.

    Oder lese ich das nicht richtig?


    Grüße

  • Bei der Ausführung des Kinngurtes ist zu berücksichtigen, dass sich der Kollege damit nicht aufhängen kann. Aus den vergangen Tagen gab es da den Helm mit dem ledernen Kinnriemen...

    An den Containerbrücken sitzen die Kranfahrer in Kabinen auf 45+ Metern. Für den gesicherten Weg benutzen diese normale Helme. Die Technik hat entsprechende Helme mit Kinngurt, der auch wegen der angebrachten Lampen und Gehörschützer genutzt wird. Diese haben im Schließmechanismus eine Sollbruchstelle, die ein "erhängen" verhindert. Bei vielen Arbeiten gehört wegen des Übersteigens der Geländer auch PSAgA mit wiederkehrender Praxisschulung zum Paket.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo Hafensifa,

    in Deinem Bereich ist das tatsächlich wichtig. Aber bei mir, auf dem Boden der Halle, ohne Höhe, ohne Klettern ist der Gurt nicht notwendig.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Joa, würde ich auch so sehen. Die Lascher, die im Portal arbeiten, haben auch nur normale Helme auf.

    War jetzt nur mal zur Rundung der Beiträge gedacht, weil es eben nicht "eines für alles" gibt. Sonst wären wir ja irgendwann ohne Aufgabe ;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

    Einmal editiert, zuletzt von Hafensifa ()

  • Da sieht man wieder wie die unterschiedlichen Standorte der BG Bau arbeiten. Bei uns wurden die "Kletterhelme" (Bergsteigerhelme) mit ihrem 3-Punkt-Gurt untersagt, da die Zugkraft am Kinnriemen zu groß sei und die Gefahr der Strangulation besteht. Die Ausführung mit 4-Punkt-Riemen an Industrieschutzhelmen sei zulässig und anwendbar. Deklarierte Bergsteigerhelme habe ich nur mit 3-Punkt-Riemen gefunden.


    Thema Anschläger: Habe ich schon immer die Forderung mit Kinnriemen auf den Tisch gehabt und fand es auch nachvollziehbar. Der Bezug ist hier weniger, dass der Helm auch bei Sturz auf dem Kopf bleibt, sondern die "Kopfarbeit" des Anschlägers beim Heben der Lasten. Kurzes Visier für großes Blickfeld und Kinnriemen damit beim nach oben - links - rechts - unten schauen der Helm da bleibt wo er hingehört.

    Wenn ich den Begriff "Kletterhelm" verwende, dann nur umgangssprachlich! Natürlich sind Industrieschutzhelme im Design eines Kletterhelmes gemeint, die der EN 397 genügen und deren Kinnriemen bei einer Zugkraft von max. 25 Kg öffnen.