Hallo,
beim letzten Audit wurde ich drauf aufmerksam gemacht, dass beim Betrieb des Brückenkrans der zu tragende Helm jetzt einen Kinngurt haben müsste. Kann mir jemand sagen, wo ich diese Vorschrift finden könnte?
In der BGI 556 / DGUV Information 209-013 - Anschläger steht unter
"Schutz des Kopfes
Wegen der Anstoßgefahr, z.B. an den Kranhaken, beim Annehmen der Anschlagmittel, beim Gang durch Lagerregale, ist ein Industrie-Schutzhelm notwendig.
Überall, wo mit Kopfverletzungen zu rechnen ist, müssen Arbeitsschutzhelme zur Verfügung gestellt und getragen werden."
Warum hier auch noch zwischen "Industrie-Schutzhelm" und "Arbeitsschutzhelm" unterschieden wird, kann ich nicht nachvollziehen, aber von Kinngurt lese ich nichts. Vor allem weil es sich ja um eine ebenerdige Halle handelt und nicht um ein Gerüst oder dergleichen.
Danke.
Gruß Frank