Vorsorgebescheinigungen-Arbeitsmedizinische Vorsorge aus dem Ausland-Anerkennung in Deutschland

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  • Werden Vorsorgebescheinigungen/Arbeitsmedizinische Vorsorge-Eignungsuntersuchungen von aus dem Ausland (EU), hier in Deutschland tätigen Subunternehmern anerkannt? Oder kennt ihre eine Vorschrift/ Verordnung etc. wo das gefordert wird? Es geht um die Untersuchung nach Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,


    es gibt keine Vorsorge nach dem Grundsatz G41. Es gibt auch keine arbeitsmedizinischen Vorsorge-Eignungsuntersuchungen.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/29374

    https://www.mesino-arbeitsschu…inische-untersuchung-g-41


    Die Notwendigkeit einer G41 kann sich maximal im Einzelfall aus dem Arbeitsrecht ergeben.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    zum Verständnis: MA kommt aus dem Ausland (Polen, etc) - MA arbeitet bei einem Subunternehmen, welches im Ausland ansässig ist - Subunternehmen hat Auftrag in Deutschland und schickt MA nach Deutschland...?


    Es wird wohl auf eine Entscheidung der beauftragenden Firma hinauslaufen...

    Als Beispiel:

    Beispiel Kontraktor

    "...2.4 Arbeitssicherheitliche und betriebsärztliche Betreuung

    Kontraktoren haben ihrerseits Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in der Zahl zu berufen, wie es in der DGUV 2 vorgeschrieben ist. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte aller Beteiligten sollen bei Bedarf Informationen austauschen und zusammenarbeiten. Auf Verlangen von xxx haben Kontraktoren Vertreter ihrer Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte zu sicherheitlichen Besprechungen oder Besichtigungen beizustellen...."


    Schon bei der Auswahl der Subunternehmer würde ich diesen Punkt einbauen.

    Es kommt auf die Regelungen und Vorgaben des Herkunftlandes an...

    Am Besten den Betriebsarzt fragen, wie er damit umgeht?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • zum Verständnis: MA kommt aus dem Ausland (Polen, etc) - MA arbeitet bei einem Subunternehmen, welches im Ausland ansässig ist - Subunternehmen hat Auftrag in Deutschland und schickt MA nach Deutschland...?

    Genau


    es gibt keine Vorsorge nach dem Grundsatz G41. Es gibt auch keine arbeitsmedizinischen Vorsorge-Eignungsuntersuchungen.

    Das ist mir schon bekannt. Aber der Sprachgebrauch ist auch bei Ärzten etc. immer noch dahingehend.

    Es kommt auf die Regelungen und Vorgaben des Herkunftlandes an...

    Die Mitarbeiter haben eine Bescheinigung aus dem Herkunftsland (EU-Mitglied) über die Eignung in deutscher Sprache vorliegen. Wie von E.weline beschrieben fordert der Auftraggeber (Großbaustelle) einen Nachweis dass die Bescheinigung auch in Deutschland gilt.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Die Mitarbeiter haben eine Bescheinigung aus dem Herkunftsland (EU-Mitglied) über die Eignung in deutscher Sprache vorliegen.

    ....stellt sich doch die Frage, ob die Untersuchungsinhalte und Eignungskriterien in diesem Staat, mit den deutschen Inhalten identisch sind?

    Hast du diese Frage schon geklärt?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Moin,


    wie soll eine Bescheinigung in Deutschland gelten, für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?


    Gruß Frank

    Guudsje,


    ...DAS spielt überhaupt keine Rolle. Hier geht es wieder um Fütterung des Papiertigers. Selbst wenn die Bescheinigung in Kisuaheli vorliegt, ist dies den meisten deutschen Auftraggebern relativ schnuppe. Sie möchten eine "Versicherung" um sich im Zweifel darauf zurückzuziehen oder um entsprechende Forderungen einer, wie auch immer gearteten, Norm formal als erfüllt nachweisen zu können. Wir sind uns einig, glaube ich, das am Ende nur eines bei der Vergabe von Arbeiten zählt - der Preis!


    ...und grundsätzlich ist die ganze Geschichte mit Vorsorge, Eignung etc.pp. ja auch bei uns in Deutschland mittlerweile nur noch eine Luft-/Lachnummer...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • wie soll eine Bescheinigung in Deutschland gelten, für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?

    Die Bescheinigung sagt nur aus dass die Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage sind "Arbeiten in der Höhe" auszuführen.

    für die es in Deutschland keine Rechtsgrundlage gibt?

    Das interessiert den Auftraggeber nicht

    Untersuchungsinhalte und Eignungskriterien in diesem Staat, mit den deutschen Inhalten identisch sind?

    Ja sind sie

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das interessiert den Auftraggeber nicht

    Moin,


    und deswegen liegt es in seinem Ermessen, ob er die Bescheinigungen anerkennt oder nicht. Was der Auftraggeber möchte ist ein "Wo steht das?", auf dem er sich ausruhen kann, wenn etwas passiert. Die Antwort lautet aber "Das steht nirgends". :saint:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Was der Auftraggeber möchte ist ein "Wo steht das?", auf dem er sich ausruhen kann, wenn etwas passiert.

    |? Genau so ist es.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wir nehmen den Satz "Der Auftragnehmer hat für die Ausführung der Tätigkeit geeignetes, befähigtes und unterwiesenes Personal bereitzustellen. Alle notwendigen Vorsorgen sind zu gewährleisten." in die AVB der Verträge mit auf und mit Unterschrift des AN liegt das Thema dann auch auf seinem Tisch. Als AG kann/darf/will ich das dann stichprobenartig abfragen.