Frachtcontainer öffnen bei umgefallener Ware

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  • Was genau spricht gegen diese Vorgehensweise?
    Praktische Erfahrungen vorhanden?
    Alternative Vorschläge, bitte!

    Belastbare Quelle für diese Aussage?

    Zweckentfremdung von Arbeitsmitteln - kein Richter diesere Welt interessiert es, das es nichts geeignetes gibt, wenn ein Unfall aufgrund Einsatz ungeeigneter Arbeitsmittel und deren falscher Verwendung herrührt.


    Praktische Erfahrung hatte ich erwähnt. Glücklicherweise waren die Container die ich persönlich entladen habe gut gepackt daher habe ich keine Erfahrung mit entgegenkommender Ladung.


    Alternativvorschlag, gerne. Es gibt Sicherungsgeschirre die um die Stangen gelegt werden können und das öffnen der Türen begrenzen. Ebenso Diagonal anzubringende Gurte und Ketten die dieselbe Funtion haben (bei google "sicherung containertür" eingeben und auf Bilder klicken).

    Allerdings gebe ich zu, das ich von den Dingern nicht viel halte. Taucht nur was um festzustellen ob was gegen die Tür drückt. Besser wäre eine Art Seilwinde die man gezielt mit kleinem Tempo auffahren kann. Sowas habe ich aber nirgends gesehen in Verbindung als Türsicherung von Containern.


    Empfänger Haftung tritt dann in Kraft, wenn ein Verstoß gegen §§425 und 427 HGB festgestellt wurde. Besonderer Mangel des Gutes in Verbindung mit Versäumniß der Bereitstellung erforderlicher Daten zum sicheren Transport (pflichtwidrige Unterlassung/kaufmannsordentlicher Sorgfaltspflicht). Meist gibt es da ein Teilschuld aller am Transport beteiligten. Kommt aber selten vor da meist der unter Geld und Zeitdruck stehende Spediteur Fehler macht.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Hallo PeKe,

    Zweckentfremdung von Arbeitsmitteln - kein Richter diesere Welt interessiert es, das es nichts geeignetes gibt, wenn ein Unfall aufgrund Einsatz ungeeigneter Arbeitsmittel und deren falscher Verwendung herrührt.

    es ist gängige Praxis und selbst die BG beschreibt diesen Vorgang der sicheren Türöffnung.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Empfänger Haftung tritt dann in Kraft, wenn ein Verstoß gegen §§425 und 427 HGB festgestellt wurde

    Aber nicht beim Thema Ladungssicherung (das wäre §§ 411, 412 (1) HGB, und da ist der Empfänger außen vor, klar, er kann auf die praktische Ausführung keinen Einfluss nehmen), sondern 425/427 greifen u.a. beim Thema Entladeverzug ("... den Idi lassen wir jetzt mal warten"), bei ungeeigneten Entlademethoden / Entladeanweisungen ("wenn du nicht warten willst, kipp's halt in den Hof" ... und der LKW hatte einen Schubboden ... ) und vergleichbaren Versäumnissen.


    Alternativvorschlag, gerne.

    Bei Kettenzug und Seilzug braucht's eine geeignete Befestigung (gesehen habe ich 50 cm Bandschlingen, das Ganze diagonal an den Corner Castings durchgeschlauft.
    Knackpunkt: Die Bediener der Winde stehen verdammt nah an der offenen Tür, kippt der Mischmasch seitlich raus ... Problem, speziell bei Flüssigkeiten (Hobbock).


    Die "Staplermethode" ist risikotechnisch im akzeptablen Bereich (auch für BG HW, BG Verkehr), must halt nur dafür sorgen, dass weitere Beteiligte passenden Abstand halten. Für einen erfahrenen Staplerfahrer ist das langsame "Aufgleiten lassen" der Tür kein Problem und häufig können weitere Schäden an der Ware verhindert werden.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    2 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()