Hallo Mitstreiter,
ich arbeite bei einem Sonderanlagenhersteller als Technischer Redakteur.
Wir haben hier das erste Mal so etwas wie eine Serienanlage.
Bei unseren Sonderanlagen bekommt jede Anlage eine eigene CE-Kennzeichnung mit darauf vermerkter zugewiesener Seriennummer.
Für diese erste und alle darauffolgenden Serienanlagen möchte ich logischerweise nur eine Betriebsanleitung schreiben.
Wie würdert ihr es handhaben mit der beigefügten CE-Erklärung?
Darf man soetwas machen wie "123456(X)" damit mit dieser CE-Erklärung alle Maschinen des Typs "123456" abgedeckt sind?
Wie wird das gehandhabt bei Serienanlagen und der CE, die ja theoretisch immer die Gleiche ist bei jeder Anlage dieser Serie?
Im Leitfaden MaschRL steht:
„Grundsätzlich ist die Seriennummer der Maschine anzugeben, auf die sich die EG-Konformitätserklärung bezieht. Bei in Großserie produzierten Maschinen kann eine einzige EG-Konformitätserklärung erstellt werden, die einen bestimmten Bereich von Seriennummern oder Lieferlosen abdeckt. In diesem Fall ist der durch die Erklärung abgedeckte Bereich anzugeben und für jeden neuen Bereich von Seriennummern oder Lieferlosen eine neue EG-Konformitätserklärung auszustellen. Auf jeden Fall sind die erforderlichen Angaben für die Identifizierung vorzulegen, damit die Verbindung zwischen den einzelnen Maschinen und der für die jeweilige Maschine geltenden EG-Konformitätserklärung hergestellt werden kann.“
Also müsste das zulässig sein.
Hier steht Großserie! Naja wir bauen diesen Anlagentyp insgesamt 10x. Also nix mit Großserie.
Wie handhabt ihr das?
Der Igel