Werden Vorsorgebescheinigungen/Arbeitsmedizinische Vorsorge-Eignungsuntersuchungen von aus dem Ausland (EU), hier in Deutschland tätigen Subunternehmern anerkannt? Oder kennt ihre eine Vorschrift/ Verordnung etc. wo das gefordert wird? Es geht um die Untersuchung nach Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“
Vorsorgebescheinigungen-Arbeitsmedizinische Vorsorge aus dem Ausland-Anerkennung in Deutschland
- Tanzderhexen
- Erledigt
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Moin,
es gibt keine Vorsorge nach dem Grundsatz G41. Es gibt auch keine arbeitsmedizinischen Vorsorge-Eignungsuntersuchungen.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/29374
https://www.mesino-arbeitsschu…inische-untersuchung-g-41
Die Notwendigkeit einer G41 kann sich maximal im Einzelfall aus dem Arbeitsrecht ergeben.
Gruß Frank
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Hallo,
zum Verständnis: MA kommt aus dem Ausland (Polen, etc) - MA arbeitet bei einem Subunternehmen, welches im Ausland ansässig ist - Subunternehmen hat Auftrag in Deutschland und schickt MA nach Deutschland...?
Es wird wohl auf eine Entscheidung der beauftragenden Firma hinauslaufen...
Als Beispiel:
"...2.4 Arbeitssicherheitliche und betriebsärztliche Betreuung
Kontraktoren haben ihrerseits Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in der Zahl zu berufen, wie es in der DGUV 2 vorgeschrieben ist. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte aller Beteiligten sollen bei Bedarf Informationen austauschen und zusammenarbeiten. Auf Verlangen von xxx haben Kontraktoren Vertreter ihrer Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte zu sicherheitlichen Besprechungen oder Besichtigungen beizustellen...."
Schon bei der Auswahl der Subunternehmer würde ich diesen Punkt einbauen.
Es kommt auf die Regelungen und Vorgaben des Herkunftlandes an...
Am Besten den Betriebsarzt fragen, wie er damit umgeht?
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zum Verständnis: MA kommt aus dem Ausland (Polen, etc) - MA arbeitet bei einem Subunternehmen, welches im Ausland ansässig ist - Subunternehmen hat Auftrag in Deutschland und schickt MA nach Deutschland...?
Genau
es gibt keine Vorsorge nach dem Grundsatz G41. Es gibt auch keine arbeitsmedizinischen Vorsorge-Eignungsuntersuchungen.
Das ist mir schon bekannt. Aber der Sprachgebrauch ist auch bei Ärzten etc. immer noch dahingehend.
Es kommt auf die Regelungen und Vorgaben des Herkunftlandes an...
Die Mitarbeiter haben eine Bescheinigung aus dem Herkunftsland (EU-Mitglied) über die Eignung in deutscher Sprache vorliegen. Wie von E.weline beschrieben fordert der Auftraggeber (Großbaustelle) einen Nachweis dass die Bescheinigung auch in Deutschland gilt.
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Moin,
wie soll eine Bescheinigung in Deutschland gelten, für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?
Gruß Frank
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Die Mitarbeiter haben eine Bescheinigung aus dem Herkunftsland (EU-Mitglied) über die Eignung in deutscher Sprache vorliegen.
....stellt sich doch die Frage, ob die Untersuchungsinhalte und Eignungskriterien in diesem Staat, mit den deutschen Inhalten identisch sind?
Hast du diese Frage schon geklärt?
Gruß
Andy
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Moin,
wie soll eine Bescheinigung in Deutschland gelten, für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?
Gruß Frank
Guudsje,
...DAS spielt überhaupt keine Rolle. Hier geht es wieder um Fütterung des Papiertigers. Selbst wenn die Bescheinigung in Kisuaheli vorliegt, ist dies den meisten deutschen Auftraggebern relativ schnuppe. Sie möchten eine "Versicherung" um sich im Zweifel darauf zurückzuziehen oder um entsprechende Forderungen einer, wie auch immer gearteten, Norm formal als erfüllt nachweisen zu können. Wir sind uns einig, glaube ich, das am Ende nur eines bei der Vergabe von Arbeiten zählt - der Preis!
...und grundsätzlich ist die ganze Geschichte mit Vorsorge, Eignung etc.pp. ja auch bei uns in Deutschland mittlerweile nur noch eine Luft-/Lachnummer...
In diesem Sinne
Der Michael
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wie soll eine Bescheinigung in Deutschland gelten, für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?
Die Bescheinigung sagt nur aus dass die Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage sind "Arbeiten in der Höhe" auszuführen.
für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?
Das interessiert den Auftraggeber nicht
Untersuchungsinhalte und Eignungskriterien in diesem Staat, mit den deutschen Inhalten identisch sind?
Ja sind sie
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Das interessiert den Auftraggeber nicht
Moin,
und deswegen liegt es in seinem Ermessen, ob er die Bescheinigungen anerkennt oder nicht. Was der Auftraggeber möchte ist ein "Wo steht das?", auf dem er sich ausruhen kann, wenn etwas passiert. Die Antwort lautet aber "Das steht nirgends".
Gruß Frank
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Was der Auftraggeber möchte ist ein "Wo steht das?", auf dem er sich ausruhen kann, wenn etwas passiert.
Genau so ist es.
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Wir nehmen den Satz "Der Auftragnehmer hat für die Ausführung der Tätigkeit geeignetes, befähigtes und unterwiesenes Personal bereitzustellen. Alle notwendigen Vorsorgen sind zu gewährleisten." in die AVB der Verträge mit auf und mit Unterschrift des AN liegt das Thema dann auch auf seinem Tisch. Als AG kann/darf/will ich das dann stichprobenartig abfragen.